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ARGE wie kan das sein,liegt es an der Stadt???

gefragt von LoversOfDogs am 05.11.2009 um 10:32 Uhr

Hey ich habe eine Frage.Ein Freund von mir mit seiner Frau un Kind bekommt von Amt 1181 euro für Miete und zum Leben.Die Wohnen in Stuttgart.Ich habe 2 Kinder und ich undich bekomme nur 686 € zu Miete und zum Leben.Ich Wohne in Hof (Bayern).Wie kann das sein???Liegt das an der Stadt??Oder wieso????


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marlylie
beantwortet von marlylie am 5. November 2009 10:38
4x
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das wird auch an der unterschiedlichen berechnungs-basis liegen:

dein FReund mit frau, 1 kind = 2 Erwachsene, 1 Kind

du = 1 Erwachsene + 2 Kinder

dann kommt hinzu, dass bei dir das Kindergeld für 2 Kindern mit angerechnet wird, das pärchen oben hat nur einmal kindergeld

bei hartz IV ist es so, dass bei einer alleinerziehenden mutter das kindergeld als einkommen gerechnte und von ihrem hartz IV-anspruch abgezogen wird...

ich zeige dir hier jetzt nur einen bruchteil der gründe auf, weshalb es bei dir so anders ausehen kann...

doch lasse dich da nochmal genau von deinem sachbearbeiter beraten... lg

Kommentar von C89e736ca761395011f0895036487abcsmallmarlylie am 5. November 2009 10:45

um einen eventuellen aufruhr hier zu vermeiden:

das kindergeld wird auch bei dem pärchen oben als einkommen berechnet...

nur , wie anjanni richtig sagte, wird für erwachsene mehr berechnet als für kinder und dann werden die "einkommen" abgezogen...

auch deshalb kommt was unterschiedliches raus, auch wenn es jeweils "3Personen" sind... lg


anonym
beantwortet von quietprof am 5. November 2009 10:34
3x
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Die ARGE basiert auf keinerlei Gesetzesgrundlage, ausser BGB und SGB, sie ist ein Privatunternehmen, keine Behörde oder ein staatliches Organ und nur Kommunalgebunden. Somit erklären sich die Berechnungsbeispiele nach dem Mietenspiegel, dem Lebenserhaltungsindex und sonstigen "Kannbestimmungen". Das erklärt es.

Kommentar von 6ccc4c0fc261f7a2a2e2984ff944fdf8smallVirtualSelf am 5. November 2009 10:41

Das ist nicht ganz richtig.
Es gibt Leistungen, die sind Bundesrecht und es gibt Leistungen, die sind Landesrecht.
Die Leistungen nach Bundesrecht sind für alle gleich.

Kommentar von quietprof am 5. November 2009 10:43

Ah, okay, dann Sorry, aber Danke für die Erklärung.

Kommentar von otter58 am 5. November 2009 14:27

der Kommentar von VirtualSelf war aber wirklich noch sehr höflich ;-)

Kommentar von Simple_avatar4smallKW1980 am 9. November 2009 16:46

nicht Landesrecht, Kommunalrecht ;-) die Kosten der Unterkunft sind ja von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich, nicht von Bundesland zu Bundesland


Sepastan
beantwortet von Sepastan am 5. November 2009 10:34
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Ich studiere und muss nebenbei arbeiten, um mir das Studium zu finanzieren (BaföG gabs nie). Wie kann das sein?


VirtualSelf
beantwortet von VirtualSelf am 5. November 2009 10:36
2x
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Angemessene Kosten der Unterkunft unterscheiden sich von Kommune zu Kommune.
Zudem gibt es Einkommen, das auf das ALG2 angerechnet wird.
Dieses ist bei dir sicher der Fall, bei der anderen Familie wahrscheinlich nicht.

Kommentar von LoversOfDogs am 5. November 2009 10:43

ich arbeite nicht und mein freund auch net deswegen ja

Kommentar von 6ccc4c0fc261f7a2a2e2984ff944fdf8smallVirtualSelf am 5. November 2009 10:50

Kindergeld wird auf die Leistungen angerecht, Kindesunterhalt auch.
D.h. dein möglicher Anrechnungsbetrag ist von vorneherein höher.
Was die Miete betrifft, so gibt es hier kommunale Unterschiede, die eine Differenz zum Teil erklären können.
Wenn du Zweifel an der Höhe deines ALG2s hast, lass es dir deinen letzten Bescheid vom Sachbearbeiter genau erläutern.

Kommentar von 42dd4c38593805ba515c6357567959d1smalltigrispanthera am 5. November 2009 10:57

Und warum arbeitet der jetzt nicht?

Kommentar von LoversOfDogs am 5. November 2009 11:18

mein GOTT DU KANNST ECHT NERVEN KANNST DU NET LESEN HABE ICH EBENGESCHRIEBEN WIESO ER NET ARBEITEN KANN

Kommentar von 42dd4c38593805ba515c6357567959d1smalltigrispanthera am 5. November 2009 11:23

Gott kann lesen und das ist keine Antwort auf die Frage warum.

Kommentar von 6ccc4c0fc261f7a2a2e2984ff944fdf8smallVirtualSelf am 5. November 2009 11:36

Die Frage "warum" geht dich nicht das GERINGSTE an.
Niemand mus sich hier vor dir rechtfertigen.

Kommentar von 42dd4c38593805ba515c6357567959d1smalltigrispanthera am 5. November 2009 12:00

Ja, aber dann halt nicht jammern, wenn er nicht arbeiten geht und das Geld nicht reicht, alles andere geht doch offensichtlich. Und im Übrigen hat sie mir ja mitgeteilt, sie hätte geschrieben, warum er nicht arbeiten kann. Dann ist meine Frage schon berechtigt. Willst Du Dir nicht ein anderes Opfer für Deine Hassliebe suchen, bei dem Du intelligenter rüberkommst? Wer hier Seelenstrip macht, muss damit rechnen, in eine Rechtfertigungssituation zu kommen.

Kommentar von 6ccc4c0fc261f7a2a2e2984ff944fdf8smallVirtualSelf am 5. November 2009 12:06

Der Fragesteller hat mitnichten gejammert, sondern wollte lediglich die offensichtlichen Unterschiede in der Leistungszumessung erläutert haben.
Ein absolut berechtigtes Anliegen, gerade auch deshalb, weil die ARGE nicht immer sauber arbeitet.
Man kann versuchen, diese Unterschiede zu erklären; das wäre dann ein sinnvoller Post.

Oder man kann - wie du - nichts Erhellendes beitragen; das wäre dann ein überflüssiger Post.

Kommentar von 42dd4c38593805ba515c6357567959d1smalltigrispanthera am 5. November 2009 12:26

So viele Fragezeichen bedeuten ein Jammern/sich beschweren. Die Unterschiede erläutert immer am besten der, der sie macht. Den zu fragen, wäre sinnvoll. Jemand zu fragen, der die Berechnung nicht gemacht hat und dann auch noch Fakten zurückzuhalten, ist überflüssig. Unzufrieden zu sein, ohne etwas zu leisten, auch. Sich auf dessen Seite zu schlagen ...

Kommentar von 6ccc4c0fc261f7a2a2e2984ff944fdf8smallVirtualSelf am 5. November 2009 12:33

Da der Fragesteller ggf. nicht weiß, welche Fakten unbedingt nötig sind, um eine Frage zu beantworten, und er zugleich ein berechtigtes Interesse haben muss, nicht zuviel offen zulegen, ist der Ansatz, zunächst einmal wenig Fakten zu nennen, absolut sinnvoll und zielführend.
Wer die Frage beantworten kann, der hakt ggf. nach.
Wer - wie Du - aus Unwissenheit oder Unwillen nichts Erhellendes beitragen kann, sollte sich ggf. überlegen, ob etwas Zurückhaltung angebracht wäre .. im Interesse des Hilfesuchenden und im Interesse der Bemühten.
Aber ich gebe es zu: das eigene Ego zurückzustellen erfordert eine gewisse Größe, die nicht jeder hat.

Kommentar von 42dd4c38593805ba515c6357567959d1smalltigrispanthera am 5. November 2009 12:47

schon gar nicht virtual, wei man sieht.

Kommentar von 42dd4c38593805ba515c6357567959d1smalltigrispanthera am 5. November 2009 12:56

Da Du meinen Rat bezüglich der Hassliebe und Intelligenz nicht beherzigen möchtest, hier noch mal die Kurzform für alle zum Mitlesen: Ich habe nachgehakt und ebendieser User, der sich anscheinend für größer hält als uns alle zusammen, ließ mich wissen, das ginge mich nichts an. rofl Ich liebe das schmale Corpus callosum der Männer.

Kommentar von 42dd4c38593805ba515c6357567959d1smalltigrispanthera am 5. November 2009 13:03

Danke, hat Spaß gemacht, aber nun ist gut. Fakt bleibt: Wer Rat sucht, muss fragen. Wer Unterschiede erklärt haben will, muss den fragen, der sie macht, sonst kommt so was dabei raus, dass einer, der sich für den Größten hält rofl, hier jemand verfolgt mit seiner Hassliebe, der die Frage gar nicht gestellt hat. Das war jedenfalls nicht im Sinne der Fragestellerin, obwohl die vermutlich froh ist, dass es mir jemand so richtig gezeigt hat.

Kommentar von 6ccc4c0fc261f7a2a2e2984ff944fdf8smallVirtualSelf am 5. November 2009 13:06

Mal ehrlich, welchen Rat kannst Du mir schon geben?
Was weiß die "Fröschin" im Brunnen von der Weite des Meeres?
Und nun darfst Du wieder: Frauen haben gerne das letzte Wort.

Kommentar von 442ae3bab790b9770e2f72ef36379b88smallSepastan am 6. November 2009 22:39

Auch ich als Mann nenne Dir (VirtualBob) einen Grund... Leute die krank oder behindert sind, sollen Hartz4 empfangen, aber nicht solche, die zu faul sind um zu arbeiten!

Kommentar von 442ae3bab790b9770e2f72ef36379b88smallSepastan am 6. November 2009 22:37

Zeichensetzung dürfte ein Grund sein!


anonym
beantwortet von anjanni am 5. November 2009 10:33
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Und wieviel Miete zahlt Ihr so?

Sehe ich es richtig, daß Ihr jeweils drei Personen seid? - Erwachsene bekommen mehr als Kinder.


Kommentar von LoversOfDogs am 5. November 2009 10:38

ich zahle für 4 zimmer 406 € für 3 Personen er zahlt für 3 zimmer 500€ für 3 personen

Kommentar von 01bee582b7acc3291933336ecd43d269smallkathis1989 am 5. November 2009 10:40

dann bekommst du von der Arge "nur" 280 im monat überwiesen?? bekommst du dann Unterhalt?? wenn du den für beide bekommst, könnte es sogar stimmen

Kommentar von LoversOfDogs am 5. November 2009 10:43

ja ih bekomme für beide kinder unterhalt aber mein freund auch deswegen verstehe ich das ja net

Kommentar von daevers am 5. November 2009 10:44

@tigrispanthera:Dann bleib doch zuhause,wenn du meinst das ist ungerecht.Sorry sollte oben bei tigrispanthera stehen.

Kommentar von 42dd4c38593805ba515c6357567959d1smalltigrispanthera am 5. November 2009 10:50

@daevers: Bin ich Sozialschmarotzer? Meine Mutter hatte 3 kleine Kinder und hat 10 Stunden gearbeitet, da geht es mir doch Gold dagegen.

Kommentar von daevers am 5. November 2009 10:58

Dann solltest du auch nicht neidisch sein,dein Kommentar hört sich zumindest so an.

Kommentar von daevers am 5. November 2009 10:58

Dann solltest du auch nicht neidisch sein,dein Kommentar hört sich zumindest so an.

Kommentar von 42dd4c38593805ba515c6357567959d1smalltigrispanthera am 5. November 2009 11:07

Ich bin doch nicht neidisch, ich finde nur, dass niemand so tun muss, als würde nur er ungerecht behandelt. Entweder lebe ich und stehe zu den Konsequenzen, oder ich existiere nur und verursache keine Konsequenzen, aber wer A sagt, muss B sagen, also konkret: den Lover arbeiten schicken oder selber gehen. Hier ist echt nicht der Platz zum Jammern. Neidisch ist doch LoversOfDogs auf das Geld, das ihr Bekannter mehr kriegt.

Kommentar von daevers am 5. November 2009 12:20

Sie hat nicht gejammert,sondern eine Frage gestellt,mehr nicht.Möchest du ihr das Recht hier Fragen zu stellen absprechen?, du bist nicht der Support.

Kommentar von LoversOfDogs am 5. November 2009 11:16

ja weistd u sagen wir so BRAUCHST DU GELD GEH BEANTRGE ES OKEYund wenn DU NEIDISCH BIST WEIL ALLE ALG EMPFÄNGER MIETE BEZAHLT BEKOMMEN UND GELD NOCH ZUM LEBEN DANN GEH UND MELDE DICH ARBEITSLOS

Kommentar von 42dd4c38593805ba515c6357567959d1smalltigrispanthera am 5. November 2009 11:26

Ich zahle so viel an Sozialabgaben, wie Du bekommst, also neidisch bin ich sicher nicht, eher verärgert, dass jemand, der sich sein Leben so gestaltet hat, dass er auf Kosten der Gesellschaft lebt, sich auch noch erdreistet, damit unzufrieden zu sein. Und sag jetzt nicht, Du hättest es Dir nicht gestaltet und ausgesucht, jeder ist selbst für sein Leben verantwortlich.


LindaDH
beantwortet von LindaDH am 5. November 2009 10:34
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Ma ja voll arg wirklich, ich habe 2 kinder und bekomme 636 Euro!!!!

Kommentar von LoversOfDogs am 5. November 2009 10:39

was????das kann echt net angehen,oder????dann bist du ja auch sozusagen zu 3


newG84
beantwortet von newG84 am 5. November 2009 10:37
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Am besten gehs du mal zu deinem zuständigen Arbeitsamt und schilderst die sache einer Angestellten vielleicht ist etwas mit deiner berechnung falsch. Und Wichtig lass dich nicht abwimmeln die sagen meistens wir schicken ihnen einen termin zu, aber ich habe die erfahrung gemacht das es schneller geht wenn du sagt das es sehr dringend ist dann geht es schnell glaubs mir. ich kriege meine Anträge in 2-3stunden durch, mit gelderhalt.


anonym
beantwortet von Engelchen1982 am 5. November 2009 10:35
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Da müssen verschiedene Kriterien erfüllt werden und die erfüllst du wahrscheinlich nicht... vielleicht bekommst du ja Unterhalt?! Und deine Freunde haben ja einen 4-Personen-Haushalt und ihr nur einen 3-Personen-Haushalt... Vielleicht ist eure Wohnung zu groß?! Und dann geht das glaub auch nach Mietstufen und die sind ja immer unterschiedlich...

Kommentar von LoversOfDogs am 5. November 2009 10:40

bei mir sind es 2 kinder und ich und bei ihm sind es 3 erwachsene und 1 kind

Kommentar von 01bee582b7acc3291933336ecd43d269smallkathis1989 am 5. November 2009 10:41

erwachsene bekommen 323 euro pro person. kinder ab 204 euro.

Kommentar von Engelchen1982 am 5. November 2009 10:59

Wenn du aber zwei Kinder hast und er nur ein Kind bekommst du ja auch sicherlich mehr Unterhalt und du hast ja auch mehr Kindergeld... Außerdem bekommen Erwachsende mehr wie Kinder... Das wird schon alles seine Richtigkeit haben...

Sonst such dir Arbeit und du bist nicht mehr auf das Hartz IV angewiesen...


kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 5. November 2009 10:37
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wie hoch ist dann deine miete??? kann eigentlich nicht stimmen, denn dir allein zum leben stehen ca. 500 euro zu.. oder zahlst du nur 160€ miete?

Kommentar von LoversOfDogs am 5. November 2009 10:45

nein wirklich ich zahle 406 euro miete.

Kommentar von 6ccc4c0fc261f7a2a2e2984ff944fdf8smallVirtualSelf am 5. November 2009 10:57

Pi mal Daumen ist dann der Betrag, den du erhältst, unter Berücksichtigung von Kindergeld und Kindesunterhalt plausibel


anonym
beantwortet von daevers am 5. November 2009 10:41
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Da ist ein Fehler drin,dir stehen 359€ zu und ca.jeweils 200€ pro Kind und die Miete.Das wären dann schon mindestens 760€ ohne Miete.Oder du bekommst

Unterhaltszahlungen vom Vater der Kinder,der wird dann angerechnet.

Kommentar von LoversOfDogs am 5. November 2009 10:48

ich bekomme nur kinder geld und unterhalts voschuss vom jugendamt

Kommentar von daevers am 5. November 2009 10:52

Du hast aber nicht alle Fakten genannt, dein Freund wohnt bei dir? Dann bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft.Man sollte schon alle Fakten nennen,die User hier sind keine Hellseher.

Kommentar von LoversOfDogs am 5. November 2009 11:20

nein nein net mein freund das ist mein kumpel


anonym
beantwortet von Morti am 5. November 2009 10:45
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Das hängt unter anderem davon ab, welche Einnahmen du sonst noch so hast: 2x Kindergeld + Unterhalt von Kindesvater + eventuelle Erziehungsgeld etc.. 500€ für Miete + Heizkosten ist für einen 3Personenhaushalt angemessen.


VirtualSelf
beantwortet von VirtualSelf am 5. November 2009 11:41
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Noch mal als Extra-Post:
Die Rechnung wird stimmen. Bei dir geht 2 x Kinder Geld + 2 x Unterhalt runter.
Bei deinem Freund nur 1 x Kindergeld (wenn das Kind keine weiteren Unterhalsansprüche hat); zudem haben die beiden Erwachsenen + Kind zusammen einen höheren Regelsatz als 1 Erw. + 2 Kinder.


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