Tagchen Community!
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Ich kann hier nun nicht alles ausführlich darlegen, da das zu lang würde.
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Ich erwarte noch vom letzten Jahr Nachzahlungen von ALG II durch die ARGE, die aus Zeiträumen sind, in denen mein Leistungsanspruch bewilligt war.
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Ich konnte die Zahlungen nicht empfangen, da ich zu gegebenen Zeitpunkt kein Konto besass. Da ich der Sache bis heute nachlaufe, habe ich nun ein engültiges Schreiben erhalten, in dem man mir mitteilte, dass ich die Zahlungen nicht mehr zu erwarten habe und nicht nachgezahlt werden.
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Stimmt das? Kann die ARGE sich einfach so weigern meine Leistungen nicht nachzuzahlen, obwohl ich Bewilligungsbescheide der Anspruchszeit zur Hand habe?! Zudem handelt es sich nicht nur um Leistungen zum Bestreiten des Lebens, sondern auch noch um Mietübernahmen.
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Kennt vielleicht jemand Paragraphen aus dem SGB II oder ähnlichem, die dem zustimmen oder es eben widerlegen?
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Für ernste Antworten bin ich sehr dankbar.
Schonmal gut zu wissen. Ich danke Dir für die Antwort!
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Denke nur nicht, dass es bei mir so einfach wird, streite mich ja immerhin schon seit letzten Jahr mit denen rum.