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ARGE will Mietanteil nicht zahlen. HELP

Frage von sardesco sardesco

Hallo zusammen,

ich habe folgendes problem. Ich habe mich von meiner Freundin getrennt die gerade in einer Maßnahme steckt, alles über das Arbeitsamt. Hun hat Sie ja 3 Monate Kündigungsfrist einzuhalten da Sie mit im Mietvertrag steht. Die Arge hat Ihr gerade gesagt dass Sie den Mietanteil NICHT bekommt da Sie nicht beweisen kann dass wir wirklich getrennt sind. Dürfen die das? Das heisst dass ich die Arschkarte habe und die Miete zahlen darf (ich arbeite). Oder wie? Ich bin nämlich NICHT gewillt Ihr weitere 900 Euro zu schenken. Aber ich will Sie ja auch nicht VÖLLIG ruinieren indem ich sage: TJA DEIN PROBLEM....

Hat jemand Rat Alessandro

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Antworten (7)

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Als Beleg für die Trennung muss dem Jobcenter eine eidesstattliche Erklärung in Verbindung mit einem Umzugsantrag genügen; ideal wäre natürlich schon eine neue Meldeadresse.

    Die Sache mit der Wohnung ist nicht ganz klar bist du ausgezogen, muss das Jobcenter ihre volle Miete tragen, auch wenn ihr gesamtschuldnerisch haftet.
    Wohnt ihr noch als Getrennte zusammen, wird das Jobcenter ihre kopfanteilige Miete zahlen müssen.
    Sei es wie es sei: nur schriftliche Ablehnungen und Aussagen des Sachbearbeiters sind einen Pfifferling wert; auf alles Mündliche könnt ihr euch ein Ei backen.

    Kommentar von IlkaRuSti IlkaRuStiIlkaRuSti

    dem ist nichts hinzu zu fügen..... DH....... Sterneantwort! LG

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    Antwort von unknown1966 unknown1966

    Es ist völlig egal, ob sie weiterhin bei Dir wohnt (dann wäre das immer noch die gleiche Bedarfsgemeinschaft) oder ob sie ausgezogen ist (dann hat sie ihren eigenen Anspruch, aber Du mußt deine Wohnung komplett selbst zahlen). Also egal wie es ist; Du bezahlst die Wohnung alleine.

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    Antwort von Schreiberlilli Schreiberlilli

    Schriftlichen Antrag stellen und schriftlichen Bescheid abwarten. Ist dies eine begründete Absage, sofort einen begründeten Widerspruch einlegen oder Klage einreichen. Wenn ihr beide im Mietvertrag steht, müsste ihr auch beide kündigen. In der Kündigungsfrist von drei Monaten muss die Miete wie bisher gezahlt werden. Nach den drei Monaten dürfte die Angelegenheit mit der Arge geklärt sein. Wenn´s gar nicht anders geht, hast Du in der Tat die A-Karte.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    In welcher Funktion denn? Er hat mit dem JobCenter überhaupt nichts zu schaffen.

    Kommentar von unknown1966 unknown1966unknown1966

    Ehr weniger ...

    Kommentar von Schreiberlilli SchreiberlilliSchreiberlilli

    Mensch Leute, ein bisschen Mitdenken wär ja nicht schlecht. Den ganzen Papierkram usw. mit dem Jobcenter muss SIE natürlich machen. Dass ER das erledigen soll, habe ich mit keiner Silbe erwähnt. Aber ER stellt ja hier die Frage.

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    Antwort von sardesco sardesco

    Aucvh wenn Sie im Mietvertrag steht? Sorry aber das ist mir zu hoch. jetzt muss ich die Miete alleine tragen WEIL? Ich verstehe es nicht. Ich will da wohnen bleiben. Sie wird ausziehen. Aber erst wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist, Und in der zeit kann Sie schön auf meine Kosten weiterleben?

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    Antwort von sardesco sardesco

    Hallo,

    ich hab mit der ARGE nix zu tun. Sie will ausziehen, ich da wohnen bleiben. Aber Sie steht mit im Mietvertrag und hat deshalb auch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Diese möchte ich natürlich auch bezahlt haben. Wieso sollte ICH das GANZE alleine tragen?

    Kommentar von Schreiberlilli SchreiberlilliSchreiberlilli

    Wer hat denn bisher ihren Anteil gezahlt?

    Kommentar von sardesco sardesco

    Biisher habe ich alles bezahlt. Was ich angesichts der Trennung aber nicht mehr einsehe...

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    Antwort von jockl jockl

    Wer ist denn nun Mieter und wer ist denn im Zusammenhang mit der Trennung ausgezogen, oder wie ist denn wirklich was zugange ?

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    Antwort von DerHans DerHans

    Die ARGE/Jobcenter zahlt an deine Freundin nur die tatsächlichen Kosten der Unterkunft. Wenn sie nicht mehr bei dir wohnt, sind es ja nicht mehr die Kosten der Unterkunft. Du kannst sie nur auffordern, ihrerb Zahlungsverpflichtung nachzukommen. Wenn bei ihr nichts zu holen ist, hast du tatsächlich die A.....karte. Gegenüber dem JobCenter hast du keinerlei Ansprüche aus diesem Verhältnis.

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