Ich setze jetzt mal voraus, dass die "Schulung" ein seriöses Angebot ist. Wenn sie es nicht ist, entfällt alles von mir Gesagte.
Der ganz korrekte Weg für eine "Schulung" wäre die Übernahme der sämtlichen Lehrgangskosten für diese Schulung als Weiterbildung über einen Bildungsgutschein nach § 77 SGB III.
Im Rahmen der Förderung einer Weiterbildung würden auch Fahrtkosten und auswärtige Unterbrinung gefördert.
Alternativ kann die Arge auch aus dem Vermittlugsbudget nach § 45 SGB III diese Schulung mit allen Nebenkosten fördern.
Wenn man eine verbindliche Zusage über eine anschliessende Übernahme hat, soll das eigentlich klappen.
Auf jeden Fall bestehen dann gute Chancen darauf, die Weiterbildung einzuklagen.
Ein halbwegs kompetenter Anwalt kann hier recht kurzen Prozess mit der Arge machen, wenn sie sich da verweigert.
Siehe VirtualSelfs Beitrag, DH. - Wegen Umzug/ Zustimmung:
http://hartz.info/index.php?topic=24.0