Hallo, habe ARGE Leistungen bezogen und zum Schluß war ich bei einer Kürzung von 60% (bin zu Terminen nicht erschienen). Habe seit 2 Monaten keine Leistungen bezogen (habe mich abgemeldet). Nun muß ich leider einen Neuantrag stellen, allerdings bei einer anderen Gemeinde. Wird sich die Sperre noch irgendwie auswirkenken oder ist es bei einem Neuantrag nicht mehr relevant? Danke Euch!
ARGE Leistungen bei Neuantrag
Antworten (3)
-
0
Zunächsteinmal kann es alleine wegen Meldeversäumnissen keine 60%-Sanktion geben.
Die Sanktion selbst läuft kalendermäßig aus.
Unabhängig davon entfaltet jede Sanktion - außer Meldeversäumnis - auch eine sogenannte Zählwirkung.
Alles in allem kann also die Sanktion durchaus noch leistungsrelevant sein, wobei allerdings zumindest die Optionskommunen nicht generell Zugriff auf bundesweite Datenbestände haben, sondern ggf. ihre eigenen Systeme fahren.Zu Pflichtverletzungen schau auch mal hier:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentli...
-
0Antwort von
FrustschutzFrustschutz
Andere Gemeide oder Gummischuh. Du hast eine BG-Numer, die dich quasi als Herr / Fau ausweist. Hinter dieser Nummer verbirgt sich deine Akte. Außer diese verschwindet. Alles schon passiert. Dann wird dir bei Neuantrag eine neue BG-Nummer zugewiesen.
Du musst zu den Sanktionen des Amtes doch ein Schreiben haben, in dem aufgeführt ist, wie lange diese andauern? Anhand dessen kannst du dir gut ausrechnen, was dir bleibt.
-
0Antwort von
0815Nudel0815Nudel
die arge hat bundesweit zugriff auf deinen lebenslauf und dein schlechtes verhalten ist vermerkt. kannst du aber leicht umgehen, geh arbeiten...
-
wenn du die umstände kennen würdest, käme keine so unqualifizierte anwort von dir... danke trotzdem...