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ARGE übernimmt die Umzugskosten nicht!

Frage von Xenomorphe Xenomorphe

Bis vor einem viertel Jahr war ich noch Hartz 4 und mußte auf Druck der ARGE meine "unverhältnismäßig teuere Mietwohnung" aufgeben. Ich habe mir dann eine etwas günstigere aber größere Wohnung genommen, die ich auch teilweise untervermieten kann (guter Tip von der ARGE...!). Nun hat die Arge meinen Umzugskostenantrag nicht bewilligt und ich sitz auf meinen Kosten. Zu dem Zeitpunkt war ich aber noch Hartz 4. Durch irrsinniges Glück, habe ich im selben Monat, aber erst kurz  n a c h  dem Umzug einen relativ gut bezahlten Job bekommen. Die Arge beharrt, dass die neue Wohnung auch zu teuer sei (was aber in Anbetracht der Untervermietung nicht zutrifft!) und will die Kosten insgesamt nicht tragen. Ich finde das unverschämt, weil die mich ja zu diesem Umzug gezwungen haben und ich nun noch mehr Kosten verauslagen musste (Umzugsunternehmen, Nachsendeantrag, Farbe+Pinsel für die Renovierung der alten  Wohnung, Ummeldung Telefon etc.). Macht es Sinn Widerspruch einzulegen?

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Antworten (9)

  • 7
    Antwort von GerdaG GerdaG

    Wegen der Umzugskosten selbst lohnt sich evtl. ein Anwalt. Alle anderen Kosten in dem Zusammenhang sind Dein Problem.

    Kommentar von Xenomorphe Xenomorphe

    Was meinst Du denn welcher Anwalt dafür geeignet ist? Das müßte ja ein Spezialanwalt sein, oder?

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Anwalt für Sozialrecht.

  • 2
    Antwort von wim50 wim50

    Ohne die definitive Zusage der Arge zur Kostenübernahme - und zwar schriftlich - hast du schlechte Karten. Hast du so was? Wohl nicht, denn sonst würdest du hier nicht um Rat fragen.

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Richtig! Es ist aber auch so, daß die Arge oft der gesetzlichen Beratungspflicht nicht nachkommt und den Hilfeempfänger somit ins offene Messer laufen läßt. Nachher lehnt man dann den Antrag mit dem Hinweis ab, sie hätten die Wohnung erst durch uns genehmigen lassen müssen. Woher soll der Hilfeempfänger das wissen, wenn es ihm von der Arge nicht vorher gesagt wird?

    Kommentar von Xenomorphe Xenomorphe

    Naja, den Antrag habe ich quasi zeitgleich eingereicht, aber es ging ja auch alles so schnell. Ich bekam kurz nach der Zusage der Wohnung meinen neuen Job und wollte dann, um für die Arbeit fit und ganz und gar da zu sein, den Umzug hinter mir haben. In den letzten Tagen meiner Hartz4 Zeit hatte ich ja noch Zeit um die Umzugskartons zu packen etc. Erfahrungsgemäß hat man bei einem Umzug ja genug zu tun... So und nun hatte ich alle Unterlagen komplett zusammengestellt und bin zeitgleich in die neue Wohnung umgezogen. Ich konnte mir diese Wohnung nun ja auch nicht entgehen lassen, sonst hätte sie ein anderer bekommen. Hätte ich auf die Antwort der Arge gewartet... hätte ich 3 Monate warten müssen, denn jetzt am Freitag habe ich erst die Antwort bekommen. Sie lautet: Nein, wir übernehmen Ihre Kosten nicht! Sie hätten uns vorher fragen müssen... Das ist doch schon unanständig.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Siehe dazu Antwort von 1hoss43 am 18. Januar 2009 23:46.

    Kommentar von Xenomorphe Xenomorphe

    Jaaaaa, suuuuper!!!! Ich wäre froh, wenn ich so lächeln könnte...

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Ich habe nicht geschrieben, dass du meinen Kommentar anschauen sollst, sondern die Antwort von hoss.

    • Antwort = Beitrag mit rosa Balken drüber (''beantwortet von'' ...)

    • Kommentar = Antworten auf Antworten (''Kommentar von'' ...)

  • 2
    Antwort von 1hoss43 1hoss43

    Ja, wenn die Arge vor Unterschrift des Mietvertrages diese Wohnung als angemessen genehmigt hatte!

    Nein, wenn die Arge vor Unterschrift des Mietvertrages diese Wohnung nicht als angemessen genehmigt hatte!

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    http://kurzlink.de/deha

    :-)

  • 2
    Antwort von rudi05 rudi05

    ich würde es auf jeden Fall versuchen

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    Antwort von Akula Akula

    Kannst du uns mal schreiben, wieviel die Wohnung davor warm gekostet und wieviel warm die neue Wohnung nun kostet? Zudem, mit wieviel Kindern und anderen Personen wohnst du in der Gemeinschaft?

    Untervermieten kannst du sicherlich, du musst aber berücksichtigen, dass all dies, wie Untermiete etc. dann angerechnet wird, wie die gesamte Wohngemeinschaft angerechnet wird.

    Kommentar von Xenomorphe Xenomorphe

    Hallo! Erst hatte ich eine Wohnung 70 qm für 700 Euro warm (500 kalt) jetzt 88 qm für 490 Euro kalt und 100 Euro vom Untervermieter. Ich bin allein mit meinem Sohn, der zur Schule geht. Auf Hartz 4 bin ich nicht mehr angewiesen, da ich jetzt wieder im Job stehe. Wie gesagt, Job und neue Wohnung haben sich sozusagen überschnitten. Dass ich unter Druck gesetzt wurde, war allerdings 9 Monate der Fall. Ich wurde von Anfang an informiert: Ihre Wohnung ist zu teuer. Das zahlen wir nur 6 Monate. Als ich nach 6 MOnaten noch keinen Job hatte wurde das Geld drastisch gekürzt. Ich habe trotzdem meine alte Wohnung noch gehalten und habe gesucht und gesucht. Hatte ja auch Schiss ohne Wohnung dazustehen, da ich die alte Wohnung auch gekündigt hatte (3 Monate Kündigungsfrist). Ich mußte da raus. So oder so. Das Geld hätte nicht mehr gereicht auf Dauer. Tja und dann habe ich in meiner NOt diese neue Wohnung schon mündlich zugesagt und ein paar Tage später kam meine Jobzusage. Es war sozusagen Glück im Unglück. Deshalb muss ich aber doch jetzt eigentlich meine Umzugskosten erstattet bekommen. Ich konnte ja nicht ahnen, dass ich einen Job bekomme und obdachlos wollte ich ja auch nicht werden.... Mein Untervermieter ist ein Florist, der seine Sachen für sein Geschäft bei mir lagert, da ich ein riesengroßes Nebengelass habe und dort alles problemlos für ihn unterbringen kann. Er gibt mir 100 €uro dafür im Monat. Damit bin ich im Regelsatz der Arge. 390 €uro darf eine Wohnung ja nur kosten. Wäre schon, wenn Du mir eine Antwort geben könntest. Mit bestem Gruß

    Kommentar von Akula AkulaAkula

    Das Problem an deinem Problem, die Arge zahlt nichts rückwirkend. Weil dann könnte jeder kommen und z.b seine Betriebskostenabrechnung rückwirkend abrechnen lassen. Darauf lässt sich das Jobcenter aber nicht ein. Ich weiß, es ist bitter und klingt bescheuert, aber du hättest den Job erst nach dem Umzug annehmen dürfen. Ich bin da schon deiner Meinung, aber leider ist die Realität anders. Und wie gesagt, die Untermiete wird dir angerechnet, damit haut auch deine Rechnung nicht hin. Zumal es keinen realen Untermieter gibt, sondern eher ein gewerbliches Lager. Würde die Arge bei dir zu Besuch kommen, hättest du eine Menge Ärger. Denn der Untermietvertrag enthält kein gewerbliches Lager, sondern einen realen Untermieter.

    Alles was du jetzt noch machen kannst, dir deine Leistungen mit Widersprüchen und einem Anwalt einzuklagen. Vielleicht hast du Glück und die Widersprüche haben Erfolg. Wenn nicht, bleibt nur der Weg der Klage. Sorry. Aber bei einer Klage wirst du mit dem Lager Probleme bekommen.

    Übrigens verstehe ich die genannten Sätze nicht. Da du mit Kind in einer Wohngemeinschaft wohnst, können die 390€ nicht hinhauen. Zumindest nicht in Berlin. Da liegen die Sätze für eine Person bei 360€ warm und bei 2 Personen schon bei bei ca. 420€ warm. Aber hieran sehe ich schon, dass du falsch gerechnet hast, denn es zählt beim Jobcenter allein die Warmmiete, nicht die Kaltmiete! Du bist aber von der Kaltmiete ausgegangen (490€), womit klar steht, das auch diese Wohnung viel zu teuer ist.

    Ich kann die Arge auch in gewisserweise verstehen, weil 88qm für eine Person plus Kind wirklich zuviel sind, auch 70qm. Meine Freundin zieht demnächst in eine 90qm WG, aber zu dritt! Manche Bundesländer haben auch noch Quadrametergrenzen, Berlin nur noch Warmmietgrenzen. Solltest du in einem Bundesland mit noch gültiger Quadratmetergrenze leben, so scheinst du Pech zu haben.

    Trotzdem alles Gute für dich! ^^

    Kommentar von Xenomorphe Xenomorphe

    Vielen Dank dass Du Dir nochmals die Zeit genommen hast und so ausführlich geantwortet hast. Ja, ich glaube mittlerweile auch, dass ich keine Chance habe. Ich bin irgendwie auch kampfesmüde geworden.

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    Antwort von Eddy21 Eddy21

    Bei dem Untermieter handelt es sich selbstverständlich um eine wildfremde Person mit separatem Haushalt ? Wohnung Hartz IV mit Untervermietung finde ich eigentlich eine tolle Idee ! Du verdienst Geld und bist nicht bedürftig !

    Gemäß Sozialgesetz lebt man in der Gegenwart und nicht in der Vergangenheit !

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    Antwort von holsch holsch

    versuche es, aber... ich habe ähnliches bei einer bekannten "erlebt", da ging nichts...

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    Antwort von wolfgang1956 wolfgang1956

    Es geht um Deine Kohle.

    Ein Nachsendeantrag bei der Post ist m.e. kostenlos.

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Das war einmal!

    Kommentar von Xenomorphe Xenomorphe

    Nein, der kostet auch 15 €. Kostenlos - das war früher!

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    Antwort von maxeIputzeI maxeIputzeI

    Die arge bezahlt die wohnung nur teilweise ist doch klar, den rest kriegste doch von deinem untermieter ??

    "und will die Kosten insgesamt nicht tragen" auf was beziht sich das, auf welche kosten ?

    klingt sehr dannach als würdest du alles auf biegen und brechen rauspressen wollen.

    Kommentar von Xenomorphe Xenomorphe

    Nein, ich will nichts rauspressen. Ich möchte nur das, was mir zugemutet wurde. Ich wurde seit Februar unter Druck gesetzt, im Sommer wußte ich überhaupt nicht mehr wie es noch weitergehen soll und dass ich vielleicht im Herbst ohne Behausung bin... es war eine furchtbare Zeit. Die Arge konnte mir auch keine Wohnung anbieten "Da müssen Sie sich schon selbst drum kümmern". Meinem Sohn wurde sein Zuhause genommen... Ich habe mich dann um den neuen Wohnraum bemüht (echt demütigend was man da so zu hören bekommt...) aber letztlich habe ich eine tolle Wohnung bekommen, die auch günstiger als die ursprüngliche ist. Aber nun kneift die Arge und will sich vor den Kosten drücken.

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    >klingt sehr dannach als würdest du alles auf biegen und brechen rauspressen wollen.<

    Das hat damit nichts zu tun! Wenn die Arge den Auszug befiehlt, weil die alte Wohnung zu teuer ist und die neue Wohnung als angemessen genehmigt hat, ist die Arge verpflichtet alle mit dem Umzug entstehenden, Kosten zu übernehmen! Das gilt für die Auszugsrenovierung, Einzugsrenovierung, Telefonab- und anmeldung, Umschreibung bzw. Ummeldung des KFZ usw.!

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