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ARGE - Regelleistung - Stromkosten

gefragt von Blacky2006Blacky2006 am 10.09.2009 um 12:42 Uhr

Wir beziehen Hartz IV. Die Miete wurde von der ARGE übernommen. Muss die ARGE auch den Strom, oder zumindest einen Teil der Stromkosten übernehmen? Denn wir zahlen die Stromkosten von unserer Regelleistung.

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Strom x 2.262 ARGE x 1.111 Stromkosten x 74 Regelleistung x 3 Hertz IV x 1

moin390
beantwortet von moin390 am 10. September 2009 12:44
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Die Stromkosten sind im Regelsatz enthalten. Schau mal auf Deinen Bescheid, da steht alles drauf.


anonym
beantwortet von Mirona am 10. September 2009 12:43
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die stromkosten muss jeder selber von seiner regelleistung bezahlen


aschaub
beantwortet von aschaub am 10. September 2009 12:44
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Ich habe vorhin aufgrund einer anderen Frage nach HarzIV gegoogelt und hier sind alle Leistungen aufgeführt:

http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg-ii-leistungen.html

Zusammensetzung der Regelleistung Die jeweils maßgebliche Regelleistung setz sich anteilig etwa wie im Folgenden dargestellt zusammen.

in der Regelleistung enthaltene Bedarfe Anteil an der RL in %

Nahrung, Getränke, Tabakwaren ca. 37% Freizeit, Kultur ca. 11% Bekleidung, Schuhe ca. 10% Telekommunikation ca. 9% sonstige Waren und Dienstleistungen, insbesondere Kosten für Hygiene und Körperpflege ca. 8% Wohnung (ohne Mietkosten), Strom ca. 8% Möbel, Haushaltsgeräte ca. 7% Kosten für Medikamente, Hilfsmittel ca. 4% Verkehr ca. 4% Beherbergungs- und Gaststättenleistungen ca. 2%


anonym
beantwortet von ivonne82 am 15. September 2009 19:40
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das macht ihr richtig so. die stomkosten übernimmt die arge nicht... die sind in dem regelbetrag enthalten. nur wenn ihr mit strom heizt wird euch ein pauschalbetrag für die heizkosten gezahlt.


anonym
beantwortet von ehteog am 10. September 2009 12:49
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Nur wenn mit Strom geheizt wird. Ich bin zwar kein Experte, weiss aber zumindest, dass das Geld für die Miete und Betriebskosten aus dem Topf der Komune fliesst. Dementsprechend regelt die Stadt oder die Komune, wer und nach welchem Ermessen die ARGE für die Unterbringung aufkommt.


akademikus
beantwortet von akademikus am 10. September 2009 12:48
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die stromkosten müsst ihr von der regelleistung bezahlen, es sei denn ihr braucht strom für die heizung bzw. warmwasser. dann zahlt das amt einen anteil.


Poppey17262
beantwortet von Poppey17262 am 10. September 2009 12:45
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Die übernehmen ein gewissen Prozentsatz, dabei kommt es drauf an, wieviel ihr zahlen müßt...


mops09
beantwortet von mops09 am 10. September 2009 12:45
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muss man selber zahlen, weil die Kosten im Regelsatz enthalten sind. Es sei denn, Ihr heizt mit Strom - da gibt es Ausnahmen.


primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 10. September 2009 12:44
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Strom musst du vom Regelsatz zahlen. Wenn du Nachtspeicherheizung hast, wird der Teil übernommen, der durchs Heizen verbraucht wurde.


Pappelgrund
beantwortet von Pappelgrund am 10. September 2009 12:44
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Das ist richtig so. Etwas muss der Mensch auch alleine begleichen. Denke bitte dran; Hartz IV-Gelder sind und bleiben Sozialgelder die aus dem großen Steuertopf bezahlt werden. Das wiederum heißt, dass jeder Steuerzahler im entfernten Sinne mit dem Hartz-Geld auch schon deinen Strom bezahlt hat.


anonym
beantwortet von Putzi63 am 10. September 2009 12:44
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Die Stromkosten sind in den Regelleistungen enthalten und müssen davon getragen werden. Warum das so ist, keine Ahnung, weil diese Kosten u.U. sehr hoch sein können und trotzdem nicht mit berechnet werden.

Kommentar von Mirona am 10. September 2009 12:45

stimmt. vor allem kann ein hartz4-empfänger auch noch höhere kosten haben, weil er in der regel ältere geräte (stromfresser) besitzt


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