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ARGE-Weiterbildungsmahßnahme

Frage von leo41 leo41

Hallo, bin in einer Aussbildung zur Altenpflegerin von der ARGE gefördert.Bekomme also meine Leistungen von der ARGE bin im 2. Ausbildungsjahr und jetzt fällt denen ein ich hätte keinen Anspruch mehr auf diese Leistungen.sondern Bafög usw. Bin aber zu alt dafür. Bin 41 jahre, habe 2Kinder, alleinerziehend. Die haben mir einfach meine Leistungen eingestellt zum 01.06 es lt. ARGE muss alles neu geprüft werden. Ich hätte weil ich in Ausbildung bin auf nichts Anspruch mehr usw. ich verstehe überhaupt nix mehr??????? bin total aufgeschmissen, weiß nicht mehr weiter. Wer kann mir einen Rat geben oder kennt sich damit aus?????????Danke, lg

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Antworten (2)

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    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Neuer Sachbearbeiter?

    Möglicherweise hat der nur gesehen, dass du eine dem Grunde nach BAföG-fähige Ausbildung machst und in der Tat nicht darauf geachtet, dass diese Förderung dem Grunde nach bei Überschreiten der Altersgrenze (§ 10 Abs. 3 BAföG) - und da solltest du deutlich drüber liegen - eben nicht mehr vorliegt und damit der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II nicht in jedem Fall greift.

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    Antwort von sugarmay13 sugarmay13

    .......hm....Altenpflegerin......also.....lernst Du das nicht in der Schule.......zumindest müßtest Du dort einen Ansprechpartner finden der sich auskennt.......mit ARGE kenne ich mich leider nicht aus, mußte in meiner Ausbildung aber das alte Sozialhilfegesetz lernen........ u. jetzt wird doch bestimmt das aktuelle gelehrt..... was Dir passieren könnte,....wäre z.B. das Du alle geforderten Anträge stellen mußt, ( auch wenn von vornherein feststeht, das diese abgelehnt werden ), um dann die Ablehnungsbescheide vor zu legen, damit die ARGE Deinen Bedarf rechtfertigen kann.....ansonsten frag doch mal direkt auf der ARGE nach wie Du Dich verhalten sollst....man kann Dich ja nicht mit 0Cent da sitzen lassen....... frag auch mal auf Deinem Ausbildungsplatz nach, ob die Dich nicht weiter als Schülerin übernehmen können.......o. evtl. auch eine andere Einrichtung....die Möglichkeit mitten in der Ausbildung die Einrichtung zu wechseln, besteht auf jeden Fall........ vielleicht kannst Du ja beim selben Träger bleiben, und wechselst nur das Haus.....ein Versuch wäre es wert...... Lieber Gruß, Sugar

    Kommentar von leo41 leo41

    Vielen, vielen Dank:) ich werde alle Anträge stellen. die arge soll sich nicht so anstellen es geht wahrscheinlich ja nur noch um 3 Monate wo sie mir meine Leistungen zahlen müssen weil danach zahlt mein Arbeitgeber. Kann doch jetzt nicht die Ausbildung nicht abbrechen nur weil die was verpennt haben?! Das ist Amtsverschulden usw. naja bin gespannt wielange die Bearbeitungszeit noch dauert?? für diesen Monat habe ich einen Scheck bekommen obwohl die ARGE meine Leistungen für den Monat Juni eingestellt hat. Ich hoffe, das sich die Sache noch zum guten wendet.Vielleicht sehen sie das ein, was da läuft, ist ja wohl Käse was die mit mir da machen. LG

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