hallo
ein Freund hat 400 Euro Job gekündigt, bereits im August, hat es der ARGE mitgeteilt. Jetzt (Nov. 09) kommt die Androhung der ARGE, dass er eine Sperrzeit bekomme und soll begründen warum er den Job gekündigt habe. Kann die ARGE auch rückwirkend das Geld entziehen ?
Es ist tatsächlich eine Sperre, da er den Arbeitsplatz durch eigenes Verschulden verloren hat und damit eine höhere Bedürftigkeit verschuldet hat.
Eine Sperre gibt es bei Leistungen nach dem SGB II aber nicht sofort. Da wird erst mal stufenweise das ALG II abgesenkt.
Bei selbstverschuldetem Verlust des Arbeitsplatzes kann eine Sperre von 3 Monaten verhängt werden, soweit ich informiert bin. Du meinst wahrscheinlich Sanktionen wegen zu später Meldung.
''Du meinst wahrscheinlich Sanktionen wegen zu später Meldung.''
Und du bist im völlig falschen SGB. ;-)
Das was du schreibst, gibts als Maßnahme bei ALG I. ''Hartz IV'' = ALG II und da gibt es weder die sofortige 12-wöchige Sperre bei Eigenkündigung noch eine Sperre (1 Woche) wegen einer zu-spät-Arbeitssuchend-Meldung.
Rechtslage -> http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37316.htm
Bis zu Ende lesen: "in den Fällen von Absatz 4 Nr. 3 Buchstabe a treten Absenkung und Wegfall mit Beginn der Sperrzeit oder dem Erlöschen des Anspruchs nach dem Dritten Buch ein."