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Arge Sanktionen! Muss die Arge nach 3 Monaten 100% Sanktionen wieder zahlen?

Frage von AllesBesetzt AllesBesetzt

Hallo Community,

ich habe vor einiger Zeit schon eine ähnliche Frage gestellt, das weiß ich. Jedoch bitte ich hier nochmal um antworten.

Meine Cousine bezieht/bezog ALG2. Ihr wurde vom 1.09. an für 3 Monate eine 100%ige Sanktion ausgeprochen und auch seit dem 01.09. keine weiteren Briefe von der Arge bekommen, ausser den Rentenbescheid. Auf telefonische Nachfrage bei der Arge, ob sie ab dem 01.12. wieder zahlen, hieß es, dass am Telefon keine Auskünfte gegeben werden können. Da sie jedoch im Moment schwer krank ist, kann sie dort nicht persönlich vorsprechen. Leider ist der letzte Bescheid verloren gegangen, in dem Stand von wann bis wann ihr ALG2 bewilligt wurde. Sprich: Schickt die Arge automatisch einen Weiterbewilligungsantrag, wenn die Bewilligung in dem Sanktionszeitraum abgelaufen ist? Oder warten die ab, ob derjenige sich überhaupt meldet um weiter Geld zu beantragen? Sonst hat sie die Weiterbewilligungsanträge per Post bekommen, wenn der Antrag dem Ende zu ging. Bisher ist jedoch nichts eingegangen. Hätte ja normalerweise dann schon längst da sein müssen?

Aber wie verhält sich das, wenn die Bewilligung in der Zeit der Sanktion eh abgelaufen ist?

Vielleicht kann ja einer von euch weiterhelfen!?

Besten Dank

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von soust soust

    Deine Cousine sollte sich schriftlich an die Arge wenden - Du kannst ihr ja den Brief schreiben, wenn sie selber dazu nicht in der Lage sein sollte. Auf jeden Fall kann sie schriftlich nachfragen, wie denn ihre Lage ab Dezember sein wird und ob von ihr irgendwelche Anstrengungen für die Weiterbewilligung erwartet werden. Krankmelden müsste sie sich ja ohnehin, schon dadurch ergibt sich ein Austausch über die Situation. - Hat sie denn keinen festen Ansprechpartner für Leistungen? Der würde ihr doch, sofern sie persönlich anruft, Auskunft geben, wenn schon nicht über die genaue Höhe ihrer Leistungen, dann über das, was von ihr erwartet wird. 100%ige Streichung heißt wohl, dass in der Vergangenheit etwas mächtig schief gelaufen sein muss, da sollte sie sich besonders darum bemühen, ein neues Vertrauensverhältnis aufzubauen. Übrigens: viele Argen geben wenigstens Essensgutscheine aus, wenn der Geldbezug gesperrt ist. Da solltet Ihr auch mal nachfragen.

    Kommentar von AllesBesetzt AllesBesetztAllesBesetzt

    Vielen Dank für deine Antwort! Sie hat eine persönliche Ansprechpartnerin. Diese jedoch war gestern und heute nicht im Büro. (Oder wollte nicht da sein.) Meine Cousine hatte mächtig Ärger mit der Arge, da sie sie in eine Maßnahme steckten, die wirklich völlig sinnlos war. Meine Cousine hat eine gute Ausbildung und Schulbildung, jedoch leider keinen Job gefunden, als der alte Arbeitgeber sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr tragen konnte. Sie sollte bei dieser Maßnahme von morgens 7:30 Uhr bis Nachmittags 17 Uhr in einer Schulklasse sitzen und ausrechnen, wie viele Fische Herr Schmidt mit soundsoviel Fischfutter füttern kann... Ich würde die Arge verstehen, wenn sie SINNVOLLE Weiterbildungsmöglichkeiten anbieten würden. Aber so einen Mist - ganz ehrlich - würde ich auch nicht machen!!!

    Kommentar von soust soustsoust

    So wie Deiner Cousine geht es sicher sehr vielen Leistungsempfängern. Vielleicht war sie nicht informiert, was ihre Weigerung (oder das Abbrechen des Kurses) für sie finanziell bedeuten wird. Sie wird aus dieser Erfahrung lernen müssen, dass sie entweder ihren Berater vor einer solchen Maßnahme davon überzeugt, dass es die falsche für sie ist oder dass sie den Kurs, so dämlich er auch sein mag, zähneknirschend bis zum Ende durchstehen muss. Wer das Geld hat, hat leider oft die besseren Argumente.... - Jetzt sehe ich keine andere Möglichkeit für sie als schnellstens Kontakt aufzunehmen und versuchen zu retten, was zu retten ist.

    Kommentar von soust soustsoust

    Danke fürs Sternchen!

    Kommentar von AllesBesetzt AllesBesetztAllesBesetzt

    Ich danke dir für deine Antworten!

    Habe mit meiner Cousine nun online einen Weiterbewilligungsantrag ausgefüllt. Zudem vorsichtshalber noch einen komplett neuen Antrag. So sind wir auf alles vorbereitet. Packe sie mir morgen ins Auto und fahre mit ihr hin. Sie kann ja im Auto sitzen bleiben und ich gehe mit Vollmacht zur Arge rein. Machen die dann immer noch Ärger, dürfen sie gerne mit raus ans Auto kommen um sie zu sehen ;-)

    Kommentar von soust soustsoust

    So macht ihr das. - Einen Termin mit der Beraterin auszumachen ging nicht? Dann müsstest Du nicht so lange warten....

    Kommentar von AllesBesetzt AllesBesetztAllesBesetzt

    Die war heute ja "angeblich" nicht da. Die Arge hier schließt um 12:30! Solche Arbeitszeiten hätte ich auch gerne mal. Wollte morgen direkt um 7:30 da sein, damit ich nicht so lange warten muss.

    Kommentar von derdorfbengel derdorfbengelderdorfbengel

    Naiver kann man's nicht versuchen. Aber bitte: macht Eure Erfahrungen

    Kommentar von AllesBesetzt AllesBesetztAllesBesetzt

    Was soll der blöde Kommentar? Dann bitte etwas ausführlicher!

  • 2
    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Hier gibt es online den WB-Antrag (welcher selbstredend auch dann nötig ist, wenn Bewilligungszeitraum im Sanktionszeitraum endet).
    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publik...

    Kommentar von casilein casileincasilein

    Genau der wird m.E. möglicherweise benötigt, weil die Cousine ja vermutlich trotz der Sanktion Leistungen erhält, nämlich z.B. Miete und sicherlich die Beiträge zur Krankenversicherung.

  • 1
    Antwort von sumba sumba

    deine cousine ist schwer krank. gibt es dafür atteste und arztbriefe? besagen sie das sie so schwer krank ist, dass sie momentan a) nicht arbeitsfähig und b) nicht bewegungsfähig ist? bezog die sanktion sich auf verstöße gegen die meldepflicht und bewerbungspflicht? hat sie an maßnahmen die ihr aufgetragen wurden nicht teilgenommen? gab es zu dem zeitpunkt (um den 1.09. u. davor) schon atteste, krankschreibungen die sich auf diese krankheit beziehen? wenn ja, dann solltet ihr euch mal zusammensetzen und der sanktion mittels einer überprüfung wiedersprechen. (muss noch überlegen ob das geht). natürlich stehen ihr ab 1.12. weiterhin bezüge seitens der arge zu, da der sanktionszeitraum, dann vorbei ist. daher sollte deine cousine dir oder jemanden eine vollmacht schreiben um ihre ansprüche bei der arge zu vertreten aufgrund von krankheit (attest/krankschreibung vom arzt mit in kopie geben). wenn der bewilligungszeitraum demnächst abläuft, dann findet ihr auf den seiten der agentur für arbeit unter bürger- forumlare etc. weiterbewilligungsanträge die sie mit dir zusammen ausfüllen kann, unterschreiben kann sie bestimmt noch selbst und dann schickt ihr das entweder per post ab oder du gibst es im rahmen deiner schriftlichen vollmacht bei der arge ab nebst bescheinigungen und nachweise.

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    Antwort von assimueller assimueller

    Sie muss einen neuen Antrag stellen

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    Antwort von Larah10 Larah10

    Das kommt auf den aktuellen Bewilligungszeitraum an. Wurde ihr mit dem letzten Halbjahres-Bescheid ALG2 vom 1.7. bis 31.12. bewilligt, dann wurde jetzt die Zahlung wegen der Sanktion im Zeitraum 1.9. - 30.11. ausgesetzt, wird für 1.12. - 31.12. aber automatisch wieder aufgenommen...und sie muss ca. Anfang Dezember einen Weiterbewilligungs stellen für ihren kommenden Bedarfszeitraum ab 1.1.2011.

    Steht in ihrem letzten/ aktuellen Bewilligungsbescheid, dass ihr die Leistungen bewilligt wurden vom 1.6. bis zum 30.11., dann müsste sie jetzt schleunigst einen Weiterbewilligungsantrag ab 1.12. stellen.

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    Antwort von DerHans DerHans

    Neue Leistung muss auch neu beantragt werden. Von sich aus passiert da gar nichts. Wenn sie krank ist, muss sie jemanden bevollmächtigen.

    Kommentar von AllesBesetzt AllesBesetztAllesBesetzt

    Ok! Vielen Dank für deine Antwort!

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    Antwort von dylanz2002 dylanz2002

    Wenn sie wegen der Erkrankung nicht persönlich zur ArGe gehen kann, stellt eure fragen doch schriftlich. Man müsste schon Akteneinsicht haben, weil jeder Fall ein Einzelfall ist.

    Kommentar von AllesBesetzt AllesBesetztAllesBesetzt

    Bis die Arge auf irgendwelche Briefe antwortet ist schon wieder Sommer ;-) Frage ist, ob es sinnvoll ist den 01.12. abzuwarten...? Ich persönlich glaube auch nicht wirklich, dass die dann einfach so wieder zahlen. Aber habe auch nicht wirklich Ahnung davon.

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    Antwort von Dekol Dekol

    ich denke mal, dass persönlich ein komplett neuer Antrag gestellt werden muss.

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