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ARGE und LRA bedienen sich am Rentenk. nun fehlt 1 Miete da die Rente erst ende d. Mon. ausgezahlt w

Frage von sylvana47 sylvana47

Bis jetzt bekam ich Hartz IV und Wohngeld, da ich aber nun die 64 erreicht habe nehme ich meine Altersrente. Von der Rentenstelle habe ich eine Aufstellung meiner Nachzahlung für 2 Monate berkommen. Das ich Hartz IV 2 x 364,00 € zurückgeben muß ist mir klar aber was ist mit dem Wohngheld. Da ich zukünftig erst am 30. des Monates für den vergangenen Monat meine Rente beziehe fehlt mir immer 1 Monatsmiete ich werde immer einen Monat die Miete schulden müssen, da ich das letztmalig am 01.05. Geld von der ARGE erhalten habe. Wer kann mir mit einer Antwort helfen ob es rechtens ist , das das Wohngeld einbehalten wurde. Meine Rente ist weniger als Hartz IV.

Danke

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Antworten (5)

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    Antwort von Sommerloch2010 Sommerloch2010

    Versteh ich das richtig, du hast ALG 2 und Wohngeld zur selben Zeit bezogen? Wie ist denn das zustande gekommen? Rechtlich geht das nämlich gar nicht. Bekommt die Wohngeldbehörde das mit, wirst du ohnehin das gesamte Wohngeld zurückzahlen müssen. Hast du gegen Mitteilungspflichten verstoßen, droht darüber hinaus noch ein Bußgeld.

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    Antwort von DerHans DerHans

    Diese Phänomen ist bekannt, und trifft dich nicht alleine. Du kannst für diese eine Miete eine Überbrückung beantragen, die du dann in Raten (30,00 €) zurück zahlst. Wenn deine Rente kleiner als Hartz IV ist kannst du Grundsicherung im Alter beantragen (ist im Rentenbescheid beschrieben). Dann wird die Rente bis zum Hartz IV Satz aufgestuft.

    Kommentar von sylvana47 sylvana47

    vielen Dank für dir Antwort Sylvana

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    Antwort von helmutgerke helmutgerke

    Das Problem „Hartz IV“ Leistungen werden voraus zum Monatsanfang gezahlt und Rente zum Monatsende lässt sich lösen, indem du einen formlosen Antrag gemäß § 37 SGB XII stellst.

    Die Sozialleistung wird dir damit als Darlehn gewährt und müsste diese mit 5% monatlich tilgen. Aber aufgrund deiner finanziellen Situation stellst du dann nach Erhalt des Geldes einen weiteren Antrag gemäß § 15a SGB XII und beantragst aufgrund der wirtschaftlichen Lage eine Aussetzung der Tilgung.

    Die Rückforderung Wohngeld verstehe ich nicht, denn du hast dieses doch ergänzend erhalten damit du A) den die volle Miete aufbringen kannst und B)364€ zum Leben hat, oder?

    Zur Rückzahlungsaufforderung von Hartz IV für die zwei Monate stelle doch mal folgenden Antrag

    Hiermit stelle ich Antrag auf Niederschlagung des Rückforderungsbescheides vom......

    Begründung:

    Ich beziehe seit .... Leistungen nachdem SGB II. Von diesem Betrag ist eine Rückzahlung nicht möglich. Es wäre sonst eine unzumutbare Härte.

    Mit freundlichen Grüßen

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    Antwort von Indy72 Indy72

    Deine Erfahrung entspricht dem Normalfall. Ob das rechtens ist - teils! Der Sinn von ALG2 ist ist die Existenzsicherung aus einer Hand. Daher bezieht der Leistungsträger für dich alle möglichen Leistungen und zahlt dir das aus, was du unbedingt brauchst. Das ist zumindest die Idee dahinter, dass du nicht auf viele Ämtere musst, sondern nur dahin.

    Die Rückzahlung der zwei Monatsbezügen habe ich nicht richtig verstanden. Aber ich sehe darin ach nicht das Problem.

    Für den nachschüssigen Rentenbezug gilt allerdings, dass du für den Monat der ersten Rentenzahlung von der ARGE einen Vorschuss beantragen solltest. Du musst ihn zurückzahlen, wenn die erste Rentenzahlung noch im laufenden Monat ankommt. wenn sie jedoch aus irgendwelchen Gründen im neuen Monat kommt, dann musst du diesen Vorschuss nicht zurückzahlen.

    dann muss man zwischen dem ALG2-Regelsatz und den Wohnkostenzuschuss unterscheiden. Jedoch würde das möglicherweise genauso ablaufen wie für den Fall des Regelsatzes. Problem dabei ist, dass das Wohngeld vorschüssig gezahlt würde. Der Sachbearbeiter hätte dann noch die Möglichkeit, dir einen Wohnkostenzuschuss zu genehmigen, ohne für den Übergangsmonat das Wohngeld einzubehalten. Also du würdest das Wohngeld von der Wohngeldstelle bekommen und die arge zahlt dann nur die Differenz.

    Ich empfehle dir jedoch dringend, diese Probleme mit dem Leistungssachbearbeiter der ARGE im Vorhinein zu klären.

    Kommentar von sylvana47 sylvana47

    vielen Dank Sylvana

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    Antwort von 397kg 397kg

    Zunächst einmal kommt es mit eigenartig vor, dass du neben Hartz4 auch Wohngeld bezogen haben willst. Das passt nämlich nicht zusammen und ist ausgeschlossen.

    Hartz4 wird im Voraus bezahlt, die Rente im Nachhinein. So entsteht eine Lücke von 1 Monat, die du selber irgendwie ausgleichen musst. Das weiss man lange im Voraus, deswegen muss man sich diesen Monat vorher zusammensparen.

    Weil es diese Kombination Hartz4/Wohngeld nicht gibt, kann ich dir dazu nichts erläutern.

    Wenn du die Übernahme der Miete durch die ARGE meintest, so ist dies Bestandteil des Hartz4-Bezuges und richtet sich nach den Regeln desselben.

    Kommentar von sylvana47 sylvana47

    vielen Dank für die Antwort Es kam falsch rüber ich haber nicht wohngeld von der Wohngheldstelle bekommen sondern Wohngheld zu Hartz IV.

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