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Arge möchte Bescheinigung über Zinseinnahmen.

gefragt von HappyDrupa am 18.10.2009 um 15:48 Uhr

Ich habe eine private Altersvorsorge, die bis zum 60. Lebensjahr nicht kündbar ist. Sie wird jährlich mit 6% verzinst und die Zinsen werden wieder mit angelegt. Muss ich diese Zinsen angeben? Diese kommen ja jedes Jahr. Wenn die Altersvorsorge mit 60 ausgezahlt wird und ich immer noch Hartz4 bin, dann rechnen sie ja die Zinsen nochmal an, weil ich sie dann ausgezahlt bekomme. Für eine hilfreiche Antwort wäre ich dankbar. Konnte im Netz nichts in dieser Richtung finden.


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anonym
beantwortet von rejo52 am 18. Oktober 2009 15:52
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Hilfreichste Antwort

Wenn ich es richtig verstanden habe, bekommst du die Zinsen jedes Jahr gutgeschrieben aber nicht ausbezahlt? Das heißt, im Moment kannst du dieses Geld auch nicht ausgeben. Dann solltest du es so angeben, wie es ist, damit dir jetzt keine Nachteile entstehen.


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marlylie
beantwortet von marlylie am 18. Oktober 2009 15:50
2x
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mit hartz IV bis du verpflichtet, alles anzugeben, was bei dir nicht "niet- und nagelfest" ist - was die dann draus machen und berechnen, ist die nächste sache ... lg


marbeja
beantwortet von marbeja am 18. Oktober 2009 15:50
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Das gleiche Spiel hatte meine Freundin auch und kam da nicht herum-leider.


kikkerl
beantwortet von kikkerl am 18. Oktober 2009 15:51
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zinsen sind einnahmen. und jede einnahme muss der arge gemeldet werden.


anonym
beantwortet von blackdesire am 18. Oktober 2009 15:51
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es kommt darauf an wie viel geld es dann ist! als harz4 empfänger hast du das recht pro LEBENSJAHR 500 euro gespart zu haben auch wenn du geld von deinem harz4 satz zurück legst dürfen die nicht daran gehen


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