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ARGE Unterkunfts bezahlung?

gefragt von roidzilla am 13.05.2008 um 9:44 Uhr

Hallo! Ich war gerade bei der arge um wohngeld für eine neue wohung zu beatragen, da ich nur auf 400€ basis arbeite! Laut arge darf die Wohnung max 45qm groß sein un max 270,05€ WARM kosten!!! Ich kann mir nicht vorstellen das es stimmt, da ich noch nie eine so günstige wohnung gesehen habe! Was soll ich nun machen? Die wohnung ist wesentlich teurer...


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pippi60
beantwortet von pippi60 am 13. Mai 2008 09:49
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Gar nichts. Die Arge richtet sich nach dem örtlichen Mietspiegel. Die Differenz musst Du dann wohl oder übel tragen.


moon73
beantwortet von moon73 am 13. Mai 2008 09:55
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Wenn du dann anhand von Zeitungsinseraten, Internetangeboten, Maklern und Wohnungsbaugesellschaften belegen kannst, dass keine angemessene Wohnung zu finden ist, muß die zu hohe Miete weiterhin übernommen werden. Selbstverständlich nur solange bis Du eine angemessene Wohnung gefunden hast. Weitere Infos: http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/index.php oder auch unter sozialhilfe24.de


anonym
beantwortet von Werniman am 13. Mai 2008 13:28
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Das mit einer maximalen Wohnungsgröße von 45qm ist etwas,was so nicht ganz stimmt,von den Arge-Mitarbeitern aber gerne erzählt wird.Es gibt zwar so eine Größe,allerdings gilt die nur für die Berechnung der durch die Arge zu zahlenden Miete. Jeder Ort hat einen Mietspiegel,in dem ein Durchschnittwert der im Ort "genommenen" Miete steht. Diese Angabe in € mal die 45m2 ergibt den maximal durch die Arge gezahlten Mietsatz. Liegt der Mietspiegel z.B. bei 6€,zahlt das Amt also maximal 270€ Miete (45m2x6€). Findest du hingegen eine Wohnung,die z.B. 90m2 groß ist,allerdings nur 3€/qm kostet, zahlst du ja auch nur 270€ Miete und die Wohnung wird von der Arge übernommen.

Zu deinem eigentlichen Problem:Leider ist es der Arge ziemlich egal, ob es tatsächlich solche Wohnungen gibt,die im bezahlbaren Rahmen liegen. Die richten sich lediglich nach dem Mietspiegel...und der kann unter Umständen schon ein paar Jahre alt sein, wird nicht überall jährlich angeglichen. 6 Monate lang würde dir das Amt aber die höhere Miete trotzdem zahlen.Danach kannst du in einer teureren Wohnung zwar wohnenbleiben, kriegst aber maximal den Miethöchsatz lt.Mietspiegel (siehe oben).


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 13. Mai 2008 09:47
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du musst halt eine wohnung in diesem rahmen finden....am besten zu den wohnungsgesellschaften, die haben recht günstige wohnungen


anonym
beantwortet von roidzilla am 13. Mai 2008 10:00
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Also momentan lebe ich noch bei meinem Vater, wo ich aber aus familiären gründen nicht wohnen bleiben kann! Ich wollte also nun mit meiner freundin (geht noch zur schule) zusammen ziehen! Also wie soll ich nun vorgehen? Hätte eine wohnung die 420€ kostet, aber als einzelpersohn darf ich max 270,05€ was denkt ihr wie ich jetzt hndeln soll?




Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 13. Mai 2008 10:07

Wie wäre es denn wenn deine Freundin auch was beisteuert zur Miete? Wenn sie da mit wohnt, dann wäre das doch wohl fair.


anonym
beantwortet von roidzilla am 13. Mai 2008 10:12
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wir haben ohnehin keine getrennte kasse, wir zahlen alles zusammen aber sie ist noch schülerin und lebt vom kindergeld und unterhalt... also was meint ihr?


anonym
beantwortet von roidzilla am 13. Mai 2008 16:42
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Also sollen ich und meine freundin beide einen antrag auf wohngeld stellen und sagen das wir nicht zuhause wohnen können (was ja auch so ist)? Und dann hingehen und sagen das wir gerne zusammen die wohnung anmiten würden? also auf dem zettel steht, das wir zu 2. 365,40€ bekommen würden, die wohnung kostet ca 420€! Kann ich den restbetrag theoretisch von meinem nebenverdienst bezahlen? Oder darf ich das nicht?

Danke für eure hilfe!


anonym
beantwortet von roidzilla am 13. Mai 2008 16:45
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Also sollen ich und meine freundin beide einen antrag auf wohngeld stellen und sagen das wir nicht zuhause wohnen können (was ja auch so ist)? Und dann hingehen und sagen das wir gerne zusammen die wohnung anmiten würden? also auf dem zettel steht, das wir zu 2. 365,40€ bekommen würden, die wohnung kostet ca 420€! Kann ich den restbetrag theoretisch von meinem nebenverdienst bezahlen? Oder darf ich das nicht?

Danke für eure hilfe!


anonym
beantwortet von roidzilla am 13. Mai 2008 16:58
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also nochmal, NOCH wohne ich bei meinem Vater! Ich habe die Wohnung noch nicht!


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