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arge und leistungen

Frage von joshi15 joshi15

darf der kontrolleur einfach in die Wohnung meiner ex-freundin rein? Er ist einfach augetaucht ohne sich vorher zu melden vorallem in die wohnung der ex-freundin., meine wohnsitz ist ganz wo anderst

Er ist der Meinung oder der arge dass es Leisungsmissbrauch!

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Antworten (10)

  • 3
    Antwort von schelm1 schelm1

    Wenn Sie ihm Anlaß zur Sorge des Mißbrauchs geben, dann kann dies zu Leistungskürzung führen! Seien Sie folglich recht kooperativ und helfen Sie ihm bei der Durchführung seiner wichtigen Aufgabe, damit Sie Ihre Alimentation auf Steuerzahlerkosten nicht gefährden!

    Kommentar von Hutzelprutzel HutzelprutzelHutzelprutzel

    es ist ihnen freigestellt mir ihrem arbeitgeber zu sprechen

    meist sind die da relativ kooperativ und sprechen die betriebsbedingte kündigung aus, wenn der AN es wünscht

    dann kommen auch sie in den genuß dieser wünschenswerten alimentation

    Kommentar von schelm1 schelm1schelm1

    Danke für den Hinweis - klappt bei mir nicht , da ich ein Privatier bin und folglich keine Ansprechpartner in dieser Richtung habe! Sehen Sie einen Zusammenhang mit der Fagestellung?!? - oder war das nur eine Fehlpositionierung!

  • 2
    Antwort von ArthFe ArthFe

    Hausbesuche der ARGE sind nur dann zulässig, wenn es zur Aufklärung eines leistungsrelevanten Sachverhaltes nötig sind (und die Aufklärung nicht anders erfolgen kann). Und selbst dann muss niemand einen Mitarbeiter der ARGE in seine Wohnung lassen (grundgesetzlicher Schutz der Wohnung). Eine Durchsuchung darf die ARGE ohnehin nicht durchführen.

    Und in der Wohnung der Freundin des Leistungsempfängers, die selber keine Leistungen bezieht, hat die ARGE schon mal gar nichts verloren. Das Landessozialgericht Hessen ist ebenfalls der Meinung, dass zur Überprüfung, ob eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, ein Hausbesuch nicht erforderlich ist (AZ L7 AS 29/05 ER)

  • 2
    Antwort von Hutzelprutzel Hutzelprutzel

    nein darf er nicht, kannst ihm sagen, dass er sich dünne machen soll

    nur leute die einen durchsuchungsbefehl haben, musst du reinlassen, bzw musst du das auch nicht, sie kommen dann aber einfach rein, zur not mit gewalt

    Kommentar von schelm1 schelm1schelm1

    Genau! ... und die blöden Leistungen nach Hartz IV soll er sich gleich sonst wo hinstecken! - Sie haben haben ja sowas von Recht!

    Kommentar von Hutzelprutzel HutzelprutzelHutzelprutzel

    er muss sie nicht in die wohnung lassen

    und sie können auch nicht einfach leistungsmißbrauch vorwerfen, ohne beweise....

    ja und wenn überhaupt kein h4 mehr ausgezahlt würde, würde ich das auch begrüßen, da haben sie recht

  • 1
    Antwort von rayleland rayleland

    Grundsätzlich hast du dich bereit erklärt für die Arge bei Leistungsbezug, die Hosen runter zu lassen. Heißt immer und zu jeder Zeit deine Hilfsbedürftigkeit nachzuweisen. Rein lassen musst du den Kontrolleur nicht, wäre aber dumm. Den das würde den Verdacht des Sozialbetruges nur erhärten. Denke daran die Arge sitzt am längeren Hebel und wenn du offensichtlich die Mitarbeit verweigerst, kann man dir die Bezüge kürzen. Wenn die Arge einen Verdacht hat und dem nachgeht, sollte man sich kooperativ verhalten. Wenn du nichts zu verbergen hast, hast du doch auch nichts zu befürchten.

    Kommentar von ArthFe ArthFeArthFe

    Es ging hier um die Wohnung der Ex-Freundin, die mit dem Ganzen nichts zu tun hat, wenn ich das richtig verstanden habe - der Leistungsempfänger wohnt nicht mit ihr zusammen. Und dort hat ein ARGE-Mitarbeiter nichts zu suchen.

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    Antwort von Magot Magot

    Klar darf er unangemeldet kommen... und wenn sie ihn reinlässt... selber Schuld.

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    Antwort von PeRiBa PeRiBa

    Niemand darf ohne einen richterlichen Durchsuchungsbescheid (außer es brennt oder in der Wohnung wird gerade jemand abgemurkst) eine Wohnung betreten.

    Auch wenn ein Leistungsmissbrauch Deiner Freundin vorliegen würde, hat der Herr nichts, aber auch gar nichts in der Wohnung zu suchen!!. Sollte sie sich weigern ihn hinein zu lassen, so darf er deswegen auch nicht die Leistung kürzen.

    Eine Bescherde an den Chef der Arge sollte es schon sein, und wenn die ganz blöd reagieren - Das ist ein Leckerbissen für jede Zeitung!

    Kommentar von schelm1 schelm1schelm1

    Genau! ... und die blöden Leistungen nach Hartz IV soll er sich gleich sonst wo hinstecken! - Sie haben haben ja sowas von Recht und die Zeitungen endlich mal etwas Spannendens zu schreiben, was wirklich jedermann brennend interessiert!

    Kommentar von Biggi2000 Biggi2000Biggi2000

    @schelm--DH

  • 0
    Antwort von Biggi2000 Biggi2000

    Na klar darf er das , denn deine Freundin lebt offensichtlich in einer Bedarfsgemeinschaft mit dir und bezieht vermutlich Hartz 4 - ( von unseren Steuergeldern)

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    Antwort von binima binima

    klar darf der unangemeldet kommen, die zahlen ja auch die Miete. Wo bist du denn gemeldet? Waren deine Sachen in der Wohnung?

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    Antwort von steini1 steini1

    Ja er darf unangemeldet erscheinen.

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    Antwort von hoermirzu hoermirzu

    Selber Schuld, wenn sie ihn reinlässt!

    Kommentar von altermann58 altermann58altermann58

    Hat sie etwas zu verbergen? Dann bringt er bei nächsten Mal die "blauen" Jungs mit!

    Kommentar von joshi15 joshi15

    habe ich ihn nicht reingelassen, habe ledlich nur gesagt dass ich es nicht bin kann er dann was machen?

    Kommentar von gabi66 gabi66gabi66

    Wie peinlich ist das denn?? Wenn ihr nichts zu verbergen habt, dann laßt ihn doch rein, denn die dürfen unangemeldet erscheinen und besichtigen. Es geht ja hier um Gelder die an Euch gezahlt werden. So wie es hier steht habt ihr was zu verbergen und das auf Kosten Anderer

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