Hallo, liebe Forumsmitglieder,
mein Problem besteht darin, dass ich bei einem Termin am 02.11.2012 ein Revers unterschrieben habe, ohne von der Arbeitsvermittlerin über die Folgen der Unterschrift aufgeklärt worden zu sein.
Da ich psychische Probleme habe (Depressionen etc.) sprach ich mit ihr darüber, dass es mir schwer fallen könnte, wieder 40Std/Woche zu arbeiten, wie es der Vertrauensarzt der Arbeitsargentur in seinem Gutachten festgesetzt hatte. (Der Arzt sagte mir, er schreibe ganz bewußt „mehr als 6 Std" um mir durch eine Einschränkung der wöchentlichen Arbeitszeit nicht die Chance auf eine möglicherweise gute Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt zu verbauen.)
Daraufhin legte mir die Arbeitsvermittlerin einen Revers vor, in dem stand, dass ich nur für eine Wochenarbeitszeit von 20 Std zur Verfugung stehe, und mir auch nur solche Teilzeit-Jobs angeboten werden. Ich dachte angesichts meiner Gesundheit, „Um so besser, dann ersparst du dir den nächsten Depi-Absturz, wenn du zu einer Vollzeitstelle gezwungen wirst….“ und …..unterschrieb.
Was sie mit keinem Wort erwähnte: *Das auch meine Bezüge um 50% gekürzt werden, wenn ich dem Arbeismarkt nur 50% zur Verfügung stehe! Hätte mich die Arbeitsvermittlerin darüber aufgeklärt, hätte ich naturlich nie unterschrieben, denn wie denn überleben mit 500,- EUR weniger…..? * Ein Widerspruch, in dem ich auch explizit erklärte, Vollzeit zur Verfügung zu stehen und immer gestanden zu haben wurde abgelehnt.
Meine Fragen: • Habe ich irgend eine Chance, das - auf Grund der versäumten Aufklärung durch die Arbeitsvermittlerin über die Folgen der Unterschrift – verlorene Geld zurück zu holen?
• Beim nächsten Termin mit der Vermittlerin am 10.01.2012 wurde wieder der alte Stundensatz von 39 Std/Woche eingetragen. Ab wann habe ich wieder Anspruch auf den vollen Satz – ab dem Eingang meines Widerspruchs bei der ARGE am 23.12.2011 (mit der Erklärung Vollzeit zur Verfügung zu stehen), oder der Unterschrift unter das berichtigte Revers beim ARGE-Termin vom 10.01.2012?
• Kann ich die Vermittlerin in Regreß nehmen?
Und: Muß ich diese ominöse, mir bei jedem Termin vorgelegte EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNG unterschreiben, oder kann ich dies ohne Nachteile befürchten zu müssen, verweigern?
Bitte um hilfreiche Ratschläge, keine "Belehrungen" über meine Dummheit/Leichtsinn. Habe nach fast 30 Jahren als Lokführern das erste Mal mit diesen Leuten zu tun.
Möchte mich im Voraus für erwiesene Hilfe recht herzlich bedanken! Joachim aus Berlin
Ich denke, diese antwort half mir am meisten, vielen Dank hierfür!
Muß noch viel lernen im Umgang mit diesen Heinis..... :-/ Liebe Grüße aus Berlin von Jo