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ARGE Stendal verweigert mir den Umzug nach Wuppertal

Frage von HelloKitty0901 HelloKitty0901

Hallöchen,

unsere ARGE hier verweigert mir den Umzug nach Wuppertal, obwohl ich dort eine 3 Monatige Schulung absolvieren könnte. Ich habe auch mündlich zugesagt bekommen, dass ich, wenn ich die Schule gut abschließe, Sie mich Übernehmen würden...

Darf die ARGE mir das einfach so verweigern?

Und was kann ich machen das mir die ARGE eine Zusage gibt?

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Antworten (4)

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Lass dir eine schriftliche Einstellungszusage mit genauen Konditionen geben, dann könnte es klappen. Eine mündliche Einstellungszusage bei gutem Abschluss reicht defintiv nicht aus.
    Alternative wäre, die ARGE zu bitten, dir vor Ort zunächst ein Quartier für drei Monate zu fianzieren. Kann man häufig recht billig finden.
    Wenn du den Umzug und die Wohnungsbeschaffungskosten alleine stemmen kannst (eventuell mit Hilfe des Arbeitgebers), ist die Zustimmung der momentan zuständigen ARGE ganz entbehrlich (jedenfalls sofern du über 25 bist).

    Kommentar von Larah10 Larah10Larah10

    Siehe VirtualSelfs Beitrag, DH. - Wegen Umzug/ Zustimmung:

    http://hartz.info/index.php?topic=24.0

  • 2
    Antwort von Streetcat666 Streetcat666

    eine schriftliche zusage vorlegen

  • 1
    Antwort von bitmap bitmap

    Wer würde dich übernehmen? Ein Arbeitgeber?

    Für nur 3 Monate ist es logisch, dass die nicht die Kosten für einen Umzug finanzieren wollen. Da brauchen die konkreteres als nur eine mündliche Zusage.

    Kommentar von HelloKitty0901 HelloKitty0901

    ja, aber ich muss ja erstmal die schule gut abschließen...

    soll nicht heißen das ich durch rasseln will^^

    aber die ARGE sagt ja auch was ist wenn ich nicht gut abschließe...

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    "Gut abschließen" bedeutet alles und nichts.
    Lass dir von der Firma exakt bestätigen, bei welchem Notendurchschnitt und welcher Beurteilung man dich sicher übernimmt.

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    Antwort von derdorfbengel derdorfbengel

    Ich setze jetzt mal voraus, dass die "Schulung" ein seriöses Angebot ist. Wenn sie es nicht ist, entfällt alles von mir Gesagte.

    Der ganz korrekte Weg für eine "Schulung" wäre die Übernahme der sämtlichen Lehrgangskosten für diese Schulung als Weiterbildung über einen Bildungsgutschein nach § 77 SGB III.

    Im Rahmen der Förderung einer Weiterbildung würden auch Fahrtkosten und auswärtige Unterbrinung gefördert.

    Alternativ kann die Arge auch aus dem Vermittlugsbudget nach § 45 SGB III diese Schulung mit allen Nebenkosten fördern.

    Wenn man eine verbindliche Zusage über eine anschliessende Übernahme hat, soll das eigentlich klappen.

    Auf jeden Fall bestehen dann gute Chancen darauf, die Weiterbildung einzuklagen.

    Ein halbwegs kompetenter Anwalt kann hier recht kurzen Prozess mit der Arge machen, wenn sie sich da verweigert.

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