Hallo und guten Tag zusammen Folgendes Problem habe ich. : Vor ca. 2 Jahren haben wir unserer Tochter einen Gebrauchtwagen für 7000 € gekauft(Daewoo Kalos ) Jetzt ist meiner Tochter jemand in die Seite gefahren und hat sich aus dem Staub gemacht. Es kam ein Gutachter und nahm den Schaden unter die Lupe. Dabei wurde festgestellt das genau dieser Wagen einen Totalschaden hatte. Er wurde wie der Zufall es so will vom selben Gutachter seinerzeit begutachtet. Er hat auch noch Bilder auf seinem PC. Der Wagen wurde uns allerdings als unfallfrei verkauft. Der Händler hat eine Daewoo Vertretung !! Wie gesagt liegt der Kauf 2 Jahre zurück. Was kann man tun ? Sollte man sich mit dem Händler arrangieren oder evtl. doch klagen ? Es entsteht ja auch ein herber Verlust beim Verkauf. Vielen Dank für eure Mithilfe
Arglistige Täuschung oder Betrug ? beim Autokauf
Antworten (14)
-
4Antwort von
HergyHergy
ich würde mich mal bei einem anwalt erkundigen wen ihr redhtschutz habt, der kann euch doch bestimmt helfen. das kann doch nicht angehen das ein autoverkäufer mit solchen miessen tricks durchkommt. ihr müsst dagegen was unternehmen. sonst macht der immer so weiter das er unfallautos als gebraucht verkauft
-
4Antwort von
PrinzessinelliPrinzessinelli
meiner meinung nach ist das arglistiger betrug..hat es bewusst verschwiegen..würde hin gehen und einigung finden wollen..wenn nicht eben verklagen..
-
-
4Antwort von
samirax5samirax5
ich denke, bei betrug kann man den händler immer noch zur verantwortung ziehen... und das würde ich auch tun, denn meiner meinung nach ist das betrug der übelsten sorte...
-
4Antwort von
mentecaptummentecaptum
Frag mal den Gutachter oder deinen Versicherer nach der Verjährungsfrist.
Ebenso würde ich mal bei der KFZ Innung nachfragen. -
3Antwort von
hiltihilti
Auf jeden Fall erst mal zum Händler und ihn darauf hinweisen, dass der Kauf unter falschen Voraussetzungen getätigt wurde, bzw. der Händler in betrügerischer Absicht gehandelt hat. Wenn er sich nicht auf Schadensersatz einigt, unbedingt Anwalt einschalten, wegen Betrugs!
-
2Antwort von
jbinfojbinfo
Erstmal musst Du doch wissen ob der Händler von dem Totalschaden etwas wusste oder ob es ihm gar nicht bekannt war. Hat der Gutachter denn damals bei diesem Händler das Gutachten gemacht oder bei einem Anderen ? Erst dann kann man doch feststellen ob ein vorsätlicher Betrug vorliegt oder nicht. Warum wollen hier immer alle gleich den rechtsanwälten viel Geld in die Tasche stecken. Das kann man doch auch erstmal so abklären.Du kannst auch zu Kfz.-Innung gehen, da gibt es eine Schlichtungsstelle. Die wissen auch ob der Händler vielleicht schon öfter mal mit so etwasa aufgefallen ist. Einen besseren Zeuge wie den Gutachter gibt es schon mal nicht.
-
-
2Antwort von
HusbandHusband
Kauf rückgängig machen, dafür Anwalt einschalten. Natürlich gibt es einen Abzug für die 2 Jahre Nutzung.
-
2Antwort von
alphonsoalphonso
Da es sich um einen Fachhändler handelt, kann er sich nicht rausreden wegen Unwissenheit. Ich würde erstmal ordentlich drohen (mit Anzeige wegen Betrugs z.B.) und die Rücknahme des Fzgs. fordern. Das Auto wirst du sonst nicht mehr los, und angeben musst du den Schaden beim Verkauf, weil du ja jetzt informiert bist.
-
1Antwort von
coyotincaoscoyotincaos
Ist arglistige Täuschung und strafbar.Hast du das schriftlich? Bitte den Gutachter um die Bilder. Kontaktiere den Vorbesitzer, der steht im Brief. Wenn du es schriftlich hast, geh anschließend zum Händler und dann wenn dieser nicht cooperativ ist, ab zum Anwalt.
-
1Antwort von
PralinePraline
Das ist Betrug! Brauchst aber einen tollen Anwalt, um das bei Gericht durchzusetzen. Die meisten Richter haben ein Brett vor dem Kopf. Die wollen auf arglistige Täuschung machen - wäre dein Nachteil!
-
0Antwort von
selina789selina789
kommt natürlich darauf an was im vertrag stand ob man mit den einverstanden ist wie man das fahrzeug übernimmt wenn er nur mündlich gesagt hat das es kein unfall auto war dann schauts schlecht aus aussage gegen aussage lg
An diesem Punkt geht's nur noch so wegen Verjährungsfristen. DH
(Ich wünsche Dir einen schönen Tag)