Ich muss heute um 11:00 Uhr bei der ARGE sein. Da ich Lunatummalazie (Verkürzung der rechten Elle)habe, kann ich keine schweren Arbeiten mehr machen. Weil ich keine schweren Arbeiten angenommen habe, habe ich Sanktion bekommen. Daher bekomme ich kein Geld mehr von der ARGE. Ich habe das Problem aber schon länger bei der ARGE vorgetragen. Wie kann ich das am besten nochmls bei der ARGE vortragen, ohne dass ich blöd dastehe?
Antworten (7)
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10Antwort von
HerrLichHerrLich
Sorry Blacky, ich habe Deine diversen Fragen verfolgt. Deine Beschwerden werden ja offensichtlich in Kürze durch eine OP behoben. Wenn Du dann noch Dein Alkoholproblem in den Griff bekommst, dann kannst Du völlig regulär arbeiten gehen.
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7Antwort von
Raimund1Raimund1
Bestätigung vom Arzt, dass du wegen der Lunatummalazie keine schweren Arbeiten mehr machen kannst. Die bestätigung sollte beinhalten, seit wann das so ist.
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6Antwort von
Indy72Indy72
Du müßtest den Kürzungs- bzw. Strafbescheiden widersprochen haben und sich beim Medizinischen Dienst des Arbeitsamtes zwecks begutachtung melden. Anhand der ärztlichen Unterlagen, die du beschaffen musst, kannst du zusammen mit dem Aarbeitsmediziner dir eine Bescheinigung machen lasse, was du nicht machen darfst/kannst/solltest und welche Tätigkeit für dich vertretbar wäre. Hast Du das versäumt, dann solltest Du dich schleunigst darum kümmern. Erst zum Fallmanager mit den Attests der behandelnden Ärzte, er macht dirdann ein termin beim Arbeitsmediziner. Aufgrund des laufenden Widerspruchsverfahrens würdest Du wahrscheinlich, wenngleich unter Vorbehalt, deine Leistungen weiterbekommen können, bis eine Entscheidung gefallen ist oder du einen Jub bekommen hast.
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2Antwort von
TippseTippse
Mit einem Attest vom Arzt! Erzählen kann man viel was man hat, die werden dort sicher von etlichen Krankheiten hören, obwohl den Leuten gar nichts fehlt!
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0Antwort von
luna2000 Ich habe mir eine Erkrankung Ärztlich attestieren lassen.Es kann sein ds du zur Amtsärztlichen untersuchung musst,aber dann läuft alles.Ist es eine Erkrankung die wieder vergeht,dann darf das auf deine Arbeitsuche keinen einfluß nehen,weil du kannst angeben vorübergehend Krank zu sein.Bleibt die Erkrankung Chronisch kannst du dir den Behindertengrad fetstellen lassen beim Versorgungsamt und bekommst dann schriftlich bescheid,habe ich auch so gemacht.Behindertenausweis gibt es aber erst ab 50%,dann gelten andere Regeln bei der ARGE
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