Ich habe eine private Altersvorsorge, die bis zum 60. Lebensjahr nicht kündbar ist. Sie wird jährlich mit 6% verzinst und die Zinsen werden wieder mit angelegt. Muss ich diese Zinsen angeben? Diese kommen ja jedes Jahr. Wenn die Altersvorsorge mit 60 ausgezahlt wird und ich immer noch Hartz4 bin, dann rechnen sie ja die Zinsen nochmal an, weil ich sie dann ausgezahlt bekomme. Für eine hilfreiche Antwort wäre ich dankbar. Konnte im Netz nichts in dieser Richtung finden.
Wenn ich es richtig verstanden habe, bekommst du die Zinsen jedes Jahr gutgeschrieben aber nicht ausbezahlt? Das heißt, im Moment kannst du dieses Geld auch nicht ausgeben. Dann solltest du es so angeben, wie es ist, damit dir jetzt keine Nachteile entstehen.

mit hartz IV bis du verpflichtet, alles anzugeben, was bei dir nicht "niet- und nagelfest" ist - was die dann draus machen und berechnen, ist die nächste sache ... lg
Das gleiche Spiel hatte meine Freundin auch und kam da nicht herum-leider.

zinsen sind einnahmen. und jede einnahme muss der arge gemeldet werden.
es kommt darauf an wie viel geld es dann ist! als harz4 empfänger hast du das recht pro LEBENSJAHR 500 euro gespart zu haben auch wenn du geld von deinem harz4 satz zurück legst dürfen die nicht daran gehen