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Arge zahlt neue wohnung nicht?

Frage von moni1989 moni1989

Hallöööchen ich habe da folgendes problem:

Ich bin im dez 2010 schwanger geworden und ahbe mit meinem damaligen freund (auch der vater des kindes) in einer 2 zimmerwohnung (50qm jedoch werden davon 10qm des riesen balkons an die größe angerechnet)gewohnt. Ich habe Abitur gemacht und fing im August 2010 eine ausbildung zur verwaltungsfachangestellten an, diese wurde mir aber noch in der probezeit gekündigt , als diese gehört haben ich bin schwanger. (In der probezeit ist kündigung ohne grund möglich) Die beziehung ging dann auch leider in die brüche und nun stand ich da. Jedoch war mein exfreund bereit mir die 2 zimmerwohnung mit allen möbeln zu überlassen. Die arge hat die wohnung auch übernommen. soweit so gut. heute ist mein sohn 6 monate alt und wir wohnen immernoch in der 2 zimmerwohnung, das heißt mein sohn schläft bei mir mit im schlafzimmer. Jedoch ist dieses so klein, dass er immernoch in seiner stubenwiege schlafen muss , für ein richtiges kinderbett ist kein platz! Die wohnung kostet 416 euro warm plus 75 euro heizung und warmwasser(übernimmt ja ebenfalls die arge) plus strom. im badezimmer hat der vormieter mit lackfarbe gestrichen, diese blättert ab und es bildet sich schimmel. Ich muss mein kind im bad wickeln , weil kein platz ist für eine wickelkommode in der gesaten wohnung.

jetzt ahbe ich eine wohnung in der nachbarstadt gefunden , zwar ebenfalls nur 50 qm aber viel besser aufgeteilt und es sind 3 zimmer. Diese kostet 400 euro warm und da sind schon heizung und warmwasser dabei! Das heißt die arge würde rund 100 euro monatlich sparen.

Außerdem wohnt der vater des kindes nicht mal 2 min von der neuen wohnung entfernt ebenso wie eine gute freundin die ein haus hat und nicht arbeiten braucht, da ihr mann genug verdient, somit wären betreuungsmöglichkeiten gegeben und ich könnte schneller wieder eine Arbeit finden, wenn mein sohn in den kindergarten kommt.

meine arge sagt aber, der umzug wäre nicht NOTWENDIG. gb mir einen laufzettel, da in der nachbarstadt eine andere arge zuständig ist. Diese arge sagte mir aber dass SIE die wohnung übernehmen würden und sie den umzug für notwendig halten, weil ich durch die betreuungsmöglichkeiten, schneller eine ausbildung finde. Ich sollte nochmal mit meiner sachbearbeiterin darüber reden und wenn notwendig den teamleiter verlangen.

Ich bin also nochmal zu meiner jetzigen arge gefahren und die "nette" dame schicke mich wieder fort.

Ich weiß nun nciht mehr was ich machen soll. Die miete MUSS ja übernommen werden , da billiger, mir geht es nur um die kaution, wie soll ich die nur zusammenkriegen. Leihen kann mir soviel geld niemand.

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Antworten (10)

  • 8
    Antwort von IlkaRuSti IlkaRuSti

    Hallo Moni 1989,

    zunächst , das haben hier schon einige geschrieben, verlange ein Gespräch mit dem Teamleiter. Als zweiten Schritt, kann Dir die zukünftig zuständige Arge auch eine Mietübernahmegarantie für die neue Wohnung ausstellen.

    Solltest beides nicht zum Erfolg führen, wende Dich umgehend / sofort an das zuständige Sozial- gericht. Stelle dort einen Eilantrag auf eine einstweilige Verfügung und gebe an, dass Du Dich an das zuständige Jugendamt und dort an den ASD / Allgemeiner Sozialer Dienst , wenden wirst. Die Belastung der Wohnung durch Schimmel, sowie keine kindgerechte Wohnsituation, für Deinen Sohn, .... z.B. durch die fehlende Möglichkeit, ein KInderbett aufstellen zu können, stellen eine KIndeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII da. Bitte ggf. um einen Hausbesuch, um dies zu konkretisieren und verweise auf die Kirterien der Schonebögen, die eindeutig feststellen lassen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte. Dies kann die Entscheidung des Sozialgerichtes und auch de Jobcenters beeinflussen. Daher würde ich auch bei der Vorsprache beim Teamleiter darauf hinweisen, dass Du Kontakt mit dem Jugendamt aufnehmen wirst, um eine solche Überprüfung vornehmen zu lassen. Stelle Deinen Antrag auf Übernahme der Wohnungskosten schriftlich und erwähne, Dein Vorhaben, das Jugendamt einzuschalten. Fordere einen schriftl. Ablehnungsbescheid aufgrund dieses gut begründeten Antrages.

    Ich gehe davon aus, dass Du Erfolg haben wirst. Bleib bei allen Verhandlungen und Vorsprachen ruhig und klar, aber teile deutlich Deinen Standpunkt und Deine Situation mit.

    Viel Erfolg

  • 6
    Antwort von kati3015 kati3015

    Ich bin also nochmal zu meiner jetzigen arge gefahren und die "nette" dame schicke mich wieder fort.

    Genau da war der Fehler. Verlang ihren Teamleiter. Erklär ihnen, dass der Staat so innerhalb von einem Jahr 1200€ sparen würde und das er noch mehr sparen würde, weil du so viel bessere Chancen auf Arbeit hättest. Im Zweifelfalls verlangst du auch den Chef des Teamleiters.

    Mein Freund hat so eine nette Frage auf Antworten wie: "Da kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen." Oder "Das kann ich nicht entscheiden." Er sagt dann immer: "Dann holen Sie mir jemanden der das entscheiden kann."

    So wirst du es auch halten müssen. Nicht locker lassen und sich nicht wegschicken lassen aber immer nett und freundlich aber bestimmt bleiben.

    Kommentar von manni1937 manni1937manni1937

    DH

    Kommentar von maus273 maus273maus273

    wenn das so einfach wäre, bei uns is das zb beispiel so, das du weder an die vermittlerin noch an den teamleiter rankommst, da heißt es immer "nicht ohne termin" jaja so unterschiedlich können die sein

  • 2
    Antwort von ivonne82 ivonne82

    hast du den umzug bei deinem jetzigen jobcenter schriftlich beantragt? wenn nicht, dann tu das!!! aussagen zählen nicht... nur schriftliches zählt!!!! hast du eine schriftliche absage des jobcenters erhalten, leg schriftlich wiederspruch ein (dies wird dann durch einen anderen sachbearbeiter bearbeitet). erkläre im antrag/widerspruch, dass der balkon (10qm) ebenfalls zur mietvertraglich vereinbarten wohnfläche gehört und die tatsächliche wohnfläche für euch beide zu klein ist.

    noch ein tip für die zukunft: nie einfach mit einer mündlichen aussageb weg schicken lassen! immer alles schriftlich geben lassen und anträge immer nachweislich (einschreiben, zeugen, quittung usw.) schriftlich einreichen.

  • 2
    Antwort von Eddy63 Eddy63

    Am besten den Vorgesetzten sprechen,da muss es doch eine Lösung geben.

  • 1
    Antwort von joyce123 joyce123

    Wende dich an den Teamleiter und wenn der sich auch querstellt, dann solltest du Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen. Zur Unterstützung kannst du dich an die Sozialberatung der Caritas wenden. Die sind sehr kompetent und hilfsbereit und unterstüzten dich, wenn du Problem mit dem Amt hast.

  • 1
    Antwort von germanils germanils

    Wegen der Kaution: Es gibt doch die Kautionskasse, die stellen das Geld und Du zahlst es in kleinen Raten ab.

  • 0
    Antwort von jockl jockl

    Ja und was soll das Ganze hier, bespreche das doch alles mit der ARGE in deren Zuständigkeit ziehen willst. Die Kaution kann Dir die "neue" ARGE als Darlehen geben, welches Du mit Erhalt derer aus der"alten" Wohnung zurückbezahlen kannst.

  • 0
    Antwort von manni1937 manni1937

    Einem Bekannten hat die ARGE die Mietkaution vorgestreckt und zieht sie monatlich mit 10% vom Hartzgeld ab.

  • 0
    Antwort von maus273 maus273

    das kind zählt erst ab 1jahr, das heißt vorher wirst du keine neue wohnung bekommen, war bei uns der gleiche fall. und erst wenn du in der neuen wohnung bist, ist das neue amt zuständig, solange hat deine alte arge das zu bestimmen

    Kommentar von moni1989 moni1989

    der umzug wäre erst im mai und dann ist mein sohn 10 moante, wegen 2 moanten machen die so einen terz?

    Kommentar von moni1989 moni1989

    aber ich habe nochmal auf den bescheid geschaut, mein sohn gilt jetzt schon als ganze person und das haben die auch bei der 2 zimmerwohnung schon damals mit einberechnet.

    Kommentar von maus273 maus273maus273

    ja das is normal, aber erst ab 1jahr gilt er als 1person, die auch ein zimmer brauch. egal ob da 2monate fehlen oder nich.. wenn de pech hast müssen dir auch die 2 zimmer reichen, war bei uns der fall und wir waren zu 3.

    Kommentar von MB2819 MB2819MB2819

    Wieso zählt das Kind erst ab 1 jahr? Wir durften umziehen, als unsere kleine 7 Monate alt war.

    Kommentar von maus273 maus273maus273

    weil das von arge zu arge unterschiedlich ist, und wenn sie sone "schweine" arge hat, hat sie leider pech, is bei uns nich anders

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    Antwort von germanils germanils

    Ich verstehe das Problem nicht... Wenn die Arge dort wo Du hinziehen willst, zahlt, ist doch alles gut?!

    Hast Du denn den Teamleiter verlangt und über die Aussage der anderen Arge berichtet?

    Kommentar von moni1989 moni1989

    eben nicht, es müssen beide argen zustimmen bei einem umzug, das ist ja der mist.

    Kommentar von germanils germanilsgermanils

    Dann lass doch die "neue" Arge direkt mit der alten reden, wenn die sich so querstellen.

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