was soll ich dagegen tun,wenn der controller der Arge mich beim meine ex-freunding aufsucht und mich bittet mir die tür aufzumachen? ich habe gesagt das ich es nicht bin und sein bruder sei!!
Der Controller der Arge meinte es hat konsequent!
Wie soll ich mich verhalten?
auch wenn ich bei der ex-freundin bin! er meinte ich soll aufmachen
mfg
da erst recht, wenn ich bei jemand zu besuch bin, lass ich doch keinen in die Wohnung xD Am Ende war der dann garnicht vom Amt sondern wollte den Ferseher klauen :D
wie fernseher klauen
kann er mir dann was tun oder die arge?
mfg
nein kann er nicht und wenn er es versuchen sollte gleich zu seinem chef beschweren gehen
er vermutet ich habe von anderst wohnsitz als gemdelt bin kann er mir grosse ärger machen
mfg
vermuten kann er viel, er muss das beweisen ;) Also mach dir keinen Stress
Mit Hilfe der Polizei ist das schnell bewiesen. Und wenn am angegebenen Wohnsitz jemand anderes wohnt, ist der Verdacht ausreichend um auch mit der Polizei in die Wohnung zu gehen. Ich würde das nicht auf die leichte Schulter nehmen!
auch die Polizei darf die Wohnung nicht betreten, dazu bedarf es eines richterlichen Beschlusses, den bekommt die ARGE nicht, weil der Grund nicht ausreicht um ein Grundrecht aufzuheben
Zum einen kann sich die Polizei relativ schnell einen solchen richterlichen Beschluss besorgen, wenn der Verdacht auf Leistungsbetrug und Verstoss gegen das deutsche Meldegesetz begründet ist, zum anderen kann die Polizei auch bei Gefahr im Verzug ohne diesen Beschluss rein. Und hier ist die Gefahr eindeutig, dass derjenige einfach verschwindet um sich den Konsequenzen zu entziehen.
Baccus, Du siehst zuviele schlechte Krimis - Gefahr im Verzug und Leistungsbetrug sind nicht in Einklang zu bringen. Dafür darf die Polizei keine Wohnung stürmen.
Es geht hier nicht um das "Stürmen" einer Wohnung. Gefahr im Verzug hat auch nicht unbedingt etwas mit "Gefahr für Leib und Seele" etc. zu tun. Auch eine Verschleierungsgefahr kann zum Beispiel bestehen, dann kann die Polizei jemanden in Untersuchungshaft nehmen. Mit Krimis hat das ausserdem nichts zu tun, ich bin eh kein Fernsehfreak. Aber ich habe eine Schwester, die als Polizistin sowas im Alltag erlebt...
Wenn der Kontrolleur einen Haftbefehl erwirkt wegen des Verdachts auf Leistungsbetrug (und das wäre zum Beispiel eine Konsequenz), dann hat die Polizei es sogar ganz einfach.