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ARGE Sanktion (§ 24 SGB X) waskann ich tun...bitte um hilfe/rat

Frage von xXUniqueStyleXx xXUniqueStyleXx

Hallo, ich hätte an einem sofortangebot teilnehmen müssen, dieses ging vom 06.06.11 bis 30.06.11 vom 06.06.11 bis 10.06.11 habe ich eine Krankenmeldung abgegeben, nun zum Problem, vom 13.06.11 bis 30.06.11 habe ich keine Krankenmeldung, was kann ich tun, ich muss mich schriftlich äußern, den Grund schreiben, warum ich in diesem Zeitraum gefehlt habe.

Ich bitte um hilfe..da mir ein wegfall der leistungen drohen kann.

Danke

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Antworten (11)

  • 4
    Antwort von sonnenlady sonnenlady

    Tja, dann schreib den Grund doch einfach. Wenn du einen plausiblen Grund hast, brauchst du uns ja nicht dafür.

    Wenn der Grund aber heißt: "Ich hatte keinen Bock!" dann schreib es hin oder denk dir selbst aus, wie du aus der Nummer rauskommst.

    Oder glaubst du ernsthaft, du bekommst hier auch noch gratis Ausreden geschenkt, damit du uns weiter auf der Tasche liegen kannst?

  • 4
    Antwort von kluetje kluetje

    Dann schreib doch einfach, dass du keine Lust hattest....

  • 3
    Antwort von maxino maxino

    Du hast keine Lust oder Traute gehabt zum Arzt zu gehen, um Dich weiter krank schreiben zu lassen, weil der Arzt sicher weiß, das Du den Schein nur für die ARGE brauchst. Nun mußt Du mit den Konsequenzen klarkommen. Traurig ist es, das es immer noch Leute gibt , die einfach keine Lust für etwas haben, was mit Arbeit zusammen hängt und dann noch jammern, weil die Leistung, die wir alle bezahlen, gekürzt wird. Meiner Meinung nach sollte es da gar keine Leistung mehr geben. Heb Deinen Hintern und jammere hier nicht rum.

  • 3
    Antwort von bottipflanzen bottipflanzen

    naja, dann erklär denen mal, wieso du dann vom 10.06.11 bis zum 30.06.11. nicht hingegangen bist - also in der zeit, wo du keine krankmeldung hattest. - um übrigen würde ich mir haarscharf überlegen, ob man sich krankheiten der milderen art in der heutigen situation der bundesrepublik deutschland in ebendieser republik noch leisten sollte! -
    entschuldge diese korrekte antwort: ich bin 70 jahre alt, leite zwei unternehmen und war die letzen 3 jahrzehnte nur einmal unfallbedingt nicht anwesend! -

    Kommentar von Sydonie SydonieSydonie

    Für "Krankheiten milderer Art" bekam man noch nie eine Krankmeldung.

    Deshalb heißt eine Krankmeldung auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Der Arzt bescheinigt somit, daß der Patient nicht "mild erkrankt" ist, sondern so krank ist, daß er nicht fähig ist zu arbeiten.

  • 3
    Antwort von PeterTheodor PeterTheodor

    Unentschuldigtes Fehlen. Da lässt sich die Sperre nicht mehr aufhalten. Mensch geh doch dahin wenn so was ist. Keine Lust, keine Zeit, gilt nicht.

  • 3
    Antwort von geckobruno geckobruno

    was hast du denn in der Zeit gemacht? Das wirst du aufschreiben müssen und wenn du "einfach so" gefehlt hast, dann wird die wohl eine Kürzung der Leistung (zu Recht, muß ich da leider sagen), ins haus stehen.

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    Antwort von Arjiroula Arjiroula

    Schreib doch einfach, daß du sogar zu faul bist, zum Arzt zu gehen.

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    Das wäre echt mal ehrlich und würde sogar erfahrene ARGE-Mitarbeiter aus der Spurrille hauen... ;-)

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    Antwort von Terrorpinguin Terrorpinguin

    Tja, der Wegfall der Leistungen ist begründet. Du hast nun einmal unentschuldigt gefehlt.

    Der Wegfall ist somit begründet.

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    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Da kannst Du nichts macher, selber schuld.

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    Antwort von Sydonie Sydonie

    Ich finde Dein Verhalten ebenfalls nicht gut, aber dazu gibt es hier ja schon viele Kommentare. Da wir hier weder in einem Bewertungsportal oder bei Moralapostel.de sind, sondern bei gut gutefrage.net sind, verzichte ich auf eine Bewertung :-)

    Vermutlich haben Dich irgendwelche Probleme daran gehindert, da ich denke, daß jeder gesunde, vernünftige Mensch sich bemüht und lieber arbeiten geht und sich etwas leisten kann, als sich mit der ARGE zu ärgern und mit 350,- Euro im Monat zu jonglieren.

    Vielleicht kommst Du aus der Nummer heraus, wenn Du dahingehend argumentierst, daß Du dachtest, daß es keinen Sinn mehr macht daran teilzunehmen, weil Du ja schon soviel verpaßt hast und deshalb keinen Anschluß mehr findest. Vielleicht hast Du momentan auch massive private Probleme, dann würde ich mir überlegen, diese offen zu legen.

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Auch wenn es hart klingt: ohne offizielle AU-Bescheinigung/Krankschreibung wirst du nur m.E. keinerlei Möglichkeiten haben, eine Sanktion zu umgehen, da die meisten Vermittler diesbezüglich (zu Recht) wenig Mitleid und Wohlwollen an den Tag legen.

    Wenn dir ein kompletter Wegfall der Leistungen droht, wird es auch nicht deine erste Pflichtverletzung gewesen sein; insofern wirst du die Schei§e wohl auslöffeln müssen ...

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