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Arglistige Täuschung? - Verjährung

Frage von Freggerline Freggerline

Habe mir vor 6 Jahren eine Satelittenschüssel mit einem Digital-Receiver gekauft. Jetzt, nachdem das analoge System in einigen Wochen ausläuft, signalisiert mir mein Receiver, dass ich "er" ein Analaog-Receiver ist. Kann ich heute noch beim Händler reklamierten, wegen Täuschung?

Danke für eine Hilfestellung!

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Antworten (15)

  • 11
    Antwort von Cornyx Cornyx

    Ob der da überhaupt noch arbeitet?

    Vor 6 Jahren hat der diese Aussage getroffen?

    Klassische Fehlberatung.

    Kommentar von Cornyx CornyxCornyx
  • 9
    Antwort von Lilly2643 Lilly2643

    Nicht jeder Digitalreciever kann auch digital empfangen.

    Es liegt nicht am Reciever sondern an der Schüssel. Diese muss ein Empfangsteil für digitalen Empfang haben, dass du noch nachrüsten musst. Das ist keine arglistige Täuschung. Damals wurde das ja noch gar nicht benötigt, höchstens wenn du Pay-TV hättest empfangen wollen.

    Es gibt aber wohl auch (neue) Fernseher, die mit einer herkömmlichen Schüssel digital empfangen können.

    Erkundige dich beim Fachhändler danach, was du nun noch benötigst.

  • 5
    Antwort von costacalida costacalida

    Nein, ganz sicher nicht !

  • 4
    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Das dürfte verjährt sein.

  • 2
    Antwort von Pinsel11 Pinsel11

    Da musst du etwas Differenzieren.Du hast kein Digital- Receiver erstanden,sondern ein Digitalen Receiver.Das heißt er funktioniert digital,ist aber nicht zwangsläufig für digitalen Empfang geeignet.Da kannst du nichts reklamieren.Du hättest besser die Produktinformation lesen müssen.

    Kommentar von Cornyx CornyxCornyx

    Dem Produktinformations - Wirrwar in dem Bereich kann ich nur zustimmen!

    Digital ist nicht gleich Digital.

  • 2
    Antwort von kappische kappische

    Ich würde Ihn darauf ansprechen....vielleicht ist auch nur das Auge nicht Digitalfähig, der Receiver aber schon...vielleicht ist es auch nur ne Fehlermeldung...Bitte Ihn doch zu Dir und laß Ihn das Teil mal untersuchen und genauer anschauen...

  • 1
    Antwort von jockl jockl

    Wenn überhaupt, dann nur wenn die Belege/Unterlagen vom seinerzeitigen Kauf und dem Gerät noch vorliegen.

    Kommentar von germanils germanilsgermanils

    ...und da irgendwo klar vermerkt ist "Digital-Receiver" oder "für den Empfang digitaler Sender geeignet".

  • 1
    Antwort von teardrop1109 teardrop1109

    Das ist ja fies. Aber nach 6 Jahren? Ich denke, da wird der sich rauswinden. Aber einen Versuch ist es wert, wenn du noch alle Papiere vom Kauf hast. Schön wäre es auch, wenn daraus hervorgehen würde, dass dir ein "digitales" Gerät verkauft wurde (was ja anscheinend nicht stimmt).

    Wie signalisiert er denn? Hast du schon mal bei der ARD auf die Videotextseite 198 geguckt?

  • 1
    Antwort von ThomasBeh ThomasBeh

    Wie bitte? Wieso soll er Dich denn getäuscht haben? Der Receiver erfüllte bis heute seinen ihm zugedachten Zweck. Was kann der Händler dafür, daß sich die Welt weiterdreht...

  • 0
    Antwort von glensas glensas

    Nein, das ist zu spät

  • 0
    Antwort von Buckykater Buckykater

    wenn es wirklkich arglistige Täuschung war dan ja. der verjährungsfrist liegt bei 30 Jahren. aber du mußt es natürlich beweweisen können. aber es muß sich wirklich um argllistige Täuschung handeln. o du in dem Fall nich reklamieren kannst weiß ich nicht.

    Kommentar von germanils germanilsgermanils

    Woher nimmst Du die Frist von 30 Jahren?!

    Kommentar von Buckykater BuckykaterBuckykater

    haben wir al gelernt. steht sicher auch im BGB. goolge mal viellicht findest du da mehr

  • 0
    Antwort von Luzeid89 Luzeid89

    Denke eher nicht... wenn du aber die Rechnung noch hast kannst ja mal hingehen.

  • 0
    Antwort von Blindi56 Blindi56

    Nein, das konnte der Händler vor 6 Jahren ja nicht wissen. Und sellbst wenn: wenn der Käufer sich nicht selber informiert und nachfragt..... Wie ich gelesen habe, reicht ein Zusatzgerät zum Receiver, und es geht mit dem alten.

  • 0
    Antwort von germanils germanils

    Äääh nein. Du hast in 6 Jahren nicht bemerkt, dass Du keine digitalen Sender empfangen kannst?!??!!

    Kommentar von Blindi56 Blindi56Blindi56

    Wie denn, die gängigen Sender wurden doch bisher "analog" gesendet.

    Kommentar von germanils germanilsgermanils

    Aber man sieht doch einen Unterschied! Und etliche Sender werden schon lange/schon immer digital gesendet.

    Kommentar von germanils germanilsgermanils

    Wie ist denn die Bezeichnung des Geräts (Hersteller/Modell)?

  • 0
    Antwort von Akka2323 Akka2323

    Hast Du die Rechnung noch? Und was steht da drauf?

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