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ARGE lehnt Übernahme der Betriebskosten unter Faderscheinigen Begründungen ab!

gefragt von Schnutzli59 am 07.02.2008 um 17:52 Uhr

Habe Ende Dez.BA vom Vermieter erhalten.Am 23.01.08 Übernahme der Betriebsk.beantragt.Heute Ablehnung!Begründung:In Ihrem Fall wurde BA 07.12.07erstellt,mit Aufforderung zügiger Begleichung (Fälligk.14Tage)23.01.08 wurde Antrag auf Übernahme gestellt.Jedoch handelt es sich zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr um einen gegenwärtigen Bedarf sondern um Schulden.:Zitat Ende Ich halbe doch meines Wissens aber von Gesetzes wegen 30 Tage Zeit um Abrechnung zu prüfen.Wo nimmt die ARGE die 14 Tage Fälligkeit her?Wer prüft kostenlos Betriebskostenabr.?Habe als Hartzempfänger kein Geld für Anwalt oder Mieterbund!!Wer weiß Rat?Danke und Gr


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 7. Februar 2008 18:08
2x
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prüfe mal nach was in der rechnung an fälligkeit geschrieben steht.

vom 7.12.2007 rechnungsstellung ausgegangen, warst du am 23.1.2008 sicher schon in verzug.

somit bist du schuldner geworden und es handelt sich nicht mehr um einen gegenwärtigen bedarf.

anbei rechnungsfälligkeiten:

http://www.schuldenfrust.de/Faelligkeit.htm

Kommentar von Schnutzli59 am 7. Februar 2008 18:23

Im Vertrag steht:bitten den Ausgewiesenen Fehlbetrag zügig zu überweisen.Habe mich telef.mit Vermieter auf Ratenzahlung geeinigt.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 7. Februar 2008 18:44

somit nimmt die arge eine fälligkeit von 14 tagen her.

innerhalb der zeit, hätten die die kosten übernommen, du hast einfach die rechnung zu spät bei der arge vorgelegt.

nächstes mal, sofort hintragen, tut mir leid :o)


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