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arglistige Täuschung bei Wohnungskauf

Frage von gertrud9129 gertrud9129

Ich habe eine Frage. Ich habe eine Wohnung gekauft und bin von dem Verkäufer arglistig getäuscht worden. Als ich damals die Wohnung besichtigte konnte ich nicht sehen, dass die Fenster kaputt sind, da eine Schlafcouch davor stand und die Mieterin darauf lag. Als die Mieterin zufällig 6 Wochen nach Kaufvertrag abschluss ausgezogen ist, habe ich bei der Besichtigung gesehen, dass die Fenster kaputt sind. Laut Teilungserklärung, die ich erhalten hatte, gehören Fenster zum Gemeinschaftseigentum. Wie sich aber nun herausgestellt hat, gab es vor Jahren einen Beschluss in der Versammlung, dass die Fenster auf Kosten des Eigentümers instand zu setzen sind und nicht vom Gemeinschaftskonto. Ich habe keine Versammlungsprotokolle vom alten Eigentümer vorab erhalten. Danach wäre dies ja eine arglistige Täuschung. Wer kann mir weiterhelfen wie ich vorgehen soll.

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Antworten (10)

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    Antwort von Berndmitd Berndmitd

    Genau, geh zum Anwalt, der freut sich, verspricht dir was und verdient kraeftig daran. Wuerde zuerstmal mit dem Verkaeufer reden.

    Kommentar von Weltenwandlerin WeltenwandlerinWeltenwandlerin

    das ist doch hier DER Standardtipp: geh zum Anwalt... meist als diese 4 Wörter hingeknallt.... mich wunderts nicht, dass die Gerichte voller Verfahren sind.....

    Kommentar von Anne39 Anne39Anne39

    Um sowas zu Regeln haben wir Anwälte!!

    Kommentar von Weltenwandlerin WeltenwandlerinWeltenwandlerin

    sicher haben wir Anwälte.... ich schrieb ja nicht, dass Anwälte nicht bei manchen Fragen hilfreich sind, doch hier lautet doch benahe jede zweite Antwort: Geh zum Anwalt... die meisten haben oft garkeine Ahnung, was der dann wirklich kostet, und dass in vielen Fällen die Leute selbst auf den Kosten dann sitzenbleiben. Man kann vieles vorher regeln, und muss nicht sofort mit Kanonen auf Spatzen schießen.

    Kommentar von Anne39 Anne39Anne39

    Dann regel mal mit einem Verkäufer,dass er dich arglistig getäuscht hat,das gibt er dann zu und erstattet dir den Kaufpreis!!Sorry,wenn das mein Geld gewesen wäre hätte ich schon mit Kanonen geschoßen und in diesem Falle bestimmt nicht auf Spatzen.Um recht zu bekommen,falls das möglich ist,muß er zum Anwalt.Diese Kosten,muß er dann eben hinnehmen,aber vielleicht ist er ja im Rechtsschutz.

    Kommentar von Weltenwandlerin WeltenwandlerinWeltenwandlerin

    tja, das mit der arglistigen Täuschung ist so ne Sache.... jemand, der sich eine wohnung kauft, kann sich nicht darauf berufen, OFFENE Mängel (und das ist ein kaputtes Fenster sehr wohl, denn nur die Couch davor macht es zu keinem versteckten Mangel) durch arglistige Täuschung nicht gesehen zu haben.

    Kommentar von Berndmitd BerndmitdBerndmitd

    Ich weiss nun wirklich nicht, was eure Erfahrungen sind, nach meinen Leiden kann ich nur sagen, wenn man da hin geht und sich im Recht fuehlt, ist man ein leichtes Opfer fuer den gegenuebersitzenden Verkaeufer, und das muss ein Rechtsanwalt auch sein, sonst verdient er nix. Am Schluss springt bei Privatfaellen dann doch bloss die Haelfte raus und auf die haette man sich womoeglich sowieso schon vorher eingen koennen, nur dass man dafuer jetzt noch seine Anwalts- und Gerichtskosten davon abziehen muss. Das ist doch die Realtaet, sowohl Aerzte wie auch Rechtsanwaelte leben vom Unglueck anderer, nur dass Aerzte wenigstens versuchen, es zu lindern.

    Kommentar von Anne39 Anne39Anne39

    Ja,Weltenwandlerin,da hast du wohl Recht,diesem Verkäufer arglistige Täuschung nachzuweisen ist allerdings nicht einfach.Deswegen schrieb ich ja auch in meiner Antwort,dass es wohl als Versäumniss seinerseits hingestellt wird.Trotzdem würde ich es versuchen,egal wie!!Berndmitd:Dieser Verkäufer wird wohl nicht einfach so wieder die Hälfte rausrücken,würd ich auch nicht einfach so machen!

    Kommentar von Berndmitd BerndmitdBerndmitd

    Anne39, drum floriert das Geschaeft der Anwaelte und Gerichte ja so gut. Ich glaube ich wuerde mir im Falle der Fragestellerin Vergleichsurteile heraussuchen und damit genau so herantreten und argumentieren gegenueber dem Verkaeufer wie oben beschrieben. Noch ein Beispiel, neulich hat ein Kunde seine Rechnung einfach nicht bezahlt und weil ich als gebranntes Kind mir mitlerweile den Luxus einer Rechtsschutzversicherung leiste, habe ich mich an selbigen gewandt. Prompt kam ein Brief der besagte, nach Pruefung wurde festgestellt, man schicke mir versicherungsseitig lieber den ausstehenden Betrag, das kaeme billiger. Immerhin waren es knapp ueber € 1000. Sagt dir das was?

    Kommentar von Anne39 Anne39Anne39

    Aber somit bist du doch an dein Geld herangekommen,ist doch gut!Hättest du dich nicht an deine Anwälte gewandt,wäre dein Geld doch möglicherweise futsch gewesen.Ok,deswegen hast du ja auch die Rechtsschutzversicherung gemacht,die du ja auch monatlich bezahlen mußt.Doch,du hast dein Geld!Fraglich ist es in diesem Falle natürlich schon wie weit der Käufer in diesem Fall kommt.Vielleicht hat er doch schon etwas blauäugig gekauft.

    Kommentar von Berndmitd BerndmitdBerndmitd

    Anne39, sogar die Versicherung hat sich gescheut, einen Anwalt einzuschalten bei diesem doch eigentlich nicht ganz unerheblichen Betrag.

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    Antwort von Momentmal Momentmal

    Auf der einen Seite könnte man argumentieren "gekauft wie gesehen", also es wäre deine Pflicht gewesen, alles, auch die fenster genau in Augenschein zu nehmen. Auf der anderen Seite könnte man argumentieren, dass der Verkäufer dich auf das kaputte Fenster - den Mangel - aufmerksam hätte machen müssen.

    Ich würde folgendermaßen vorgehen: hol dir von einem Fensterbauer ein Angebot für die Reparatur/Austausch des Fensters. Schicke dem Verkäufer diesen Kostenvoranschlag und fordere ihn auf, den Betrag zu bezahlen. Sollte er sich weigern, schalte einen Anwalt ein.

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    Antwort von Anton96 Anton96

    Das mit der arglistigen Täuschung ist so eine Sache, offensichtliche Mängel wie defekte Fenster gehören da eher nicht zu.

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    Antwort von Anne39 Anne39

    Da wird dir der Gang zum Anwalt nicht erspart bleiben.Aber du hättest doch besser hinsehen müßen,schließlich hast du für die Wohnung auch richtig Geld bezahlt,oder?Ich denke mal,dass das alles als Versäumniss deinerseits dargestellt wird.

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    Antwort von Lousyl Lousyl

    das ist eine komplizierte angelegenheit.als bei einer täuschung ,hat man die möglichkeit vom vertrag zurück zu treten oder eben auf zurücksetzung des kaufbetrages ,was ich letzteendlich anstreben würde ,aber du wirst den beweis erbringen müssen ,das es alles so wahr ,von daher sieht es wirklich nicht so gut aus ich hätte die wohnung ,bevor ich einen cent zahlen ,nochmalsbesichtigt im ausgeräumten zustand und dann hätte man den fehler entdeckt und die sache abklären können

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    Antwort von Weltenwandlerin Weltenwandlerin

    subjektiv betrachtet kannst du mit der arglistigen Täuschung recht haben, doch objektiv wird das ein sicherlich steiniger Weg, falls du etwas unternehmen willst. Vermutlich hast du noch nicht mal eine Rechtsschutzversicherung, die hier einspringt, denn für vermietete Objekte benötigt man eine spezielle RS... Denn du selbst hättest dir alles genauer ansehen sollen (das ist kein Vorwurf an dich!), aber juristisch wird das sicherlich ein Argument werden. Verdeckte Mängel? Das ist hier die Frage, denn ein verdeckter Mangel ist eigentlich kein Fenster, vor dem lediglich eine Couch steht... die kann man wegschieben, sich das ganze ansehen....

    Ich wünsche dir trotzdem Erfolg, falls du rechtlich etwas in die Wege leiten solltest, aber arglistige Täuschun im juristischen Sinne? Ganz sooo einfach dürfte das nicht werden. Deinen Ärger kann ich aber sehr gut nachvollziehen!!

    Kommentar von Weltenwandlerin WeltenwandlerinWeltenwandlerin

    trotzdem hätte ich noch eine frage, da du noch im Juli sooo schreibst: "Ich habe einen kleinen Verdienst und bin Alleinerziehend. Die Kosten für den Kindergarten kann ich mir ohne Zahlung des Sozialamtes gar nicht leisten, da dies ca. 1/4 mein Bruttoeinkommen ist. Kann ich eventuel strafrechtlich gegen diese Behörde vorgehen? Eine Klage habe ich bereits schon vorbereitet".....


    wie kann man sich finanziell betrachtet eine Wohnung kaufen???

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    Antwort von carleone carleone

    Wieso arglistische Täuschung?

    Du hattest bei der Besichtigung doch jede Zeit der Welt. Selbst schuld, wenn Du nicht alles genauestens unter die Lupe nimmst.

    Vor dem Kauf lässt man sich doch die Versammlungsprotokolle und Abrechnungen der letzten drei Jahre in Kopie aushändigen.

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    Antwort von Eternalgamer Eternalgamer

    auf zum anwalt und die sache ins reine bringen!

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    Antwort von gibtsdochnich gibtsdochnich

    na zum anwalt stiefeln...

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    Antwort von Maruby Maruby

    Da wird Dir nur ein Anwalt weiterhelfen können.

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