HAllo Ihr lieben.So dann fange ich mal an.Also ich bin vor 2 Jahren in meine Jetzige Wohnung mit meinen zwei Kindern Gezogen weil ich ein rissiges schimmelproblem in meiner letzen Wohnung hatte und Hierdur meine Kinder chronisch erkrankten was auch erwiesen wurde durch ärztlich gutaachten.Nunja jetzt Wohne ich ihr in meiner Jetztigen und da hat sich vor über einen jahr rausgestellt das ich durch das Dach einen wasserschaden in Küche und BAd habe.Ich habe das gleich meiner vermieterin gemeldet und sie sagt immer nur wird gemacht wird gemacht sie hatte seid November 2009 zeit den schaden zu beheben. mittlerweile zieht sich bei mir in der Küche und in Bad ein schwarzer Schimmel Teppich bis zur Mitte der Decke.schlafzimmer ist auch die gesamte aussenwand betroffen.ich habe meine vermieterrin wöchendlich seid 14 Monaten angerufen das auch mehrfach immer unter zeugen und nichts wird gemacht.Ich könnte heulen meine Kinder haben ständig Lungenentzündungen bzw Spatische Bronchitis.was soll ich tun wenn arge meinen Umzug nicht zustimmt? muss ich da die 3 monate frist einhalten.ich hoffe auf eure hilfe bin echt total verzweifelt. achja ich bin auch schon 25 Jahre alt.ich danke euch schon mal
Antworten (7)
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Larah10Larah10
Siehe VirtualSelfs Beitrag. - Allgemein: http://hartz.info/index.php?topic=24.0
Falls nicht Mieterverein: Du kannst dir mit Personalausweis und aktuellem ALG2-Bescheid beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen - dann kostet dich die anwaltliche Beratung u. außergerichtliche Vertretung max. 10 Euro.
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Du musst zwei Sachen Trennen: die Zustimmung der ARGE zum Umzug auf der einen und deine mietrechtlichen Verpflichtungen auf der anderen.
Die Zustimmung der ARGE erhältst kannst du zwar bei akuter Gesundheitsgefährdung erhalten, aber hierbei kommt es auch darauf an, was du bisher nachweislich unternommen hast, um die Mängel beseitigen zu lassen, ob du also auch deine mietrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft hast (von schriftlicher Aufforderung bis hin zur Mietkürzung); Zeugen sind auf jeden Fall schon mal gut.
ZUstimmung der ARGE zum Umzug bedeutet jedoch nicht, dass die Kündigungsfristen für dich nicht mehr gelten; in dieser Sache solltest du dich auf jeden Fall an einen Mieterverein wenden -
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PadriPadri
Wie hast Du denn den Schaden am Dach festgestellt? Bist Du da rauf geklettert?
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Plinfa74Plinfa74
Umziehen darfst du imer, nur ob du den Umzug bezahlt bekommst ist die Frage. Ich würde die Vermieter nicht so einfach davonkommen lassen, sondern schriftlich auffordern, den Mangel zu beheben, erst dann werden die sich regen so wie dus hier darstellst. Dann wird der Mangel entweder behoben oder aber die Sache ist geklärt, so daß du beim Amt nachweisen kannst, das der Umzug notwendig ist. Eigentlich könntest du auch längst schon die Miete gemindert haben aufgrund des Mangels, aber du mußt mit ´solchen Vermieter schriftlich kommunizieren, das ist wichtig, wei so wie es aussieht juckt es die wenig, daß du ein Problem mit der Wohnung hast. Mach also bißchen Druck, indem du schriftlich eine Behebung des Mangels anforderst mit einer Frist, weiß nicht 2 Wochen und ansonsten eine mietminderung ankündigst. Sie werden dann reagieren und du hast was in der Hand um bei der Arge deswegen vorzusprechen.
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RheinflipRheinflip
Wenn nur die Hälfte belegt ist, dann wird die Arge zustimmen, mindestens der fristgerechten kündigung. Fordere die Arge bei Problemem zu einen Hausbesuch auf.
Hast du schon eine Alternative?
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Precious195Precious195 ja ich hätte in meinen Heimat ort Thüringen eine Wohnung jetzt bin ich noch in Nrw.aber ich wollte ganz gern wegen meiner Familie und der längeren Kinderbetreunug zurück denn ich wollte endlich wieder zuruck ins berufsleben
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RheinflipRheinflip Einen Umzug in eine andere region unterstützt die ARGE wenn dort ein Job nachweisbar ist. Ein Vorvertrag würde helfen, ein Vertrag ist super.
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wolle59wolle59
Im schlimmsten Fall gibts ne 12 wöchige Sperrzeit..
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RheinflipRheinflip wieso? sie bleibt auf den kosten sitzen, mehr nicht.
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VirtualSelfVirtualSelf @wolle59
Vollkommen unsinnige Antwort. Wenn man nicht den Hauch einer Ahnung vom SGB II hat, einfach das Posten sein lassen, bevor man so hanebüchenden Blödsinn erzählt, den womöglich auch noch Leute glaubenKommentar von
wolle59wolle59 VirtualSelf, schön das du Ahnung haben willst....
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Larah10Larah10 Die hat er (oder sie ?) :D
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nicknamelustignicknamelustig
da passiert gar nichts. die sind verpfluichtet zu zahlen, aber eventuell nur den höchstsatz
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Das ist ein schöner Link der Mut macht, keine Frage. Nur siehts in der Praxis leider anders aus!
Hö? (kopfkratz). Keine Ahnung, was daran "Mut machend" sein soll.. da sind doch nur die üblichen formellen Abläufe und Erfordernisse aufgeführt mit der jeweiligen Rechtsgrundlage. Welche "andere Praxis" du meinst ist mir da jetzt rätselhaft.