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Arge zahlt zu menig Miete

Frage von merli89407 merli89407

Hallo Experten, ich hab ne dringende Frage an euch: Wir 2 Erwachsene und unser Kind 3 Jahre, sind vor 3 Monaten von einer Mietwohnung ausgezogen, weil wir ständig geärgert worden sind wie z.B. Briefe klauen oder sie waren zerissen in der Papiertonne, Kellertüre aufgebrochen, klopfen in der Nacht an die Kinderzimmer wand und von unten teils gleichzeitig und Schimmel im Schlafzimmer. Die Miete war nur 171 EUR incl. NK (unglaublich). Ja also wir sind da ausgezogen und in ein Haus, das 450 EUR kalt kostet. Jetzt, die ARGE zahlt nur 171 EUR weiter, weil wir ohne genehmigung umgezogen sind und es auch keine Gründe gibt. Sie sagten dass diese Umstände keine Gründe für die ARGE sind. Naja wir müssen jetzt schon 3 Monate ca. 300 EUR vom Lebensunterhalt draufzahlen zur Miete. Wir haben einen Rechtsanwalt genommen und er prüft gerade alle angeforderten Unterlagen der ARGE. Dauert schon 6 Wochen das ganz. Wir sind so ziemlich am Ende. Wir müssten ausziehen, aber für 171 EUR wird es nichts mehr geben und die ARGE sagte auch dass wir hier nicht ohne Gründe ausziehen dürfen, da es selbstverschulden war, wird die finanzielle Mietsituation nicht anerkannt. Jetzt meine Frage: Was passiert wenn wir in einen anderen Bezirk ziehen. Würde die ARGE von dem neuen Bezirk die uns zustehende Miete geben, oder nur unter bestimmt kriterien? Oder was könnte es noch für möglichkeiten geben. Vielen Dank mal an euch Gruß

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von IlkaRuSti IlkaRuSti

    Hallo erstmal.....

    vieles ist hier schon angedeutet. Vor einem Umzug hättet ihr bei der Arge die Mietübernahmegarantie beantragen müssen. zieht ihr ohne diese schriftliche Zusage um, ist die Arge berechtigt die Wohnungskosten nur in der bisher geleisteten Höhe anzuerkennen. Das ändert sich auch nicht, wenn ihr jetzt noch einmal den gleichen Fehler in einem anderen Bezirk macht.

    Jetzt einen Anwalt zu nehmen, ist einfach nur teuer, das was ihr tun könnt, schafft ihr auch alleine und wenn ihr weiter so für ungedeckte Ausgaben sorgt, werdet ihr über kurz oder lang in die Überschuldung gehen und Eure Miete und Energiekosten auch nicht zahlen können.... dann wird alles etwas komplliizierter.

    Also jetzt bitte nach Plan vorgehen:

    Versucht dem Anwalt das Mandat wieder zu entziehen.... ihr entscheidet. Die Kosten, die bis jetzt entstanden sind, werden auf jeden Fall geringer sien, als die, die folgen, wenn er weiter arbeitet. Wenn Ihr tatsächlich zu irgendeinem Zeitpunkt einen Rechsbeistand braucht, dann bitte durch die öffentliche Rechtsauskunft oder durch einen Mieterverein:... Mieter helfen Mietern e.V. oder den Deutschen Mieterbun und örtlich können noch andere in Frage kommen. Ich weiß ja nicht,woher ihr kommt.

    Erstmal fordert die Arge noch einmal schriftlich auf, jetzt die Wohnungskosten anzuerkennen. Das ist jedoch auch davon abhängig, ob diese angemessen sind. da gibt es örtlich unterschiedliche Verwaltungsvorgaben....... Wenn ihr das schriftlich beantragt, fordert einen schriftl. Bescheid., gegen diesen könnt ihr dann Widerspruch einlegen. Habt Ihr schon Widerspruch eingelegt und wurde dieserzurück gewiesen, dann hat ihr nur die Chance, Euch ans Sozialrgericht zu wenden. Stellt dort einen Antrag auf einstweilige Verfügung und schildert Euer Problem, bzw. begründet den Umzug und warum ihr möglicherweise keine Mietübernahmegarantie einholen konntet. Die Entscheidung dauert dann erffahrungsgemäß 4 - 6 Wochen. Entscheidet das Sozialgericht, das die Wohnungskosten im nachhinein anerkannt werden müssen, muß die Arge zahlen... ohne Wenn und Aber...... ist schließlich ein gerichtlicher Beschluss.

    Um die Anträge vernünftig begründen zu können, ist es manchmal sinnvoll, Experten zu rate zu ziehen, die findet ihr bei den o.g. Mietrechtsorganisationen. Empfehlungen dürfen hier nicht abgegeben werden. Den Jahresbeitrag muss die Arge zwingend zahlen, wenn es beantragt wird. Dabei hilft man Euch dort auch. Diese Organisationen haben eine spezifische Beratung für Hartz IV Empfänger im Bereich des Mietrechts. Wenn es zu lange dauert und die Arge sich auch da sperrt, geht bitte in die entsprechenden Fachstellen für Wohnungsnotfälle in Eurer Beezirks- oder Komunalverwaltung..... Die Fachstellen sind meist bei den Wohnungsämtern angegliedert. Man wird Euch dort zurzeit nicht finanziell helfen können, weil Eure Wohnung nicht gefährdet ist und auch keine Obdachlosigkeit droht und weil durch die Zahlungen der Wohnungskosten aus dem Regelsatz Euer Bedarf nciht gedeckt ist...... aber man wird Euch beraten und möglicherweise... da arbeiten die Fachstellen unterschiedlich.... leider...... auch den Prozess begleiten, den ihr vor Euch habt, um die Wohnungskosten anderkannt bekommen.

    Und noch einmal...... nicht wieder umziehen, ohne, dass die Arge eine schriftl. dÜbernahmegarantie der MIete ausgestellt hat. Dieses Schriftstück muss zwingend v o r Abschluß und Unterschrift des Mietvertrages mit einem entsprechenden Exposé des neuen Vermieters vorliegen. Aus dem Exposé muss die Lage, Adresse, die lfd.Kaltmiete, die Betriebs- und Heizkosten und die Abrechnung der Wasserkosten enthalten sein. Außerdem ist die Baualtersklasse und Angaben zu Instantsetzungen und Modernisierungen wichtig.

    Also genau lesen und dann ran ans Werk..... und pfeifft den Anwalt zurück, ihr habt nicht so viel Geld..... sonst geht ihr bald in die Fachstelle, weil ihr gar nichts mehr zahlen könnt.

    Alles Gute

    Kommentar von Emelina EmelinaEmelina

    Liebe Ilka - du gibst sehr gute Hilfe zur Selbsthilfe - DH!

    Kommentar von IlkaRuSti IlkaRuStiIlkaRuSti

    Danke, liebe Emelina, freut mich das Du das so siehst. LG Ilka

    Kommentar von IlkaRuSti IlkaRuStiIlkaRuSti

    Danke für´s Sternchen.... freut mich und ich hoffe, ich kann helfen.

    LG Ilka

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    Antwort von angie760 angie760

    Nein, bevor ihr umzieht und ihr wißt dann schon, dass ihr mit dem Geld nicht klar- bzw. auskommt, müsst ihr vorher zur ARGE, einen Antrag stellen auf Hilfe auf Unterkunftskosten. Dann bekommt ihr aber vorgeschrieben, wie teuer die Wohnung bei Kaltmiete liegen darf und wie hoch die Nebenkosten sein dürfen. Ich habe den ganzen Mist auch schon hinter mir. Wenn ihr es ohne Wissen von der ARGE macht und euch nicht an die Preise haltet, bekommt ihr keine Hilfe von der ARGE.

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    Antwort von BlnSteglitz BlnSteglitz

    das wird hier niemand korrekt beantworten können, das garantiere ich dir.

    Ihr habt das einzig Richtige getan- nämlich einen Anwalt eingeschaltet.

    Kommentar von fs112 fs112fs112

    Das einzig Richtige wäre gewesen, sich den Umzug genehmigen zu lassen, wo käme man hin, wenn jeder Leistungsempfänger hinzieht wohin & zu welchem Preis er möchte...

    Kommentar von BlnSteglitz BlnSteglitzBlnSteglitz

    ja- hast Recht.

    Aber das ist doch nicht mehr zu ändern -also ist der Anwalt im Moment das einzig Richtige.

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Bei einem Umzug in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Kommune fällt die Mietdeckelung bei einem nicht notwendigen Umzug innerhalb derselben Kommune weg, selbst wenn ihr ohne Zustimmung und Notwendigkeit umzieht (die Freizügigkeit ist ein Grundrecht, dass nicht in dem Maße eingeschränkt werden darf).
    Das heißt, die neue ARGE wird die volle Miete tragen müssen, sofern die den dortigen Angemessenheitskriteriewn entspricht.
    Lies einfach mal hier:
    http://hartz.info/index.php?topic=24.0
    Dass die jetzige ARGE auf den Standpunkt steht, der Umzug sein nicht erforderlich gewesen, ist in dem Moment nachvollziehbar, in dem ihr keine Anstrengungen in Hinblick auf die Beseitigung oder Sanktionierung der Mängel nachweisen könnt (Aufforderung an den Vermieter, den Schimmel zu beseitigen; Anzeigen bei der Polizei wegen des Einbruchs und des Diebstahls).

    Kommentar von letiki05 letiki05letiki05

    Hallo VirtualSelf,

    der Link ist schon etwas älter. Nebenkostennachzahlungen müssen mittlerweile auch nach einem Umzug ohne Zustimmung übernommen werden.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Ty ... hab mir gar nicht mehr alles durchgelesen, sondern nur geschaut, wann der Admin den Ratgeber zum letzten Mal aktualisiert hat.
    Normalerweise ist der ja ma Puls der Rechtsprechung ...

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    RatgeberHelden Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Widerspruch einlegen und dann bei Ablehnung Klage beim Sozialgericht einreichen!

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    Antwort von ziuwari ziuwari

    "Wir haben einen Rechtsanwalt genommen und er prüft gerade alle angeforderten Unterlagen der ARGE"

    der wird das schon machen...

    (ich kann aber der arge folgen)

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