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ARGE - Übergangsgeld

Frage von Fraenkie Fraenkie

Ich habe ab 1. September eine Arbeitsstelle. Nun bekomme ich am 1.Sept. nochmal Arbeitslosengeld II - mein erstes Gehalt bekomme ich aber erst Ende September. Da ich das Geld von der ARGE brauche um meine laufenden Kosten wie Miete etc. bezahlen zu können, habe ich gehört das das Geld von der ARGE für September als Übergangsgeld gezahlt wird und ich dieses nicht zurückzahlen muß, was mir auch schwer fallen würde. Stimmt das so ??

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Antworten (4)

  • 3
    Antwort von Lucille Lucille

    Das ist ganz einfach zu beantworten. bekommst du deinen lohn noch im September ausgezahlt/gebucht mußt du es zurück zahlen. Es werden kleine Raten fällig, deren Höhe ist Verhandlungssache. Bekommst du es im Oktober gezahlt mußt du nichts zurück zahlen. Ausschlaggebend ist der Buchungstag des Lohnes. Nicht unbedingt zu versthen aber es ist halt so.

    Kommentar von larX42 larX42larX42

    ah! das ist mir neu :) danke für den hinweis. weisst du, wo das geregelt ist? URL?

    Kommentar von Vulfgard VulfgardVulfgard

    Yep DH

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Siehe http://kuerzer.de/B4BoyA44w (Randziffer 11.5)

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    Das nennt sich Zuflussprinzip. Maßgeblich ist, wann das Geld verfügbar ist.

  • 2
    Antwort von wim50 wim50

    Es ist zwar reichlich spät, aber es kann auf Antrag ein Eingliederungsgeld gezahlt werden, das nicht zurückgezahlt werden muss.

    Übergangsgeld ist ein Begriff, der weit gefasst sein kann, die AA verwendet ihn in einem ganz anderen Zusammenhang.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''kann auf Antrag ein Eingliederungsgeld gezahlt werden''

    Einstiegsgeld meinst du vermutlich http://kuerzer.de/gs79q5sMr

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    Oder so. Auf jeden Fall ist wichtig, dass es nur auf Antrag gezahlt wird und es sich nicht um eine Darlehen handelt, dass zurück gezahlt werden muss.

  • 1
    Antwort von larX42 larX42

    Vorweg: Glückwunsch zur neuen Arbeit :-)
    Antwort: Möglich kann das sein. Jedoch nie ohne Antrag. Auf zur ARGE und deinen Sachbearbeiter darauf ansprechen.
    Grundsätzlich erhältst du ja Lohn für September. Nach meinem Dafürhalten sind die Sozialleistungen für September dann auch wieder zurückzuzahlen.
    Ausnahmen, wie du sie ansprichst, gibt es m.E. nach für Langzeitarbeitslose. Dann sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber ('Einarbeitungszuschuss').
    justmy2cents
    Juristisch korrekte Antworten kann dir die ARGE geben ;-)
    cu
    larX42

  • 1
    Antwort von Berserker Berserker

    Stelle einen Antrag auf Übergangsgeld.

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