Guten Morgen zusammen,
mein Mann ist aufgrund seiner Selbstkündigung für den Monat September arbeitslos - bekommt aber aufgrund einer ausführlichen Begründung, keine Sperre! Da das Alg1 nicht für die Fixkosten ausreicht, müssen wir für den einen Monat ergänzendes Alg2 beantragen. Am 1. Oktober beginnt mein Mann seine neue Arbeit!
Das wir für die letzten 3 Monate die Kontoauszüge vorlegen müssen - ist verständlich! Aber darf die ARGE diese kopieren und in der Akte belassen??? Von schwärzen habe ich auch schon gelesen, allerdings haben wir nichts zu verbergen und möchte den zuständigen Sachbarbeiter nicht ärgern!!! Das Kopieren der Auszüge - verstößt dieses nicht gegen das Datenschutzgesetz?
VG Sarah
Irrelevanten Posten - meine gelesen zu haben das es sich dabei um die Ausgänge handelt, ist das richtig?
Genau. Die ARGE gehen nur die Zahlungseingänge auf dem Konto etwas an!
Ok, alles klar! Vielen Dank
Kein Thema!