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Arglistige Täuschung oder Betrug ? beim Autokauf

Frage von Heitho2002 Heitho2002

Hallo und guten Tag zusammen Folgendes Problem habe ich. : Vor ca. 2 Jahren haben wir unserer Tochter einen Gebrauchtwagen für 7000 € gekauft(Daewoo Kalos ) Jetzt ist meiner Tochter jemand in die Seite gefahren und hat sich aus dem Staub gemacht. Es kam ein Gutachter und nahm den Schaden unter die Lupe. Dabei wurde festgestellt das genau dieser Wagen einen Totalschaden hatte. Er wurde wie der Zufall es so will vom selben Gutachter seinerzeit begutachtet. Er hat auch noch Bilder auf seinem PC. Der Wagen wurde uns allerdings als unfallfrei verkauft. Der Händler hat eine Daewoo Vertretung !! Wie gesagt liegt der Kauf 2 Jahre zurück. Was kann man tun ? Sollte man sich mit dem Händler arrangieren oder evtl. doch klagen ? Es entsteht ja auch ein herber Verlust beim Verkauf. Vielen Dank für eure Mithilfe

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Antworten (14)

  • 9
    Antwort von WilliWinzig WilliWinzig

    Anwalt

    Kommentar von tradaix tradaixtradaix

    An diesem Punkt geht's nur noch so wegen Verjährungsfristen. DH

    (Ich wünsche Dir einen schönen Tag)

  • 4
    Antwort von Hergy Hergy

    ich würde mich mal bei einem anwalt erkundigen wen ihr redhtschutz habt, der kann euch doch bestimmt helfen. das kann doch nicht angehen das ein autoverkäufer mit solchen miessen tricks durchkommt. ihr müsst dagegen was unternehmen. sonst macht der immer so weiter das er unfallautos als gebraucht verkauft

  • 4
    Antwort von Prinzessinelli Prinzessinelli

    meiner meinung nach ist das arglistiger betrug..hat es bewusst verschwiegen..würde hin gehen und einigung finden wollen..wenn nicht eben verklagen..

  • 4
    Antwort von samirax5 samirax5

    ich denke, bei betrug kann man den händler immer noch zur verantwortung ziehen... und das würde ich auch tun, denn meiner meinung nach ist das betrug der übelsten sorte...

  • 4
    Antwort von mentecaptum mentecaptum

    Frag mal den Gutachter oder deinen Versicherer nach der Verjährungsfrist.
    Ebenso würde ich mal bei der KFZ Innung nachfragen.

  • 3
    Antwort von hilti hilti

    Auf jeden Fall erst mal zum Händler und ihn darauf hinweisen, dass der Kauf unter falschen Voraussetzungen getätigt wurde, bzw. der Händler in betrügerischer Absicht gehandelt hat. Wenn er sich nicht auf Schadensersatz einigt, unbedingt Anwalt einschalten, wegen Betrugs!

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    Antwort von jbinfo jbinfo

    Erstmal musst Du doch wissen ob der Händler von dem Totalschaden etwas wusste oder ob es ihm gar nicht bekannt war. Hat der Gutachter denn damals bei diesem Händler das Gutachten gemacht oder bei einem Anderen ? Erst dann kann man doch feststellen ob ein vorsätlicher Betrug vorliegt oder nicht. Warum wollen hier immer alle gleich den rechtsanwälten viel Geld in die Tasche stecken. Das kann man doch auch erstmal so abklären.Du kannst auch zu Kfz.-Innung gehen, da gibt es eine Schlichtungsstelle. Die wissen auch ob der Händler vielleicht schon öfter mal mit so etwasa aufgefallen ist. Einen besseren Zeuge wie den Gutachter gibt es schon mal nicht.

  • 2
    Antwort von Husband Husband

    Kauf rückgängig machen, dafür Anwalt einschalten. Natürlich gibt es einen Abzug für die 2 Jahre Nutzung.

  • 2
    Antwort von alphonso alphonso

    Da es sich um einen Fachhändler handelt, kann er sich nicht rausreden wegen Unwissenheit. Ich würde erstmal ordentlich drohen (mit Anzeige wegen Betrugs z.B.) und die Rücknahme des Fzgs. fordern. Das Auto wirst du sonst nicht mehr los, und angeben musst du den Schaden beim Verkauf, weil du ja jetzt informiert bist.

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    Antwort von chmoti88 chmoti88

    was sagt den der gutachter wie ihr euch verhalten sollt??

  • 1
    Antwort von curafe curafe

    da hilft dir am besten ein anwalt (ich glaub vertragsrecht) weiter

  • 1
    Antwort von coyotincaos coyotincaos

    Ist arglistige Täuschung und strafbar.Hast du das schriftlich? Bitte den Gutachter um die Bilder. Kontaktiere den Vorbesitzer, der steht im Brief. Wenn du es schriftlich hast, geh anschließend zum Händler und dann wenn dieser nicht cooperativ ist, ab zum Anwalt.

  • 1
    Antwort von Praline Praline

    Das ist Betrug! Brauchst aber einen tollen Anwalt, um das bei Gericht durchzusetzen. Die meisten Richter haben ein Brett vor dem Kopf. Die wollen auf arglistige Täuschung machen - wäre dein Nachteil!

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    Antwort von selina789 selina789

    kommt natürlich darauf an was im vertrag stand ob man mit den einverstanden ist wie man das fahrzeug übernimmt wenn er nur mündlich gesagt hat das es kein unfall auto war dann schauts schlecht aus aussage gegen aussage lg

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