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ARGE meine Kontoauszüge kopieren ok?

Frage von sarah1710 sarah1710

Guten Morgen zusammen,

mein Mann ist aufgrund seiner Selbstkündigung für den Monat September arbeitslos - bekommt aber aufgrund einer ausführlichen Begründung, keine Sperre! Da das Alg1 nicht für die Fixkosten ausreicht, müssen wir für den einen Monat ergänzendes Alg2 beantragen. Am 1. Oktober beginnt mein Mann seine neue Arbeit!

Das wir für die letzten 3 Monate die Kontoauszüge vorlegen müssen - ist verständlich! Aber darf die ARGE diese kopieren und in der Akte belassen??? Von schwärzen habe ich auch schon gelesen, allerdings haben wir nichts zu verbergen und möchte den zuständigen Sachbarbeiter nicht ärgern!!! Das Kopieren der Auszüge - verstößt dieses nicht gegen das Datenschutzgesetz?

VG Sarah

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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von RuleBritannia RuleBritannia

    Wenn Ihr die für die ARGE irrelevanten Posten in Euren Kontoauszügen auf den Kopien nicht schwärzt, wozu Ihr berechtigt wärt, erklärt Ihr Euch doch stillschweigend einverstanden, dass sie in der Akte sind...

    Kommentar von sarah1710 sarah1710

    Irrelevanten Posten - meine gelesen zu haben das es sich dabei um die Ausgänge handelt, ist das richtig?

    Kommentar von RuleBritannia RuleBritanniaRuleBritannia

    Genau. Die ARGE gehen nur die Zahlungseingänge auf dem Konto etwas an!

    Kommentar von sarah1710 sarah1710

    Ok, alles klar! Vielen Dank

    Kommentar von RuleBritannia RuleBritanniaRuleBritannia

    Kein Thema!

  • 3
    Antwort von Octoputer77 Octoputer77

    Ja die dürfen die Kopieren!!

    Kommentar von turalo turaloturalo

    Die Auszüge werden ja nicht in Umlauf gebracht. Warum sollen sie also nicht kopiert werden?

  • 2
    Antwort von dampffhans dampffhans

    nicht so duckerisch.. das die dir auf die bank kucken ist nicht im geringsten verständlich! bis vor wenigen jahren undenkbar!!!! eine FRECHHEIT!

    aber dürfen tun die das leider. kannst dich in 12 tagen bei cdu,spd,grünen undn fdp dafür bedanken.

    Kommentar von sarah1710 sarah1710

    Ich konnte aus anderen Foren herauslesen das sie nur sehen können wo man ein Konto hat - sie können weder Guthaben noch die Kontobewegung einsehen! Keine Ahnung ob das so richtig ist.

    Da wir nun einen Monat von denen Abhängig sind - geht das alles noch. Bin eh Nichtwähler, dass ist meine Bestrafung!!!

    Kommentar von dampffhans dampffhans

    das machen sie ja indem sie sich die kontoauszüge geben lassen.. mal davon abgesehen können die heute jedem aufs konto kucken wo sie wollen.. das bankgeheimnis gibts nimmer..

  • 1
    Antwort von ivonne82 ivonne82

    die kopieren das weil derjenige der vor euch sitzt und alles einsieht nicht derjenige ist der letztlich alles entscheidet. er berechnet nur und gibt die akte dann weiter. deswegen benötigen sie diese kopie. du darfst alles schwärzen was ausgaben sind also die zahlen lassen und die verwendungszwecke schwärzen. aber ich bezweifle das derjenige der das einsieht sich dafür interessiert wofürdu geld ausgiebst. bei mir macht es die bearbeiterin so, dass sie alle kontoauszüge einsieht und dabei nur auf die seite mit den zahlen achtet, wenn irgendwo ein plus steht schaut sie woher das geld kommt und wenn es für sie relevant ist kopiert sie nur diese seite. ich finde das ok. denn sie müssen ja feststellen ob jemand wirklich hilfebedürftig ist.

  • 1
    Antwort von micemace micemace

    Einsehen dürfen sie es, aber nach neuen Richtlinien nicht kopieren und nicht in die Akte heften, dafür müssen sie sich einen kleinen Notizzettel machen, wo das Bankguthaben und das Datum draufsteht. mehr ist eit diesem Jahr nicht mehr erlaubt.

    Kommentar von Questor QuestorQuestor

    Nachweis, am besten mit Link. So kann niemand etwas damit anfangen.

    Kommentar von sarah1710 sarah1710

    Hast du vielleicht nen Link wessen diese Richtlinien beinhaltet?

    Kommentar von micemace micemace

    nein hab ich nicht aber das haben mir einige Mitarbeiter der ARGE gesagt, die in meinem Bekanntenkreis arbeiten

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    Antwort von HappySpider HappySpider

    du kannst alle zahlungsausgänge schwärzen. das original kannst du mitnehmen, damit der bearbeiter es einsehen kann. so mach ich das immer, das gab auch noch keine probleme.

  • 1
    Antwort von myslife myslife

    Ob du die Kontoauszüge überhaupt vorlegen musst, ist umstritten. 'Nein' sagt z.B. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt L 2B 7/05 AS ER, 'Ja' sagt z.B. Bayrisches Landessozialgericht L 7 AS 190/07.

    Kommentar von sarah1710 sarah1710

    Und auf welches berufe ich mich nun? Vorlegen ist ja noch in Ordnung - aber das kopieren stößt mir sauer auf!

    Kommentar von myslife myslifemyslife

    Schau mal auf dieser Seite ganz unten unter "Speicherung der Daten", denn das Kopieren wäre ja eine Speicherung: https://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/bekannt/kontoaus.htm

    Kommentar von sarah1710 sarah1710

    Ok, werde ich gleich machen! Danke

    Kommentar von dampffhans dampffhans

    das tolle ist das es für jedes bundesland extra gilt.. du mußt also quasi immer neu klagen.. ist natürlich sehr ökonomisch.. und dann beschweren sie sich das die gerichte überlastet sind:D wäre natürlich auch viel zu einfach wenn ein deutsches gericht sowas nur einmal entscheiden würde ;)

    Kommentar von bienemaja79 bienemaja79bienemaja79
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    Antwort von missdaisy missdaisy

    Hallo, es ist ok, da die Arge nur sehen will was für Zahlungseingänge vorhanden sind. Dadurch können die Mitarbeiter feststellen, ob euer Antrag für den einen Monat genehmigt wird oder nicht.

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    Antwort von angel1671 angel1671

    Verstößt es nicht da Ihr es Ihnen ja selbst aushändigt.

    Kommentar von sarah1710 sarah1710

    Wir legen sie vor um deren Einsicht zu verschaffen - aber mit dem kopieren stößt mir sauer auf!

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