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ARGE Qualifizierungsmaßnahme bei Selbstständigen möglich

Frage von skydiverK skydiverK

Meine Frage: Mein Sachbearbeiter / Vermittler bei der ARGE teilte mir mit, da ich Selbstständig bin, mein Gewerbe nach wie vor angemeldet habe, hätte ich keine Anspruch auf Qualifizierungsgutschein!

Weiß jemand hier genaueres ob dieses korrekt ist. Event. wurden selber Erfahrungen i.g. Sache gemacht, Prozesse geführt, o. es sind Gerichtsurteile bekannt. Jede Info hilft!

Info vorab zur Sache. ich führe seit 2003 ein Gewerbe, welches ich von 0 aufgebaute und die ersten 3 1/2 Jahre sehr gut lief. Ich konnte meinen Umsatz deutlich erhöhen, und hatte auch die Kraft nahm mir die Zeit mich mit allen für mein Unternehmen notwendigen Themen außeinander zu setzen. Wovon ich keine Ahnung hatte, z.B. Thema hier zur Sache - vollumfängliche Selbstverwaltung Verwaltung mit EDV gestützer Software für meine Buchhaltung und Steuererklärungen um beispielsweise eigene professionelle GuV Erklärungen zu erstellen, beauftragte ich dritte. Nun ist der Fall eingetroffen das aufgrund von schlechter Zahlungsmoral der Kunden ich leider 2008 bei der ARGE bin.

Nach wie vor versuche ich mit allen mitteln mein Gewerbe wieder aufzubauen. .

Eine Bildungslücke in Sachen EDV gestützer Software für ein ordentliches Buchhaltungssystem (Anlegen von Buchungskonten- deren Nummern) sowie , automatisierte und Anwendungsübergreifende - Lokale wie Netzwerkgestütze ect Sotwarenutzungen....) besteht.

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Antworten (7)

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    Antwort von HBResult HBResult

    also, es ist ja so:

    der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung, kein ALG II-Empfänger hat einen Rechtsanspruch, damit nimmt das Unheil seinen Lauf

    Das Instrument BiGu heißt ja nun ganz offiziell "Förderung beruflicher Weiterbildung" und damit sind Berufsbilder gemeint, die versicherungspflichtig ausgeübt werden können.

    Wenn Dir die ARGE den Gutschein versagt, dann ist das leider so

    Aber wieso gibst Du die Selbständigkeit nicht komplett auf, versuchst Deine Weiterbildungen zu machen und gründest dann neu (gefördert)???

    Weitere Infos zum Thema Existenzgründung und Förderung findest Du auf www.hb-result.de

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Das ist keine Frage von selbst- oder unselbstständig, sondern von notwendig und nicht notwendig, denn der ARGE ist es egal, wie du Einkommen generierst.
    Notwendig kann es sein, wenn du ohne diese Qualifizierung nicht oder nur sehr schwer bzw. mit Qualifizierung sehr viel leichter vermittelbar wärst.
    Es ist nicht Aufgabe der ARGE, deine Gewerbetätigkeit, einen bestimmten Stundenlohn oder Gewinn sicherzustellen. Wenn deine jetzigen Qualifikation i.V.m. weiteren persönlichen Faktoren ausreichen, um irgendeinen Job mit hoher Wahrscheinlichkeit zu finden - und sei es als CallCenterAgent -, dann darf der SB guten Gewissens - nach pflichtgemäßen Ermesen - ablehnen.
    Wenn du deine Möbel verkaufen musstest, um deinen Lebensunterhalt zu finanzieren, dann ist das letztlich ein Problem deiner Kalkulation.
    Auch als Selbständiger hast du - wie jeder andere H4'ler auch - Anspruch auf die Regelleistung und die Kosten der Unterkunft. Wenn das aug Grund deiner Selbständigkeit nicht reicht, ist das nicht das Problem des Leistungsträgers / Steuerzahlers. Aus Sicht der ARGE darfst du jederzeit das Gewerbe stillegen oder abmelden, wenn du Miese generierst, denn damit ist die Weiterführung grundsätzlich unzumutbar.

    Kommentar von skydiverK skydiverK

    siehe meine Antwort vom 13. Januar 2011 03:18. Das Textfeld war zu klein für diese Eingabe. Im Sorry.

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    Antwort von skydiverK skydiverK

    @VirtualSelf

    Sorry abe so etwas kann doch nur ein SB des Leistungsträgers oder der Herr Westerwelle persönlich gezeichnet haben *omg

    Nur noch mal zum Mitschreiben. 1) Nach Eintritt der schlechten Zahlungsmoral habe ich dennoch mehr als 1 Jahr ohne die Beantragung von Leistungen bei der Behörde, gekämpft, besser gesagt irgentwie gelebt, bis es absolut nicht mehr gin, weil man(n) sich ja nicht nur von einer Schüssel trockener Haferflocken (50 Gramm täglich alleine ernähren kann.) Fakt, Was ein solcher Mangel an Vitaminen, Kohlenhydrate, Zucker ect. pp. mit einem Menschlichen Körper anstellt, bei Entzug dieser Lebensmittel, das kann ist kaum vorzustellen. Phsychisch wie Physisch! Ich gehöre weiß Gott nicht zu den Sozialschmarotzern, und was die Kalkulationfähigkeit angeht. Nochmal..... habe mein Gewerbe mit 0.-Euro und einer Menge Schulden aufbauen müssen (zu den Umständen der Schuldverhältnisse brauch hier nicht eingegangen werden). Innerhalb von 3 Jahren habe ich meine Umsätze stetig erhöt, und konnte alle Rechnungen sowie Schulden von dritten (hier meine damalige Lebensgefährtin) bezahlen. An Schulden u. nicht gewerblichen Rechnungen habe ich weit mehr als 20.000 p. abbezahlt.

    Jegliches Einkommen wurde in die Firma investiert, und am persönlichen Bedarf habe ich große Einsparungen d.h. mir in 10 Jahgren lediglich ein gebrauchtes Motorrad - Kaufpreis 1500.-Euro gelöeistet.

    Im anfang des Jahres 2008 wie gesagt musste ich mich bei der Behörde melden. Aber slelbst hier hhabe ich durch die Hilfestellung über das erste Jahr mich wieder gefunden und der start erneute Aufbau meiner Gewerbe gelangen mir ebenfalls wie seinerzeit bei Erstanmeldung des ersten Unternehmens.

    Doch, da ich mich immer für dritte eingesetzt habe, so vermute ich jedenfalls, und hier als 2 Standbein eine private Arbeitsvermittlung führte, denke ich das sich die Herrschaften aufgrund meines Auftreten - bestimmend, er/aufklärend zu Ihren Arbeitspflichten.... da ich eine Schädigung und Beleidigung von seiten Amtsträgern o. anderen, gerade wenn es um eine Familie mit kleinkindern geht, nicht dulden kann.

    !!!! Hey, jeder Mensch ist gleich... wie auch immer !!!!

    Tja, so kahm es dann jedenfalls das die Behörde mir so viel Arbeit auferlegte, da diese alles Unternahm um mich Finanziell und Gewerblich zu Schädigen, durch Lügen, irreführungen, Unterlassungen ..... das ich unter anderem hier meine privaten Möbel veräußern musste um mir Lebensmittel leisten zu können und nicht dritten auf der Tasche zu liegen! Ich glaube nicht das mir hier irgend ein Fehlverhalten Unsterstellt werden kann. Ganz im Gegenteil dieses ist auf die unfähigen und korrupten SBs, Amtsträger der Behörde zurück zu führen. Wenn es bereits so weit gehen muss, das man(n) den ganzen Tag mit den Gedanken leben muss, woher bekommt man(n) die nächsten Lebensmitt ohne 0.-Kapital, welche Schädigungen werden wieder an meiner Person ausgeübt, welche Beweissicherungsmaßnahmen können noch unternommen werden, ist es bestimmt nicht besonders erträglich... isb. nicht für Verwandte/Bekannte also dritte welche hier nur minimales mitbekommen haben, und selber einen Schaden erlitten.

    Wenn Si esagen, das ich falsch kalkulierte, frage ich. Mein Bruder wahr 25 Jahre lang arbeiten, und hat hier nur 1 mal Krankfeiern müssen, aufgrund einer Knie OP wo er ca. 3/4Jahr im KH Bettlägerich war. Nie wurden Krankmeldeungen eingereicht, alles wurde auf die Seite gelegt und gesparrt in der Zeit, abgesehen von den Aufwendungen für Jahresurlaub am Stück von 6 Wochen. 50.000.-Euro sind hier auf die Seite gelöegt worden zusätzlich hat er nicht zu verachtene Summen für Versicherungen Verrsicherungen als Vorsorge für die Rente. Tja, der Betrieb ging Pleite nach (ich glaube 75 Jahre bestehen) mein Bruder wurde ohne Abfindung vor die Tür gesetzt, konnte sein ganzes angespartes aufbrauchen auch die Lebensversicherungssummer, bekahm Null unterstützung, selbst jetzt nicht wo dieser keinerlei Kapital mehr besitzt, hat über 1 Euro Job bei einer "Sozialem" Werkshof arbeiten müssen - Möbelschleppen, aufbereiuten und veräußern - und das obwohl dieser wie gesagt keine Leistungen bekahm (diese arbeiten gar niocht hätte ausüben dürfen wegen seiner "Behinderung - Rücken und Beine - erinnere Aufenthalt KH", war hier auch nicht versichert, und durfte sich einweisen lassen da es Ihn Phsychisch so Niedermachte diese Schikanen der Behörden - er kennt sich auch 0 mit Gesetzestexten Verordnungen ect. aus - und bis heute noch teilweise Suiziedgefährdet ist, wogegen er Antidepri Pillen Schlucken darf.Bin ja gespannt was dem Herrn Westerwellehierrauf nuin einfällt.

    P.S: Ich habe nie Miese generiert bis zum Zeitpunkt wo die Schikanen anfingen, und ich mich und mein Leben so umfangreich Schützen musste das alleine meine Kosten für Beweis-Sicherungen sowie Aufzeichnungsgeräte Optische, Audiogestütze, Serverbasierte ect., und auch nicht zu verachten die Kosten für den besonderen Bürokratieaufwand - Druckmittel, Geräteabnutzungen..... usw usw.

    UNZUMUTBAR sind alleine die Vorgehensweisen, Auslegungen, Beschuldigungen, Beleidigungen.... dieser.....nein, man darf Sie nicht einmal "Menschen" nennen! r

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    Antwort von skydiverK skydiverK

    Mein weiterer Gedanke geht jetzt in die Richtung, wie die Rechtslage des SGB wohl ausschaut (event. Gesetzeslücke) wenn ich beim Finanzamt eine vorübergehende Stilllegung o.ä. bis auf weiteres erkläre, so das mein Gewerbe zwar noch im eigentlichen Sinne angemeldet ist,ich dieses aber wie erklärt zu diesem Zeitpunkt aufgrund welcher Umstände auch immer nicht ausübe... genauer gesagt bis auf weiteres nicht ausüben kann.

    Eigentlich dürfte die ARGE hier meiner Ansicht/Meinung nach, die zwar angemeldeten aber stillgelegten Gewerbe nicht berücksichtigen. Oder???

    Zumal muss ich deutlich machen, das ich dem Arbeitsmarkt trotz meiner Selbstständigkeit voll und ganz zur Verfügung stehe, und mich hier stets Bewerbe, nach Stellen suche...ect. pp.

    Weitere Info zur Sachlage: Danke an alle bisher. Das Haupt-Problem ist zur Zeit das ich leider selbst nicht einmal die 50% hier erbringen kann. Auch wenn ich schrieb das ich seit ca. 2008 Hartz-IV empfänger gezwungener Maßen bin, Vereitelt die ARGE-MK - bzw. der SB derer mir seit Februar 2010 jegliche Unterstützung, auf äußerst Gesetz-Recht-Sittenwidriege Art u. Weise. Ich biete/bot meine Dienstleistungen im letzten Jahr weit unter dem eigentlichem Stundenlohn an, um hier Überleben zu können. Auch musste ich den größten Teil meiner Privaten Wohnungseinrichtung veräußern um Lebensmittel zu erwerben. Finanziell u. Gesundheitlich (also Phsychisch) bin ich dementsprechen sehr angeschlagen, und kann die 50% nicht erbringen.

    Vielen Dank an alle hier. Jeder Ratschlag kann helfen

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    Antwort von Rosinche Rosinche

    So wenig wie Du preis gegeben hast(verständlich!) kann ich nur pauschal antworten und Deinem Arbeitsvermittler Recht geben! Es wäre gut abzuwägen was Du für eine Qualifiz.Maßnahme haben wolltest und inwieweit diese Dich schnell und realistisch (vom Amt aus gesehen) in Arbeit mit ausreichend Verdienst bringt. Denn im Vordergrund steht beim Amt nur das, obwohl Du mit einem kulanten Berater auch andere Wege gehen kannst (wenn man Glück hat!?) Gibt es für Deinen Qualifizierungswunsch nicht eine Lösung bzw. Unterstützung von der Stadt? Hör Dich mal um, denn wie ich weiß gibt es von der Stadt oder der IHK und anderen Institutionen Fonds zu Unterstützung von Selbstständigen, gerade wenn Du schon eine Erfolgsbilanz vorweisen kannst. Viel Erfolg für Dein Weiterkommen!!!

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    Antwort von Looserlike Looserlike

    Als Selbstständiger kannst du jedes Jahr eine Fortbildung zu 50% vom Staat fördern lassen, bis zu 500 Euro pro Jahr. Voraussetzung: Dein Jahresumsatz liegt unter einer bestimmten Grenze, 23.000 Euro oder so ähnlich. Das hat übrigens nichts mit der ARGE zu tun. Mach dich am besten hier schlau:

    http://www.bildungspraemie.info/de/202.php

    Das Verfahren ist so: Du rufst im örtlichien Infobüro an, bekommst ca. 4 Wochen später dort einen Termin. Da kannst du dein Fortbildung direkt beantragen. Wichtig ist, dich für die Fortbildung erst NACH Genehmigung der Prämie anzumelden.

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    Antwort von Marple Marple

    Das ist die ARGE leider im Recht. So ist nun mal das Gesetz.

    Als Selbständiger steht dir keine Maßnahme zu!

    Kommentar von heinboed heinboedheinboed

    quatsch!

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