Hallo, ich hätte mal ein Frage. Ich versuche seit mittlerweile über 15 monaten eine Beihilfe zur Selbsständigkeit zu bekommen. Mir wurde jetzt schon drei mal Versichert das alles in Ordnung ist und eigentlich jetzt alles laufen müsste. Nach dem ich wirklich alles beantragt und vorgezeigt habe. Das ganze zog sich über ein halbes Jahr, dann musste ich wieder Alg 2 beantragen und man wollte wieder Nachweise und Unterlagen von mir. Auch alles beschafft und vorgelegt, dass zog sich wieder über ein halbes Jahr. Also wieder beantragt und nun wollen Sie natürlich noch andere Bescheinungen und Nachweise und meine Kontoauszüge der letzten drei Jahre. Ist das rechtens ?
Arge will Kontoauszüge von drei Jahren sehen ?
Antworten (5)
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xyungeloestxyungeloest
sicher, du kannst ja vermögen umgelagert haben...
das dürfen die schon prüfen.
hast du die auszüge nicht mehr, kann deine bank weiterhelfen.
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sanyandy Habe auch eine Frage unbegründet werden von mir kONTOAUSZÜGE AB jUNI EINGEFORDERT KANN DIESE NICHT VORLEGEN DA EINE NACHERSTELLUNG NICHT MEHR MÖGLICH IST: UND NUN?
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ArminiumArminium
Ich empfinde solche Maßnahmen auch als Schikane, auch wenn sie sich dementsprechend begründen lassen (aber jede Schikane lässt sich irgendwie politisch oder wirtschaftlich begründen).
Im Übrigen möchte ich - auch wenn es das Thema bezüglich Deiner Frage etwas verfehlt - anmerken, dass die Kontoeinsicht der Ämter und Behörden, sprich die Änderung des Bankgeheimnises ursprünglich nur zur "Terrorismusbekämpfung" begründet wurde. Da kann man mal leider sehen, wie schnell aus Sicherheitsgesetzen Schikane wird.
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mueslimann nee, bis zum 10.10. 2005 steht auf dem Schreiben. Das kostet mich bei meiner Bank fast 40 Euro, die erstellen zu lassen und ich empfinde es langsam als Schikane. Da ich wie gesagt seit 14 Monaten alle paar Monate was neues vorzeigen muss und hier mit meinem kleinen Unternehmen in welches ich seit der ersten Zusage vor 14 Monaten eine Menge Zeit und Schulden investiert habe,total in den Seilen hänge.
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KatzenhaiKatzenhai
Frag noch mal nach. Der Typ von der Leistungsabteilung meinte sicherlich drei Monate. Ich muss es bedauerlicherweise wissen.
Drei Monate!So steht es auch im Antrag auf...