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Arge_Leistungen zurück zahlen ?

Frage von Ribo45 Ribo45

Hallo, ich muss über viel Geld an die Arge zurückzahlen,, habe aber immer meine Lohnabrechnung vorgelegt und den berechnungsbogen bekommen. Wenn die dasso ausrechnen ist es doch nicht meine schuld, oder doch ??

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Antworten (4)

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    Antwort von SuperJule SuperJule

    Einspruch einlegen und die Berechnungen prüfen lassen. Vielleicht auch von einem Anwalt prüfen lassen. Als ALGII Empfänger hast Du Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe. D.H. Du gehst zu einem Rechtspfleger erklärst ihm die ganze Sache. Er stellt Dir den Schein aus und Du kannst Dir einen Anwalt suchen. Der kostet Dich dann auch nichts.

    Kommentar von Ribo45 Ribo45

    Ich bin nicht mehr alg 2 empfänger. Ich arbeite jetzt vollzeit muss aber mich und meine kinder allein durchbringen und die rückzahlung tut richtig weh. auch wenn ich in raten zahle dauert es ewig bis ich damit fertig bin

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    Antwort von princAss princAss

    deine schuld ist es nicht - aber leider machen die ständig fehler und du mußt es ausbaden. ich habe mich fast 2 jahre mit denen rumgeschlagen, weil die geld von mir wollten und ich nicht verstand wieso. ende vom lied: ich soll hunderte von kilometern von meinem lebenslangen wohnort entfernt leistungen bezogen haben. aha. eine entschuldigung habe ich nie gehört, geschweige denn, ersatz für etliche einschreiben erhalten...

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    Antwort von markor markor

    aber es ist deine schuld, wenn du bei denen schuden machst

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Kann man so pauschal nicht sagen. Auch Ämter machen Fehler.

    Kommentar von Ribo45 Ribo45

    Ich hatte mal anspruch auf alg 2 habe aber immer gearbeitet nur teilzeit und hab dann was dazu gearbeitet , ich bin also kein schnorrer und schulden hab ich ja wohl nicht freiwillig bei denen gemacht

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    Antwort von bitmap bitmap

    ''ich muss über viel Geld an die Arge zurückzahlen''

    Warum? Bitte mal mehr Infos.

    Kommentar von Ribo45 Ribo45

    Ich hatte mal anspruch auf alg 2 habe aber immer gearbeitet nur teilzeit und hab dann was dazu gearbeitet , ich bin also kein schnorrer und schulden hab ich ja wohl nicht freiwillig bei denen gemacht

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''ich bin also kein schnorrer ''

    • Hab ich das irgendwo behauptet?

    • Leider ist aus deiner Antwort noch immer nicht ersichtlich warum du nun konkret nachzahlen sollst.

    Kommentar von Ribo45 Ribo45

    dasist kompliziert, mein sohn lebt noch bei mir fast 22 jahre alt, der hat was bekommen über mich, dann hatte ich eine überbrückung beabtragt die dann aber als darlehen gezahlt wurde und für meinen sohn muss ich nun über 1000 € zurückzahlen. der hat abi gemacht zivildienst. während des zivi dienst aber keine leistung bekommen. ich versteh das allesnicht

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''dasist kompliziert''

    Stimmt. Da sollte man jemanden fragen, der sich wirklich im Sozialrecht auskennt.

    Aber mal ganz grob gesagt: Eine Rückzahlung wäre nur dann evtl. verhinderbar, wenn der Fehler eindeutig bei der ARGE liegt und nicht bei dir.

    Kommentar von Ribo45 Ribo45

    danke dir für deinen Tip, aber wokann man hingehen um rauszufinden ob der Fehler bei der ARGE liegt. Anwalt kann ich mir nicht leisten. Ich arbeite zwar seit letzem jahr in vollzeit aber als alleinerziehnde kann ich trotzdem keine grossen sprünge machen.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Es gibt u.a. Beratungsstellen. Adressen siehe http://www.my-sozialberatung.de/adressen (vielleicht ist ja so eine auch in deiner Nähe).

    Viel Glück!

    Kommentar von Ribo45 Ribo45

    Vielen Dank, Du hast mir sehr geholfen. Ich werde so ein Büro aufsuchen. Vielleicht bekomme ich dort Hilfe.

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