Deine Erfahrung entspricht dem Normalfall. Ob das rechtens ist - teils! Der Sinn von ALG2 ist ist die Existenzsicherung aus einer Hand. Daher bezieht der Leistungsträger für dich alle möglichen Leistungen und zahlt dir das aus, was du unbedingt brauchst. Das ist zumindest die Idee dahinter, dass du nicht auf viele Ämtere musst, sondern nur dahin.
Die Rückzahlung der zwei Monatsbezügen habe ich nicht richtig verstanden. Aber ich sehe darin ach nicht das Problem.
Für den nachschüssigen Rentenbezug gilt allerdings, dass du für den Monat der ersten Rentenzahlung von der ARGE einen Vorschuss beantragen solltest. Du musst ihn zurückzahlen, wenn die erste Rentenzahlung noch im laufenden Monat ankommt. wenn sie jedoch aus irgendwelchen Gründen im neuen Monat kommt, dann musst du diesen Vorschuss nicht zurückzahlen.
dann muss man zwischen dem ALG2-Regelsatz und den Wohnkostenzuschuss unterscheiden. Jedoch würde das möglicherweise genauso ablaufen wie für den Fall des Regelsatzes. Problem dabei ist, dass das Wohngeld vorschüssig gezahlt würde. Der Sachbearbeiter hätte dann noch die Möglichkeit, dir einen Wohnkostenzuschuss zu genehmigen, ohne für den Übergangsmonat das Wohngeld einzubehalten. Also du würdest das Wohngeld von der Wohngeldstelle bekommen und die arge zahlt dann nur die Differenz.
Ich empfehle dir jedoch dringend, diese Probleme mit dem Leistungssachbearbeiter der ARGE im Vorhinein zu klären.
vielen Dank für dir Antwort Sylvana