Nur um nicht durcheinander zu geraten: "Wohngeld" (vom Wohnungsamt) ist etwas Anderes als ALG2- Leistungen zur Unterkunft (von der ARGE). Wenn du als Zivi keinen Anspruch auf ALG2- Zuschuss zu den Unterkunftskosten hat, kann aber evtl. ja dennoch Anspruch auf Wohngeld bestehen..mal erkundigen. (Mit den Wohngeldregelungen kennen ich mich nicht aus). -
Das, was deine Freundin bekommt, ist anscheinend ALG2, da die ARGE ihr Ansprechpartner war, wie du schreibst. Wenn sie die schriftliche (!) Zustimmung der ARGE hat und sie ihr die Angemessenheitskriterien für ihre Wohnung genannt haben - also max. Quadratmeter und max. (Brutto-)Kaltmiete -, dann kann sich deine Freundin aussuchen, ob sie sich eine eigene Wohnung zu diesen Konditionen sucht, oder ob sie mit jemandem zusammenzieht. In einer gemeinsamen Wohnung dürfte ihr Anteil an der Wohnfläche und an den Unterkunftskosten halt nur nicht über dem angemessenen Rahmen liegen, den die ARGE ihr für sich als 1 Person vorgegeben hat. D.h. ihre Hälfte an Eurer gemeinsamen Wohnung dürfte nicht größer /teurer sein, als es eine eigene angemessene Wohnung für sie wäre.-
Ob du nur bei ihren Unterkunftskosten ins Spiel kommst (durch deine Hälfte, die du übernehmen musst), oder ob dein Einkommen darüber hinaus auf ihre ALG2- Leistungen / ihren Regelsatz angerechnet wird, hängt davon ob, wie Ihr als Unverheiratete wirtschaftlich zusammenlebt und ob Ihr dann eine Verantwortungs - und Einstehens - Bedarfsgemeinschaft bildet ..oder nicht.
Näheres dazu siehe z.B. hier:
ALG 2 weiterhin für meine Freundin, die mit Kind bei mir im Haus einzieht?
Wenn bei euch kein gegenseitiges wirtschaftliches Einstehen vorliegt, dann gehörst du nicht zur Bedarfsgemeinschaft deiner Freundin. Sie muss dann lediglich bei den Formularen für die ARGE in der Anlage VE alles verneinen - und bei ihrem ALG2-Antrag (bzw. in ihrer Veränderungsmitteilung über die Unterkunftskosten) unter "Sonstiges" eintragen, dass sie ab Datum X mit 1 weiteren Person in der Wohnung zusammelebt, "keine Verwandtschaft, keine Wirtschafts- / Einstehensgemeinschaft."
Sie bekommt dann ihren vollen Regelsatz und eben die Hälfte Eurer gemeinsamen Unterkunftskosten von der ARGE. Sie sollte die Belege über ihre eigenen Mietanteilszahlungen (Überwesungsbelege) gut aufbewahren.
ja der antrag ist ja erst letzte woche raus gegangen, ihr wurde gesagt sie solle sich dann schonmal um eine wohnung umschauen. wovor sie einfach angst hat ist, dass wenn die nein sagen, davon ausgehen dass wir ne wohngemeinschatf bilden in der nur von ihr alles gezahlt wird für die wohnung und ich einbfach so da wohne, was ich ja nicht will, ich will schon richtig mit ihr zusammen ziehen.
Auf jeden Fall muss das gemeldet werden.Dann wird eine gemeinsame Berechnung gemacht.Ihr müsst Euch halt beide offenbaren,alle Einnahmen von beiden angeben.