Ich habe ab 1. September eine Arbeitsstelle. Nun bekomme ich am 1.Sept. nochmal Arbeitslosengeld II - mein erstes Gehalt bekomme ich aber erst Ende September. Da ich das Geld von der ARGE brauche um meine laufenden Kosten wie Miete etc. bezahlen zu können, habe ich gehört das das Geld von der ARGE für September als Übergangsgeld gezahlt wird und ich dieses nicht zurückzahlen muß, was mir auch schwer fallen würde. Stimmt das so ??
ARGE - Übergangsgeld
Antworten (4)
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3Antwort von
LucilleLucille
Das ist ganz einfach zu beantworten. bekommst du deinen lohn noch im September ausgezahlt/gebucht mußt du es zurück zahlen. Es werden kleine Raten fällig, deren Höhe ist Verhandlungssache. Bekommst du es im Oktober gezahlt mußt du nichts zurück zahlen. Ausschlaggebend ist der Buchungstag des Lohnes. Nicht unbedingt zu versthen aber es ist halt so.
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2Antwort von
wim50wim50
Es ist zwar reichlich spät, aber es kann auf Antrag ein Eingliederungsgeld gezahlt werden, das nicht zurückgezahlt werden muss.
Übergangsgeld ist ein Begriff, der weit gefasst sein kann, die AA verwendet ihn in einem ganz anderen Zusammenhang.
Kommentar von
bitmapbitmap ''kann auf Antrag ein Eingliederungsgeld gezahlt werden''
Einstiegsgeld meinst du vermutlich http://kuerzer.de/gs79q5sMr
Kommentar von
wim50wim50 Oder so. Auf jeden Fall ist wichtig, dass es nur auf Antrag gezahlt wird und es sich nicht um eine Darlehen handelt, dass zurück gezahlt werden muss.
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1Antwort von
larX42larX42
Vorweg: Glückwunsch zur neuen Arbeit :-)
Antwort: Möglich kann das sein. Jedoch nie ohne Antrag. Auf zur ARGE und deinen Sachbearbeiter darauf ansprechen.
Grundsätzlich erhältst du ja Lohn für September. Nach meinem Dafürhalten sind die Sozialleistungen für September dann auch wieder zurückzuzahlen.
Ausnahmen, wie du sie ansprichst, gibt es m.E. nach für Langzeitarbeitslose. Dann sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber ('Einarbeitungszuschuss').
justmy2cents
Juristisch korrekte Antworten kann dir die ARGE geben ;-)
cu
larX42 -
ah! das ist mir neu :) danke für den hinweis. weisst du, wo das geregelt ist? URL?
Yep DH
Siehe http://kuerzer.de/B4BoyA44w (Randziffer 11.5)
Das nennt sich Zuflussprinzip. Maßgeblich ist, wann das Geld verfügbar ist.