Hallo Leute ich wollte fragen ob die Arge verlangen kann das der Sohn (einer von zweien 16 alt) während der Lehre trotzdem bei der Mutter wohnen bleibt wenn kein Zimmer für den immer größer werdenden 2. Sohn (6) da ist?
Antworten (3)
-
0Hilfreichste & RatgeberHelden AntwortAntwort von
VirtualSelfVirtualSelf
Kommt darauf an.
Entscheidend ist die Quadratmeterzahl, die Zimmeranzahl spielt eine untergeordnete Rolle.
Wichtige wäre in diesem Zusammenahng die Frage, ob die Wohnverhältnisse unzumutbar beengt sind. Sind sie unzumutbar beengt, liegt ein wichtiger Grund für einen Umzug der gesamten Bedarfsgemeinschaft vor. -
0Antwort von
thovosthovos
Hallo, wenn die Arge die Wohnung bezahlen muß,kann die Arge verlangen,daß er weiterhin Zuhause bei der Mutter lebt. Ich möchte dir raten zum Jugendamt zu gehen und da das anliegen vorzutragen,denn das Jugendamt hat noch andere Möglichkeiten, zB. das betreute Wohnen. Da kommt er in eine Wohnung und wird nach Bedarf betreut
Kommentar von
RoktabecRoktabec und woher weißt du das so genau?
-
0Antwort von
KehrwischKehrwisch
Ob die Arge dies verlangen kann weiß ich leider nicht. Aber Du überlegst Dir doch jetzt nicht wirklich Deinen einen Sohn rauszuschmeissen um Platz für den zweiten Sohn zu haben. Es sind doch beides Deine Kinder. Und mit 16 ist er ja jetzt noch nicht so alt. Da benötigt er doch auch noch die Liebe, Rückhalt und Unterstützung seiner Mutter und nicht die Erfahrung daß er Platz für den kleinen Bruder machen muss. Da würde ich eben näher zusammenrücken aber kein 16 jähriges Kind während der Lehre loszuwerden versuchen.
Kommentar von
RoktabecRoktabec jaja aber der Fragesteller bin ich der 16 Jährige von dem Standpunkt aus betrachtet es geht auch eher darum das ich aus Sachsen komme und gern eine Ausbildung stelle nehmen würde "im Westen" und ich möchte dann ja logischer Weise raus bei meiner Mutter
Kommentar von
KehrwischKehrwisch Ah ja, so hört es sich schon ganz anders an. Ich vermute mal, daß Dir im Rahmen einer Lehrstelle schon ein Umzug erlaubt würde. Frage doch einfach mal bei Deiner örtlichen ARGE nach.
-
naja wennich mit meinem 10 jahre jüngeren bruder in einem zimmer 13² vllt. dann is das meiner meinung nach schon unzumutbar alleeine schon das ich ja zu einer ganz anderen Zeit ins bett gehe und soo..
Da stellt sich die Frage, ob bei gegebener Wohnungsgröße und Zimmeranzahl auch andere Aufteilungen möglich sind. Es ist ja nicht gottgegeben, dass du dir mit deinem kleinen Bruder ein Zimmer teilen musst; das werden im Zweifel deine Eltern entschieden haben.