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Arge Zahlt wohngeld, darf man dennoch mit dem partner zusammen ziehen?

Frage von cobaincase cobaincase

also meine frage ist folgende,

unzwar wohnt meine freundin im moment bei mir und wir wollen jetzt gemeinsam eine wohnung nehmen. ich verdiene durch meinen zivildienst monatlich 470 euro und habe leider keinen anspruch auf wohngeld. meine freundin macjht eine ausbildung hat bereits letzte woche beim arbeitsamt wohngeld beantragt und hat grünes licht bekommen. da wir aber gemeinsam eine wohnung beziehen wollen, wollte ich mal frage ob das überhaupt möglich ist? im moment sieht es ja so aus das für sie eine wohnung gezahlt werden soll, aber lässt sich die arge auch darauf ein dass man zusammen zieht, weiß jemand wie das dann laufen würde? ich selbst würde vorsichtig behaupten dass ihr wohngeld dann gekürzt wird, aber ob das überhaupt möglich ist!? ich hoffe jemand von euch hatte da vll ähnliche erfahrungen!? freue mich über jeden tipp

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Antworten (6)

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    Antwort von Larah10 Larah10

    Nur um nicht durcheinander zu geraten: "Wohngeld" (vom Wohnungsamt) ist etwas Anderes als ALG2- Leistungen zur Unterkunft (von der ARGE). Wenn du als Zivi keinen Anspruch auf ALG2- Zuschuss zu den Unterkunftskosten hat, kann aber evtl. ja dennoch Anspruch auf Wohngeld bestehen..mal erkundigen. (Mit den Wohngeldregelungen kennen ich mich nicht aus). -

    Das, was deine Freundin bekommt, ist anscheinend ALG2, da die ARGE ihr Ansprechpartner war, wie du schreibst. Wenn sie die schriftliche (!) Zustimmung der ARGE hat und sie ihr die Angemessenheitskriterien für ihre Wohnung genannt haben - also max. Quadratmeter und max. (Brutto-)Kaltmiete -, dann kann sich deine Freundin aussuchen, ob sie sich eine eigene Wohnung zu diesen Konditionen sucht, oder ob sie mit jemandem zusammenzieht. In einer gemeinsamen Wohnung dürfte ihr Anteil an der Wohnfläche und an den Unterkunftskosten halt nur nicht über dem angemessenen Rahmen liegen, den die ARGE ihr für sich als 1 Person vorgegeben hat. D.h. ihre Hälfte an Eurer gemeinsamen Wohnung dürfte nicht größer /teurer sein, als es eine eigene angemessene Wohnung für sie wäre.-

    Ob du nur bei ihren Unterkunftskosten ins Spiel kommst (durch deine Hälfte, die du übernehmen musst), oder ob dein Einkommen darüber hinaus auf ihre ALG2- Leistungen / ihren Regelsatz angerechnet wird, hängt davon ob, wie Ihr als Unverheiratete wirtschaftlich zusammenlebt und ob Ihr dann eine Verantwortungs - und Einstehens - Bedarfsgemeinschaft bildet ..oder nicht.

    Näheres dazu siehe z.B. hier:

    ALG 2 weiterhin für meine Freundin, die mit Kind bei mir im Haus einzieht?

    Wenn bei euch kein gegenseitiges wirtschaftliches Einstehen vorliegt, dann gehörst du nicht zur Bedarfsgemeinschaft deiner Freundin. Sie muss dann lediglich bei den Formularen für die ARGE in der Anlage VE alles verneinen - und bei ihrem ALG2-Antrag (bzw. in ihrer Veränderungsmitteilung über die Unterkunftskosten) unter "Sonstiges" eintragen, dass sie ab Datum X mit 1 weiteren Person in der Wohnung zusammelebt, "keine Verwandtschaft, keine Wirtschafts- / Einstehensgemeinschaft."

    Sie bekommt dann ihren vollen Regelsatz und eben die Hälfte Eurer gemeinsamen Unterkunftskosten von der ARGE. Sie sollte die Belege über ihre eigenen Mietanteilszahlungen (Überwesungsbelege) gut aufbewahren.

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    Antwort von Mizi59 Mizi59

    Du musst es sofort melden,dann wird neu berechnet.Solltet Ihr dann immer noch Anspruch haben,wird weiterbezahlt.

    Kommentar von cobaincase cobaincase

    ja der antrag ist ja erst letzte woche raus gegangen, ihr wurde gesagt sie solle sich dann schonmal um eine wohnung umschauen. wovor sie einfach angst hat ist, dass wenn die nein sagen, davon ausgehen dass wir ne wohngemeinschatf bilden in der nur von ihr alles gezahlt wird für die wohnung und ich einbfach so da wohne, was ich ja nicht will, ich will schon richtig mit ihr zusammen ziehen.

    Kommentar von Mizi59 Mizi59Mizi59

    Auf jeden Fall muss das gemeldet werden.Dann wird eine gemeinsame Berechnung gemacht.Ihr müsst Euch halt beide offenbaren,alle Einnahmen von beiden angeben.

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    Antwort von MarieTigger MarieTigger

    Ja eine ähnliche Erfahrung kann ich vllt beisteuern. Meine Tochter zog zu ihrem Freund, Hartz 4 Empfänger, 29qm-Wohnung von der Arge bezahlt für ihn. Als die Arge Kenntnis davon bekam (nach 1 Jahr),daß eine 2. Person im Haushalt lebt, wollten sie die Differenz rückbezahlt haben für die 2. Person. Er mußte dann nen Haufen Geld an die bezahlen. ( Obwohl die Wohnung so klein war, nicht für 2 Personen)

    Kommentar von cobaincase cobaincase

    ´ja, und genau das will ich umgehen. für 1 jahr das ist hart -.- ... aber klar sowas hab ich mir gedacht, deswegen will ich lieber erlich mit ihr zusammen ziehen.

    Kommentar von MarieTigger MarieTiggerMarieTigger

    Wenn du das weißt, kümmere dich lieber im Vorfeld drum.Die kommen einen doch auf die "Schliche", sag ich mal und nachzahlen ist dann hart!

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    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Ja, natürlich. Wenn sie mit einer anderen Person in einer Wohnung lebt, dann wird natürlich nicht mehr die ganze Miete, sondern nur noch ihr Mietanteil - also 50% - übernommen.

    Kommentar von cobaincase cobaincase

    50% wären vollkommen in ordnung, mir ging es nur darum um zu wissen ob es überhaupt möglich sei dass sie stütze bekommt und mit mir zusammen zieht. weil sie halt diese angst hatdass die dann komplett alles absagen und davon ausgehen sie würde damit falsches tun indem ich bei ihr "heinmlich" wohnen würde und sie 100% kassiert.

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Nein, DANN wäre es ein Betrug, das sollte man nicht tun. Mit Deinem Zivi-Lohn hättest Du zwar eh kein Geld, für sie mit zu bezahlen, aber auch da mußt Du Dir keine Sorgen machen. Bitte lies dazu meinen Tipp: http://www.gutefrage.net/tipp/eheaehnliche-gemeinschaft-bei-hartz-iv

    Kommentar von cobaincase cobaincase

    also würde im ersten jahr des zusammen wohnens keine wirkliche berechtigung bestehen mir bzw ihr einen anzuhängen, weil ich bei ihr wohne während die arge für sie die wohnung bezahlt?

    Kommentar von Larah10 Larah10Larah10

    Die ARGE übernimmt dann ja nur ihren hälftigen Anteil an euren gemeinsamen Unterkunftskosten.. und nicht die Gesamtmiete. Die andere Hälfte musst du natürlich selber zahlen, wenn du dafür keine eigenen Leistungen von der ARGE bekommst.

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    Antwort von pierrot1906 pierrot1906

    Wenn du mit deinem Freund zusammenziehst, hast du erst recht keinen Anspruch auf Wohngeld, da ja zwei Einkommen vorhanden sind!

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    Antwort von lolana168 lolana168
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