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Arge rechnet trotz Insolvenz vollen netto Gehalt ab

Frage von Matzab Matzab

Hallo , wir hoffen das uns hier unsere Frage beantwortet werden kann !! Also ich beziehe seit Januar 2010 Hartz 4 , und lebe in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Partnerin zusammen, meine Partnerin ist Berufstätig und ist in der Privat Insolvenz Im Januar mußten wir die letzten Abrechnungen sowie Konto Auszüge der letzten drei Monaten meiner Partnerin der Arge vorlegen . Wir bekamen dann Leistung zusätzlich zum Gehalt meiner Partnerin von 566 € Monatlich bewilligt bis zum 30.05.2010 ! jetzt mußten wir einen weiterbewilligungs Antrag stellen, wo wir wieder die Abrechnungen und Konto Auszüge der letzten drei Monanten vorlegen mußten. Im Januar und Februar hatte meine Partnerin viele Überstunden gemacht, die Überstunden von Januar wurden leider mit auf der Februar Abrechnung berrechnet, so das Sie einen Brutto Gehalt von 2570 € , 1736€ Netto bekam, von diesen gingen dann 521 € an den Teuhänder ab ( laut Pfändungstabelle ) so das ein Betrag von 1214 € übrig geblieben ist !! Jetzt bekamen wir die Aufforderung zusammen ca 1000€ wegen Überbezahlung zurück zu zahlen!! Nach unseren Nachfrage bei der Arge wurden wir nach den 1736 € berrechnet !!! Wir haben aber doch nur 1214€ bekommen , das andere Geld hatten wir doch garnicht wegen der Pfändung vom Treuhänder !! Unsere Frage ist : Darf die Arge so berrechnen ??

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Antworten (3)

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    Antwort von joyce123 joyce123

    Frag mal hier nach: www.tacheles-sozialhilfe.de

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    Antwort von Matzab Matzab

    Also ich habe gestern einen Beratungsschein für einen Anwalt beim Amtsgericht bekommen. Der Rechtspfleger der mir den Schein gab wußte auch so richtig nicht ob das nun Rechtens ist oder nicht !! Er meinte nur, man kann ja nicht etwas berrechnen was man nicht hat !! Dienstag morgen habe ich nun einen Termin beim Anwalt, mal sehen was der sagt !! Wir werde hier aufjedenfall weiter berrichten, weil ich denke in der heutigen Zeit werden noch sehr viele in der Insolvenz gehen müßen, und viele werden das gleiche problem bekommen !! Wir Können es ja verstehen das die Arge nicht für Schulden aufkommen, nur die Privat Insolvenz meiner Partnerin wurde vor 5 Jahren eingerreicht, und wir können nicht einfach das Gericht um eine Stundung der Insolvenz beantragen !!

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    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Du dürftest gute Chancen haben, mit einem Widerspruch durchzukommen. Es ist sowieso zweifelhaft, ob die Unterhaltspflicht nicht verheirateter Partner verfassungsgemäß ist. Auch hierzu findet sich eine Passage in dem berühmten Urteil vom Januar vom BVG. Eine Unterhaltszahlung zu berücksichtigen, die real überhaupt nicht erfolgen konnte, erscheint mir aber dann doch zu wirklichkeitsfern.

    Ich würde aber in jedem Fall dazu raten, auch schon die Widerspruch zusammen mit einem Fachanwalt für Sozialrecht zu verfassen.

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