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ARGE- Wohnungseinrichtungs- Finanzierung

gefragt von Tari25Tari25 am 09.02.2009 um 10:52 Uhr

Hallo.

Ich hätte da mal eine Frage, zum Thema Finanzierung, für Wohnungseinrichtung der ARGE... Hat jeder, der Hartz4 von der ARGE bekommt, einen solchen Ansruch? Beispielsweise hat eine Bekannte keinen Kühlschrank und keine Vorhänge in der Wohnung. Sie möchte beantragen, dass die ARGE die kosten unterstützt, oder übernimmt... Tut die ARGE so etwas? Wenn ja wie läuft das ab? Man kann doch da keinen Wunschzettel abgeben, wie lang und wie breit beispielsweise die Vorhänge/ Rollos oder was auch immer sein müsen?? (Sie hat sehr hohe Fenster in der Wohnung)


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mecanoqueen
beantwortet von mecanoqueen am 9. Februar 2009 10:55
4x
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Kann sie. Vorsprechen, Erläutern was benötigt wird.

U.U. kommt Jemand vorbei, der dass prüft, notiert, bewilligt.

Natürlich nicht neu. Es gibt Pausch-Beträge, mit denen sie sich nach gebrauchten Geräten umsehen kann.


schmara
beantwortet von schmara am 9. Februar 2009 10:55
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geutacher kommen in die wohnung für die etwas beantragt wurde und enscheiden von fall zu fall wer was bekommt.


Kaemmerer
beantwortet von Kaemmerer am 9. Februar 2009 10:55
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mit soetwas am besten zum Sachbearbeiter der ARGE, ich will nichts falsches sagen, da sich die Vorgaben oft ändern.....


anonym
beantwortet von felicia30 am 9. Februar 2009 10:58
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also mein bruder ist von zu hause rausgeflogen er macht grade eine ausbildung und hat nichts außer sein kleines lehrlingsgehalt er bekommt die miete bezahlt von der arge und 750 euro für möbel ect.


Anubis2009
beantwortet von Anubis2009 am 9. Februar 2009 10:58
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Sozialhilfe24.de & Sozialleistungen.info können dir da weiterhelfen!


konny27
beantwortet von konny27 am 9. Februar 2009 11:03
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Ach ja,und ich muß alles selber zahlen.Viel Glück bei deinem Vorhaben


Tari25
beantwortet von Tari25 am 9. Februar 2009 11:17
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Danke für die Infos. Es geht ihr ja nicht darum, dass sie da jetzt die tollsten und modernsten Dinge bekommt, Hauptsache sie kann ihre Lebensmittel kühlen und so.


Tari25
beantwortet von Tari25 am 9. Februar 2009 18:26
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Zur Info für die jenigen die das hier teilweise falsch verstanden haben...

-.- Das mit dem Wunschzettel war nicht als Frage gemeint, sondern nur ne nebensächliche Aussage.. dass ich einfach nicht denke, man kann hingehen und beispielsweise sagen: "Ich hätte gern Vorhänge mit den Maßen 300x100 in dunkelrot, wenns geht aus blickdichtem stoff."

das haben einige mal wieder in den falschen hals bekommen, hier..... -.- O.o

die frage bezog sich nicht über die wünsche der einrichtugsgegenstände sondern die finanzierung und ob man zu mindest teilweise ein mitspracherecht hat!!!


anonym
beantwortet von sk8goat am 10. Februar 2009 08:57
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Im Sozialkaufhaus bekommst du Vorhänge für €1.- und einen funktionierenden Kühlschrank für unter €30.

Lohnt es sich bei solchen Kleinstbeträgen einen Antrag zu stellen, vorsprechen, vor-ort-prüfung usw. ?

Es muss ja nicht das neuste Modell aus dem Media-Markt sein - das kann ich mir auch nicht leisten.


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