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ARGE nötigt uns zu neuen Schulden trotz Insolvenz

Frage von markusbersch markusbersch

Liebe Community,

wir sind eine Familie (Papa,Mama,2 Kinder). Das dritte Kind ist unterwegs und kommt im Mai zur Welt. Wir sind keine "typischen" Hartz 4 Empfänger, DENN

Papa arbeitet in Teilzeit, zusätzlich gibt es einen 400 Euro Job, auch Mama arbeitet in Teilzeit

Den 400 Euro Job habe ich am 19.1.2012 begonnen. Das erste Geld hierfür erhalte ich am 29.2.2012.

Unsere Sachbearbeiterin hat sich nun entschlossen, das komplette Gehalt bereits schon zum 1.2.2012 anzurechnen. Zusätzlich habe ich Altschulden beim zuständigen Landratsamt. Nun fordert die ARGE MONATLICH 30% unserer Leistungen, entspricht 342,- €.

Kurzum, uns fehlen nun plötzlich zum 1.2.2012 1100,- €. Wir können so weder Miete, noch Strom oder Heizkosten bezahlen.

Wir stehen am Monatsanfang mit 0 Euro da !!!

Beide befinden wir uns im Insolvenzverfahren. Die ARGE treibt uns mit Ihrem Verhalten in neue Schulden, was uns wiederum die Restschuldbefreiung kosten kann.

Wir sind total verzweifelt. Man beruft sich auf Gesetze, aber das hilft uns nicht weiter.

Wir können uns jetzt aufhängen, sind echt völlig verzweifelt. Jemand ne Idee ??

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Antworten (7)

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    Antwort von mops09 mops09

    widerspruch einlegen - anwalt für sozialrecht, wenn dir das nicht zu typisch ist... -.-

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    Antwort von casilein casilein

    verworren, Deine Angaben. Ich weiß nicht mal, wer von den 4 Personen Du eigentlich bist...

    Aber nichtsdestotrotz:

    Es gilt das Zuflussprinzip. Alle Einnahmen werden auf die Leistungen des Kalendermonats angerechnet, in dem sie zufließen, sprich: Auf dem Konto ankommen.

    Bei Arbeitsaufnahme kann man jedoch für den ersten Monat ein Darlehen erhalten, damit man bis zur Gehaltszahlung Miete, Strom und Lebenshaltung hinbekommt. Das mindestens müsste möglich sein, wenn Ihr die ersten Wochen im Februar sonst ohne Geld daständet.

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    Antwort von ichweisnix ichweisnix

    Unsere Sachbearbeiterin hat sich nun entschlossen, das komplette Gehalt bereits schon zum 1.2.2012 anzurechnen.

    Das ist eindeutig rechtswidrig. Es gilt das Zuflussprinzip. Ich kann mich ja auch nicht entschließen, einfach mal keine Steuern zu zahlen. Gegen den bescheid ist Widerspruch und ggf. Klage einzureichen. In ihrem Fall ferner Antrag auf einsweilige Verfügung.

    Nun fordert die ARGE MONATLICH 30% unserer Leistungen, entspricht 342,- €.

    Hierbei handelt es sich bis auf gaaanz wenige Ausnahmen (z.B. wissentlich falsche Angaben im Antrag) um normale Forderungen, die der Pfändungsfreigrenze unterliegen. Eine Aufrechnung mit laufenden Ansprüchen des ALG 2 ist hierbei NICHT zulässig.

    Zusätzlich habe ich Altschulden beim zuständigen Landratsamt.

    Sofern diese bereits vor Beginn des Insolvenzverfahren begründet wurden, handelt es sich hier um Insolvenzschulden, eine Befriedigung der Schulden findet hier AUSSCHLIESLICH durch das Insolvenzverfahren statt.

    Jemand ne Idee ??

    Einzige Möglichkeit wäre ein Antrag auf einstweilige Verfügung beim Sozialgericht. Außerdem wäre der Insolvenverfalter, sprich Treuhänder zu informieren.

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    Antwort von missdaisy missdaisy

    Ich kann euch nur den guten Rat geben, zu einer Schuldnerberatung (Diakonie) zu gehen. Damit habe ich sehr gute Erfahrungen. Diese Leute können mit mehr Druck euch helfen, alles geregelt zu bekommen. Wünsche euch alles erdenklich Gute.

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Aus deinen Infos kann zumindest ich keine klaren Schlüse ziehen.

    Grundsätzlich ist Einkommensanrechnung der 400 EUR wegen des Zuflussprinzips auch im Februar vorzunehmen. Wie die 30% Rückforderung zustande kommen, ist nicht nachvollziehbar; 30% wären allenfalls dann zuässig wenn eine Überzahlung durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten eurerseits zustande gekommen ist; anderfalls sind maximal 10% zulässig.

    Wieso euch plötzlich 1100 EUR fehlen, kann ich nicht nachvollziehen.

    Letztlich werdet ihr ohne Anwalt nichts werden. Und da das Geld fehlt, solltet ihr auch gleich beim Sozialgericht einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz stellen, admit die Kohle fließt, bis endgültig über die Rechtmäßigkeit entschieden wurde.

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    Antwort von carina007 carina007

    Hier würde ich mir einen Anwalt nehmen denn leider kann euch der Insolvenzverwalter da auch nicht weiter helfen.

    Unsere Sachbearbeiterin hat sich nun entschlossen, das komplette Gehalt bereits schon zum 1.2.2012 anzurechnen. Zusätzlich habe ich Altschulden beim zuständigen Landratsamt. Nun fordert die ARGE MONATLICH 30% unserer Leistungen, entspricht 342,- €.

    was die Sachbearbeiterin beschließt ist noch lange kein Beschluss.Solche Bearbeiter tun sich immer gerne besonders gerne wichtig und sitzen oft am falschen Platz. Sowas hat angeblich dann auch noch Sozialpädagogik studiert.

    Lasst euch zusätzlich einen Termin bei der Teamleitung geben und schlagt dort auf.Die Teamleitung hat dafür Sorge zu tragen das eeuch zumindest die Grundsicherung erhalten bleibt, einschließlich Miete und Nebenkosten. Ferner habe ich sogar mal gelesen das man von der ARGE Insolvenzgeld bekommt. Aslo so etwas wie einen Zuschuss.

    Wenn ihr das alleine nicht hin bekommt, dann wirklich über einen Rechtsanwalt der sicherlich dann andere Wege einleitet und die ARGE dann auch wieder funktioniert.

    Ich wünsche euch alles Gute und nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern für eure Rechte kämpfen.

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    Antwort von carleone carleone

    das komplette Gehalt bereits schon zum 1.2.2012 anzurechnen

    Das ist doch so korrekt. Du bekommst doch für den Februar Gehalt.

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