Das ist doch echt der Hammer! Trotz der Tatsache, dass ich zum 1. April eine Beschäftigung gefunden habe, möchte die ARGE mir den Bezug für 3 Monate komplett sperren, wenn ich nicht nachweisen kann, dass ich mich auf deren ca. 10 Stellenangeboten vom Februar beworben habe. Ich habe mich zwar überall per eMail beworben und ich bekam auch nur Absagen bzw. erst gar keine Reaktionen.. Aber wie soll ich der ARGE das nun beweisen? Dürfen die mir den Bezug einfach so ohne Beweise sperren? Ich bekam nämlich ein Schreiben von denen, dass ich mich rechtfertigen soll, weshalb ich auf deren Stellenangebote nicht antwortete. Sie drohen mir mit einer 3-monatigen Sperre und ich soll sogar erläutern weshalb ich auf Lebensmittelgutscheine angewiesen bin. Da ich ja ab 1.4. eine Arbeit gefunden habe (und denen das auch mitgeteilt habe) dachte ich, dass sich deren Stellenangebote vom Februar erledigt hätten.. Da ich ab April arbeite, bekomme ich für den April ein Darlehen. Kann mir dieses Darlehen im Falle einer Sanktion abgelehnt werden oder bleibt das davon unberührt, da ich das Geld ja sowieso wieder zurückzahlen muss? Danke für die Hilfe!
ARGE will mir den ALG-2-Bezug sperren. Wie kann ich nun beweisen, dass ich mich beworben habe?
Antworten (6)
-
1Hilfreichste & RatgeberHelden AntwortAntwort von
VirtualSelfVirtualSelf
Druck die Mails aus, die du gesendet hast; dazu aus Godwill die Antwortschreiben, die du erhalten hast und gut is. Das muss der ARGE reichen. Insbesondere darf sie keine Antworten der Arbeitgeber verlangen, denn die sind nicht verpflichtet, dir zu antworten.
Waren es Stellenangebote der ARGE hättest du denen zumindest die Absagen schon mal mitteilen sollen. Selbst wenn du es noch nicht getan hast, wäre das allerdings kein Grund für eine Sanktion. -
1Antwort von
bitmapbitmap
''Aber wie soll ich der ARGE das nun beweisen?''
- Mails und Absagen ausdrucken.
Kommentar von
NaturmedizinerNaturmediziner wenn man keinen Drucker besitzt dürfte das schwierig werden.
Kommentar von
bitmapbitmap Na dann frag halt den Sachbearbeiter nach dessen mail und leite ihm dann deine Bewerbungs- und Absagemails weiter.
-
0Antwort von
Krause1962Krause1962
Wenn Du Dich per Mail beworben hast, bist Du fein raus, einfach ausdrucken das Ganze. Wenn Du ordnungesgemäß eine Änderungsmitteilung an die Arge über die Arbeitsaufnahme ab 01.04. gemacht hast,dürfte Dir eigentlich auch nichts mehr passieren. Weil Sanktionen eigentlich in Prozentanteilen verhängt werden, dürfte man Dir auch nicht gleich alles sperren. Sollte es hart auf hart kommen mußt Du denen auch nicht begründen, warum Du Lebensmittelgutscheine brauchst,darauf hast Du bei Verweigerung der Leistung ein Recht. Dein Existenzminimum muß zur Not in Sachwerten abgesichert sein! Die Arge kann übrigens als Beweise nicht die Antworten der Arbeitgeber verlangen,dazu sind die nämlich nicht verpflichtet! Außerdem würde ich das Schreiben, was sie Dir zugeschickt haben ausfüllen und damit zum zuständigen Sachbearbeiter gehen und eine Einzelfallprüfung beantragen. Dein Darlehen kommt aus einem anderen Topf der Arge, das müßte zunächst davon unberührt bleiben.
-
-
0Antwort von
teddydirk Hi,
Die Gesendeten eMails einfach ausdrucken, oder ausdrucken lassen.
Wenn du Antworten hast, leg sie dabei. wenn nicht, dann kannst du auch nichts dazu legen.
Wenn du nichts mehr an Gesendete/Empfangende eMails mehr hast, dann gebe die Firmen an, wo du dich beworben hast. deine eMail Adresse und die von den jeweiligen Firmen schön Tabelarisch zu Papier bringen, ausdrucken.
und dann muss es klappen. Viel Glück!
LG TeddyDirk
-
0Antwort von
andreas124andreas124
Die Anschreiben vor zu zeigen reicht vollkommen aus, wenn es sich um Stellenangebote handelt die man sich selbst gesucht hat.
Kommentar von
NaturmedizinerNaturmediziner nein, das waren Stellenangebote die mir die ARGE zugeschickt hat.
-
0Antwort von
katzeconny1979katzeconny1979
so lange man gemeldet ist, muss man sich bewerben. Eigeninitiative und die zugeschickten. Selbst wenn man was in Aussicht hat.
Fürs nächste mal: Wenn du dich bewirbst, abstempeln, bestätigen lassen. wenn du per email bewirbst, immer dein gesandtes und deren absage etc. ausdruken und mitnehmen. so hat man immer einen beweis. du schreibst das du dich überall per email beworben hast...dann dürft es doch eh nicht schwer sein alles auszudrucken und dennen zu zeigen, oder? Ansonsten dürfen die halt den bezug sperren.
Kommentar von
NaturmedizinerNaturmediziner Naja, eMails kann man fälschen.. Ist das ein Beweis? Und was mache ich, wenn ich keine Antwort erhalte? Außerdem habe ich keinen Drucker. Muss ein Hartz-4-Empfänger einen Drucker besitzen?
Kommentar von
VirtualSelfVirtualSelf Du hast den Mail-Addy der Arge.
Dann leite die Mails einfach an deinen Vermittler weiter; kann er sich selbst ausdrucken.Kommentar von
katzeconny1979katzeconny1979 klar, fälschen kann man alles wenn man will, aber wie willst es sonst beweisen? Bei mir hat das immer gereicht. nachdem die mir mal nicht geglaubt haben, bringe ich ihnen jetzt immer die ausdrucke. ich denk mal man kriegt schon raus obs ne fälschung ist..die kontaktieren die firmen ja manchmal. Und nein man braucht keinen drucker. bin ja auch druckerlos weil meiner nicht geht. Habts ihr im Arbeitsamt nicht auch so nen Selbstbedingungsraum wo man ausdrucken kann? oder geh zu einen Freund, bekanten, verwandten der einen drucker hat. vielleicht ginge ja das?
Kommentar von
MichaelSelmMichaelSelm Hallo Naturmediziner.
Natürlich kann man vieles fälschen. Aber das Mailprotokoll meines Providers kann ich mir anfordern. Und in diesem Fall ist eine Fälschung kaum möglich.
Und bei anderen Behörden, zum Beispiel bei der DRV-Bund (Rentenversicherung) bekomme ich einen Autoresponder. Das heist, sobald die Mail dort eingeht, erhalte ich eine automatische Bestätigung mit Datum und Uhrzeit des Eingangs.
Damit bin ich sicherer dran, als mit einem normalen Brief. Denn bei dem ist nicht sichergestellt, das er den Empfänger erreicht hat. Und ich habe mehrere weitere Vorteile:
Ich spare Porto, oder die Gebühr für Einschreiben. Ich kann die Mail auch Samstags, Sonntags und Feiertags versenden. Und sofern ich sie an einem Wochentag versende, hat der Mitarbeiter / Sachbearbeiter sofort eine Antwort.
Und als weiteres gibt es ja inzwischen den "E-Postbrief". Wenn ich dieses Systhem nutzekann ich sämtlichen Schriftverkehr mit Behörden per Mail abwickeln.
Kommentar von
MichaelSelmMichaelSelm Hallo katzeconny,
es ist nicht ganz richtig das man sich berwerben muss so lange man bei der Arge gemeldet ist.
Es gibt Fälle in denen man von der ganzen Sache mit der Arbeitsvermittlung ausgegliedert ist und nur die finanzielle Leistung der Arge bezieht.
Man braucht sich nicht bewerben, nicht alle drei Monate vorsprechen, nicht die Meldung der Ortsabwesenheit berücksichtigen. Sondern man bezieht lediglich die volle finanzielle Leistung.
Die einzige Pflicht die besteht ist jeweils vor Ablauf des 6 Monatszeitraums, rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen.
Gruß Michael
''Dürfen die mir den Bezug einfach so ohne Beweise sperren?''
''Sie drohen mir mit einer 3-monatigen Sperre''
Davor gabs keine Probleme. Ich stempel ja erst seit Mitte Januar. Keine Ahnung wie die auf 3 Monate Sperre kommen.