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ARGE/ SGB2

Frage von joshi15 joshi15

nach hin her ist die ARGE der Meinung,d ass ich fahrlässig gehandelt habe und das Guthaben nicht angegeben habe, gleichzeitig wollen die ein unsinnig summe von mir den ich leider nicht bezahlen kann und die ARGE spricht von Betrug ,wie ist das den Rechtens! Kann es sein dass die ARGE gegen mich ein Verfahren untertnimmt?

Ein Hinweis zur Frage support

Liebe/r joshi15,

bitte achte doch in Zukunft darauf, Deine Frage aussagekräftiger zu formulieren und nutze das Beschreibungsfeld, um zu erklären, worum genau es Dir geht. Du erhöhst so die Chance auf hilfreiche Antworten.

Herzliche Grüsse

Jenny vom gutefrage.net-Support

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Antworten (5)

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    Antwort von Engelchen210284 Engelchen210284

    Ganz einfach schreiben das du vergessen hast es einzureichen, das du den rückstand in monatliche raten zurück zahlst.

    Meine Bekannte hat auch eine anzeige deswegen ABER wir haben darauf hin sofort Ratenzahlung angeboten und es war kein Problem....

    Schreibe denen das du dich entschuldigst das du vergessen hast dieses einzureichen das es keine Absicht war und du die Forderung an die Arge in monatliche Raten zurück zahlst....

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    Antwort von BerlinerPflanze BerlinerPflanze

    Um was geht es denn genau?

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke
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    Antwort von helmutgerke helmutgerke

    die ARGE ist der Meinung - die wollen ein unsinnig Summe, die ich nicht zahlen kann - die ARGE spricht von Betrug.

    Nun fragst du, ob das rechtens ist und ob die ARGE ein Verfahren unternimmt.

    Zunächst wird das Jobcenter, so heißt nun seit über einem Jahr der SGB II - Leistungsträger ein Anhörungsverfahren nach § 24 SGB X einleiten.

    Dem dir zugehenden Schriftsatz kannst du entnehmen, was dir zur Last gelegt wird.

    Du schriebst gestern was von deiner Rechtsanwältin. In deiner Stelle würde ich dir empfehlen, mit der Kontakt aufzunehmen ansttatt hier nachzufragen.

    Ein strafrechtliches Verfahren, dürfte im übrigem dir auch noch in der Sache bevorstehen.

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    Antwort von Commodore64 Commodore64

    Das kommt auf den Fall an. "Nach hin und her" beschreibt den Vorgang absolut unzureichend!

    Aber ja, die ARGE kann gegen Betrüger ein Verfahren einleiten.

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    Antwort von Engelchen210284 Engelchen210284

    Hallo ersteinmal

    worum geht es denn genau? Warum fahrlässig gehandelt... ?!?

    Kommentar von joshi15 joshi15

    ich habe die Nebenkostenabr. verschwiegen und leistung zu unrecht erhalten z.B Miete als Mietvertr. vereinbart wurde! Ich habe oft immer drauf bezahlt als Sie mir bewilligt wurde!

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    z.B Miete als Mietvertr. vereinbart wurde!

    was bitte, ist damit gemeint?

    Kommentar von Ontario OntarioOntario

    Gibts nur eine Möglichkeit der ARGE zu schreiben, dass dir ein Versehen unterlaufen ist und du die zu Unrecht bezogenen Leistungen in Raten zurückzahlen wirst. Dann dürfte dir nichts passieren. Die ARGE ist mit allen möglichen Ämtern vernetzt und stichprobenweise werden Abgleiche durchgeführt und dabei kommen Unregelmässigkeiten zu Tage. Habe im Bekanntenkreis jemanden, bei dem die ARGE ein Kontoguthaben auf irgendeiner Bank in Höhe von 1 Euro durch einen Abgleich festgestellt hat. Er musste der ARGE glaubwürdig versichern, dass er aus Versehen diesen Euro nicht angegeben hat. Ist zwar lächerlich wegen 1 Euro, weil der Aufwand in diesem Falle in keinem Verhältnis zum Wert steht. Vorschrift ist Vorschrift.

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    @Ontario, deinen vorstehenden Beitrag kann man so nicht im Raum stehen lassen. Zunächst einmal sei darauf hingewiesen, dass die ARGE (jetzt Jobcenter) nicht mit allen möglichen Ämtern vernetzt ist. Stichproben/Abgleiche werden gemäß § 52 SGB II –automatischer Datenabgleich – vorgenommen.

    Die ARGE (jetzt Jobcenter) stellt dabei nicht – wie du mitteilst - fest, wie viel Geld auf einem Bankkonto ist, sondern lediglich das ein Hilfsbedürftiger ein Bankkonto bei der Bank XY unterhält.

    Der JC Sachbearbeiter stellte in dem von dir beschriebenen Fall fest, dass dieses Konto nicht bei der Leistungsbeantragung angegeben wurde. Es ist daher doch wohl nachvollziehbar, dass der Leistungsbezieher angeschrieben und ein Nachweis zum Konto angefordert wird. Wie bitte sollte denn nach deiner Meinung ein Sachbearbeiter feststellen, ob auf dem verschwiegenen oder versehentlich nicht angegebenen Bankkonto 1 EURO oder 100.000 EURO gebunkert wurden?

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