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ARGE rückwirkende Entziehung Hartz IV ?

Frage von chrisch71 chrisch71

hallo

ein Freund hat 400 Euro Job gekündigt, bereits im August, hat es der ARGE mitgeteilt. Jetzt (Nov. 09) kommt die Androhung der ARGE, dass er eine Sperrzeit bekomme und soll begründen warum er den Job gekündigt habe. Kann die ARGE auch rückwirkend das Geld entziehen ?

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Antworten (10)

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    Antwort von casilein casilein

    Nein, die Arge sperrt nicht rückwirkend, sondern spricht eine Sanktion aus. Diese gilt im Allgemeinen drei Monate, und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem sie ausgesprochen wird.

    Dein Freund hätte den Job nicht kündigen dürfen, ohne einen anderen Job zu haben.

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    Antwort von bitmap bitmap

    ''Kann die ARGE auch rückwirkend das Geld entziehen?''

    Kommt ja drauf an, wann sie von der Sache erfährt. Eine Sperre gibts bei ''Hartz IV'' nicht sofort. Da gibts erst mal eine Absenkung des ALG II (es sei denn es gab vorher schon Absenkungen des ALG II für andere Sachen).

    http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37316.htm

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    Antwort von HHSthp HHSthp

    Ab Begin der "Arbeitslosigkeit" tritt die Sperre ein. Wenn er in der 400-Euro-Zeit überm Satz lag, geht das rückwirkende Entziehen.

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    Antwort von pipi69 pipi69

    Ja kann sie.wenn er es nicht angezeigt hat.Er soll sich ne gute begründung einfallen lassen.Ich hatte auch mal das Glück.Aber gottseidank habe ich damit nichts mehr zu tun

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    Antwort von Morti Morti

    Ja das dürfen sie, weil er verpflichtet ist seine Bedürftigkeit so gering wie möglich zu halten und wenn er aus eigenem Verschulden (z.B. wegen eigener Kündigung) den Job verliert hat das Konsequenzen.

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    Antwort von pandaemon pandaemon

    Hat er es unverzüglich gemeldet? Mündlich oder schriftlich? Was haben die damals dazu gesagt? Grundsätzlich ist eine rückwirkende Sperre, also auch Rückforderung des zuviel bezahlten Geldes möglich.

    Kommentar von Morti MortiMorti

    Es ist tatsächlich eine Sperre, da er den Arbeitsplatz durch eigenes Verschulden verloren hat und damit eine höhere Bedürftigkeit verschuldet hat.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Eine Sperre gibt es bei Leistungen nach dem SGB II aber nicht sofort. Da wird erst mal stufenweise das ALG II abgesenkt.

    Kommentar von Morti MortiMorti

    Bei selbstverschuldetem Verlust des Arbeitsplatzes kann eine Sperre von 3 Monaten verhängt werden, soweit ich informiert bin. Du meinst wahrscheinlich Sanktionen wegen zu später Meldung.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Du meinst wahrscheinlich Sanktionen wegen zu später Meldung.''

    Und du bist im völlig falschen SGB. ;-)

    Das was du schreibst, gibts als Maßnahme bei ALG I. ''Hartz IV'' = ALG II und da gibt es weder die sofortige 12-wöchige Sperre bei Eigenkündigung noch eine Sperre (1 Woche) wegen einer zu-spät-Arbeitssuchend-Meldung.

    Rechtslage -> http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37316.htm

    Kommentar von Morti MortiMorti

    Bis zu Ende lesen: "in den Fällen von Absatz 4 Nr. 3 Buchstabe a treten Absenkung und Wegfall mit Beginn der Sperrzeit oder dem Erlöschen des Anspruchs nach dem Dritten Buch ein."

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    Antwort von Flarestar Flarestar

    Klar kann die das. Das ist ein soziales Auffangnetz für Leute, die keinen Job finden oder keinen mehr haben. Für Leute die freiwillig sagen "ich hör mal lieber auf zu arbeiten" ist das System nicht gedacht. Bedenken diese Leute eigentlich, dass ANDERE Bürger Deutschlands für SIE arbeiten gehen müssen, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren?

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    Antwort von Engelchen1982 Engelchen1982

    Sperrzeiten können eigentlich nicht rückwirkend gesetzt werden... Vielleicht muss er nachzahlen... Aber wenn er es mitgeteilt hatte?! Hat er wahrscheinlich einen schlechten Bearbeiter erwischt...

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    Antwort von Tessa13 Tessa13

    kann sie,er ist seiner Pflicht,für sich selbst zu sorgen,nicht nachgekommen,deshalb sperren!!!

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Seit wann gibt es für einen 400 Euro Job Arbeitslosengeld (und damit auch evtl. eine Sperre)?

    Kommentar von Engelchen1982 Engelchen1982Engelchen1982

    Arbeitslosengeld II also Hartz IV meint er... Bestimmt nur ein Zuschuss...

    Kommentar von Morti MortiMorti

    Bei einem Minijob über 400€ darfst du 160€ behalten (100€ Freibetrag vom Rest 20%) der Rest deines Bedarfs wird durch ALG2 gedeckt.

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