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ARGE und Controlleur

Frage von joshi15 joshi15

was soll ich dagegen tun,wenn der controller der Arge mich beim meine ex-freunding aufsucht und mich bittet mir die tür aufzumachen? ich habe gesagt das ich es nicht bin und sein bruder sei!!

Der Controller der Arge meinte es hat konsequent!

Wie soll ich mich verhalten?


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Antworten (4)

  • 2
    Antwort von omega83 omega83

    Das hat überhaupt keine Folgen für dich, da das Grundgesetz dir die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert. Also musst du niemanden ohne Durchsuchungsbeschluss reinlassen ;)

    Kommentar von joshi15 joshi15

    auch wenn ich bei der ex-freundin bin! er meinte ich soll aufmachen

    mfg

    Kommentar von omega83 omega83omega83

    da erst recht, wenn ich bei jemand zu besuch bin, lass ich doch keinen in die Wohnung xD Am Ende war der dann garnicht vom Amt sondern wollte den Ferseher klauen :D

    Kommentar von joshi15 joshi15

    wie fernseher klauen

    kann er mir dann was tun oder die arge?

    mfg

    Kommentar von omega83 omega83omega83

    nein kann er nicht und wenn er es versuchen sollte gleich zu seinem chef beschweren gehen

    Kommentar von joshi15 joshi15

    er vermutet ich habe von anderst wohnsitz als gemdelt bin kann er mir grosse ärger machen

    mfg

    Kommentar von omega83 omega83omega83

    vermuten kann er viel, er muss das beweisen ;) Also mach dir keinen Stress

    Kommentar von Bacchus1971 Bacchus1971Bacchus1971

    Mit Hilfe der Polizei ist das schnell bewiesen. Und wenn am angegebenen Wohnsitz jemand anderes wohnt, ist der Verdacht ausreichend um auch mit der Polizei in die Wohnung zu gehen. Ich würde das nicht auf die leichte Schulter nehmen!

    Kommentar von omega83 omega83omega83

    auch die Polizei darf die Wohnung nicht betreten, dazu bedarf es eines richterlichen Beschlusses, den bekommt die ARGE nicht, weil der Grund nicht ausreicht um ein Grundrecht aufzuheben

    Kommentar von Bacchus1971 Bacchus1971Bacchus1971

    Zum einen kann sich die Polizei relativ schnell einen solchen richterlichen Beschluss besorgen, wenn der Verdacht auf Leistungsbetrug und Verstoss gegen das deutsche Meldegesetz begründet ist, zum anderen kann die Polizei auch bei Gefahr im Verzug ohne diesen Beschluss rein. Und hier ist die Gefahr eindeutig, dass derjenige einfach verschwindet um sich den Konsequenzen zu entziehen.

    Kommentar von Plattschnacker PlattschnackerPlattschnacker

    Baccus, Du siehst zuviele schlechte Krimis - Gefahr im Verzug und Leistungsbetrug sind nicht in Einklang zu bringen. Dafür darf die Polizei keine Wohnung stürmen.

    Kommentar von Bacchus1971 Bacchus1971Bacchus1971

    Es geht hier nicht um das "Stürmen" einer Wohnung. Gefahr im Verzug hat auch nicht unbedingt etwas mit "Gefahr für Leib und Seele" etc. zu tun. Auch eine Verschleierungsgefahr kann zum Beispiel bestehen, dann kann die Polizei jemanden in Untersuchungshaft nehmen. Mit Krimis hat das ausserdem nichts zu tun, ich bin eh kein Fernsehfreak. Aber ich habe eine Schwester, die als Polizistin sowas im Alltag erlebt...

    Wenn der Kontrolleur einen Haftbefehl erwirkt wegen des Verdachts auf Leistungsbetrug (und das wäre zum Beispiel eine Konsequenz), dann hat die Polizei es sogar ganz einfach.

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    Antwort von Silli0815 Silli0815

    Die dürfen nicht einfach auftauchen und verlangen, in die Wohnung zu gehen. Termin machen und dann ist das was anderes. Aber die werden sich sicher nochmal melden, denn solche Hausbesuche sind normal und da wirst du auch schwer drum herum kommen.

    Nächstes Mal sollen sie dich in deiner Wohnung suchen, nicht bei Fremden!

    Kommentar von Bacchus1971 Bacchus1971Bacchus1971

    Problem: wenn der angegebene Wohnsitz nicht stimmt, dann muss er ja wohl oder übel wo anders suchen und kann auch schlecht einen Termin ausmachen. Betreten darf er die Wohnung dann zwar immer noch nicht, aber bei dringendem Verdacht kann er durchaus die Polizei einschalten. Hier geht es dann auch um mehrere Vergehen. Leistungsbetrug im Falle der ARGE und einen falschen Wohnsitz angeben ist auch kein Kavaliersdelikt.

  • 1
    Antwort von Bacchus1971 Bacchus1971

    Wie wäre es damit, ehrlich zu sein? Er wird ja wohl einen Grund gehabt haben und Leute, die die ARGE belügen und betrügen bekommen hoffentlich auch entsprechende Konsequenzen!

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    Antwort von Siebenschlaf Siebenschlaf

    Hättest mal aufgemacht, jetzt droht Streichung der Leistung.

    Jetzt denken sie du hast was zu verbergen,

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