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Arge Maßnahmen bei ALG 1 Empfänger ?

Frage von Synaptic Synaptic

Hay leute,

Meine Mom bezieht Harz 4 und ich lebe noch zu hause. Ich habe meine Lehre beendet und habe derzeit kein Arbeitsplatz. Ich beziehe Arbeitslosengeld 1 von der Agentur für Arbeit.

Jetzt zwängt sich mir die Frage auf:

Darf die Arge mir Maßnahmen zuteilen obwohl ich Arbeitslosengeld 1 Empfänger bin ?

MFG Synaptic

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Antworten (9)

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Wenn du deinen Bedarf aus Alg1 vollständig decken kannst und du kein ergänzendes Alg2 erhältst, ist vermittlerisch ausschließlich die AGENTUR zuständig. D.h. die ARGE, mit der du dann nichts zu tun hast, darf keinerlei Forderungen oder Maßnahmen an dich herantragen.
    Erhältst du auch nur einen EUR Alg2 (alleine oder in BG), weil du durch Alg1 deinen Bedarf nicht voll decken kannst, ist die ARGE vermittlerisch zuständig. In diesem Fall können dir Maßnahmen vorgeschrieben werden.

    Kommentar von Larah10 Larah10Larah10

    So isses. Nur ergänzend: http://hartz.info/index.php?topic=4593.0

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    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Dein Arbeitsberater kann dich durchaus zu Massnahmen schicken, wenn eres für zweckdienlich hält... die gibt es auch im ALG1.

    Dein Arbeitsberater ist aber nicht für die Arge(SGB2+12), sondern fürdie Agentur für Arbeit(SGB3) tätig!

    Kommentar von dietmar632 dietmar632dietmar632

    DH mein reden das die ARGE und Agentur für Arbeit 2 verschiedene Ämter sind.

    Kommentar von derdorfbengel derdorfbengelderdorfbengel

    Eine Kleinigkeit:

    das SGB XII (12) ist nicht im Bereich der Arge. Das ist das Sozialamt.

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    Antwort von derdorfbengel derdorfbengel

    Es gilt das von VirtualSelf Gesagte. Zusätzlich: Massnahmen kann die Arge nur effektiv gegen dich durchsetzen, wenn Du eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hast.

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    Antwort von DerHans DerHans

    Du hast alles zu unternehmen um aus diesem Zustand heraus zu kommen. Selbstverständlich kannst du zu Maßnahmen der ARGE geschickt werden. Warum etwa nicht?

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    Antwort von dietmar632 dietmar632

    mit ALG I bist du nicht bei der ARGE sondern beim Agentur für Arbeit sind 2 verschiedene Ämter.

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    Antwort von Orchidee1 Orchidee1

    Was spricht dagegen sich fortzubilden anstatt nur zu Hause zu sitzen?

    Je länger man raus ist desto schwieriger wird es wieder reinzukommen.

    Oder willst Du auf Dauer so leben?

    Bewirb Dich auf Teufel komm raus, dann bekommst Du auch Arbeit.

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    Antwort von Thunder1262 Thunder1262

    Sicher darf sie das. Sie ist darauf bedacht, Arbeitslose so schnell wie möglich wieder in ein Beschäftigungsverhältnis zu bekommen. Darum kann sie dir auch Maßnahmen vorschlagen, die du nicht Ablehnen darfst, sonst wird gekürzt. Aber so wie sich deine Frage anhört möchtest du gar keine Fort oder Weiterbildung. Sei doch froh, das die Arge das macht und es auch noch bezahlt.

    Kommentar von dietmar632 dietmar632dietmar632

    Bei mir ist ARGE und Agentur für Arbeit 2 verschiedene Ämter.

    Kommentar von Thunder1262 Thunder1262Thunder1262

    <stimmt, die Arge ist kein Amt sondern eine Arbeitsgemeinschaft.

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    Antwort von wolle1961 wolle1961

    Von was fuer Massnahmen sprichst du? Musst schon kongreter werden.

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    Antwort von komischerTyp4 komischerTyp4

    du solltest hier keine fragen zu hartz iv oder ähnlichem stellen. hier sind zu viele pubertäre 12-jährige unterwegs, die nicht mehr als "such dir arbeit du penner" zu solchen themen schreiben. sinnvolle antworten kriegst du zu sowas nur sehr, sehr selten ;)

    Kommentar von Thunder1262 Thunder1262Thunder1262

    So wie deine!?!

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    jup.
    q.e.d.

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