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ARGE Keine Aufklärung durch Vermittlerin - Bezüge um 50% gekürzt!

Frage von joha65 joha65

Hallo, liebe Forumsmitglieder,

mein Problem besteht darin, dass ich bei einem Termin am 02.11.2012 ein Revers unterschrieben habe, ohne von der Arbeitsvermittlerin über die Folgen der Unterschrift aufgeklärt worden zu sein.

Da ich psychische Probleme habe (Depressionen etc.) sprach ich mit ihr darüber, dass es mir schwer fallen könnte, wieder 40Std/Woche zu arbeiten, wie es der Vertrauensarzt der Arbeitsargentur in seinem Gutachten festgesetzt hatte. (Der Arzt sagte mir, er schreibe ganz bewußt „mehr als 6 Std" um mir durch eine Einschränkung der wöchentlichen Arbeitszeit nicht die Chance auf eine möglicherweise gute Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt zu verbauen.)

Daraufhin legte mir die Arbeitsvermittlerin einen Revers vor, in dem stand, dass ich nur für eine Wochenarbeitszeit von 20 Std zur Verfugung stehe, und mir auch nur solche Teilzeit-Jobs angeboten werden. Ich dachte angesichts meiner Gesundheit, „Um so besser, dann ersparst du dir den nächsten Depi-Absturz, wenn du zu einer Vollzeitstelle gezwungen wirst….“ und …..unterschrieb.

Was sie mit keinem Wort erwähnte: *Das auch meine Bezüge um 50% gekürzt werden, wenn ich dem Arbeismarkt nur 50% zur Verfügung stehe! Hätte mich die Arbeitsvermittlerin darüber aufgeklärt, hätte ich naturlich nie unterschrieben, denn wie denn überleben mit 500,- EUR weniger…..? * Ein Widerspruch, in dem ich auch explizit erklärte, Vollzeit zur Verfügung zu stehen und immer gestanden zu haben wurde abgelehnt.

Meine Fragen: • Habe ich irgend eine Chance, das - auf Grund der versäumten Aufklärung durch die Arbeitsvermittlerin über die Folgen der Unterschrift – verlorene Geld zurück zu holen?

• Beim nächsten Termin mit der Vermittlerin am 10.01.2012 wurde wieder der alte Stundensatz von 39 Std/Woche eingetragen. Ab wann habe ich wieder Anspruch auf den vollen Satz – ab dem Eingang meines Widerspruchs bei der ARGE am 23.12.2011 (mit der Erklärung Vollzeit zur Verfügung zu stehen), oder der Unterschrift unter das berichtigte Revers beim ARGE-Termin vom 10.01.2012?

• Kann ich die Vermittlerin in Regreß nehmen?

Und: Muß ich diese ominöse, mir bei jedem Termin vorgelegte EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNG unterschreiben, oder kann ich dies ohne Nachteile befürchten zu müssen, verweigern?

Bitte um hilfreiche Ratschläge, keine "Belehrungen" über meine Dummheit/Leichtsinn. Habe nach fast 30 Jahren als Lokführern das erste Mal mit diesen Leuten zu tun.

Möchte mich im Voraus für erwiesene Hilfe recht herzlich bedanken! Joachim aus Berlin

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Antworten (5)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Zunächst einmal wäre zu klären, welche Leistung gekürzt wurde und wer der Ansprechpartner vort Ort ist.

    Also: geht es um Alg1 (Ansprechpartner Arbeitsgentur) oder Alg2 (Ansprechpartner Jobcenter)?

    Im Alg1 wäre die Kürzung in Ordnung sofern dein Alg1 auf Grundlage einer Vollzeitstelle berechnet wurde und du nun nur noch die halbe Zeit arbeiten möchtest oder kannst.

    Im Alg2 existiert eine Kürzung auf Grund einer eingeschränkten Verfügbarkeit nicht.

    Und: Muß ich diese ominöse, mir bei jedem Termin vorgelegte EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNG unterschreiben, oder kann ich dies ohne Nachteile befürchten zu müssen, verweigern?

    Du kannst die Unterschrift verweigern; die Weigerung darf nicht sanktioniert werden; im Falle der Weigerung muss man dir die EinV im Rahmen eines (widerspruchsfähigen) Verwaltungsaktes zukommen lassen. Der Nachteil ist: du verzichtest quasi auf eine Mitgestaltungsmöglichkeit, da die Vermittler oft über einzelne Punkte mit sich verhandeln lassen. In einem VA können sie dir um die Ohren hauen, was rechtlich zulässig ist.

    Kommentar von joha65 joha65

    Ich denke, diese antwort half mir am meisten, vielen Dank hierfür!

    Muß noch viel lernen im Umgang mit diesen Heinis..... :-/ Liebe Grüße aus Berlin von Jo

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Du kannst dich natürlich weigern, zu unterschreiben. Dann bekommst du wegen fehelender Mitwirkung gar keine Unterstützung mehr. Aber du kannst dich ja ab sofort auch wieder für den ganzen tAG ZUR vERFÜGUNG STELLEN:

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Oh man Hans; du bist nun schon so lange dabei.
    Die Weigerung, eine EinV zu unterschreiben, darf schon lange nicht mehr sanktioniert werden; und irgendwelche Mitwirkungspflichten sind schon gar nicht relevant.
    Es existiert schlichtweg keinerlei Pflicht, eine EinV zu unterzeichnen.

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    Antwort von kaiserin02 kaiserin02

    Das ist schwierig und es ist definitiv so, dass Du nur für die angegebene Arbeitszeit / Stunden Geld erhältst. Es geht ja darum, dass nicht jemand die vollen Leistungen erhält, obwohl er nur Halbtags arbeiten kann oder will. Wenn Du nicht in der Lage bist voll zu arbeiten, kannst Du eine teilweise Erwerbsminderungsrente beantragen, das ist sozusagen eine Teilrente. Aber ich kann Dir gleich sagen, dass es sehr schwierig wird.

    Kommentar von joha65 joha65

    Liebe Kaiserin,

    vielen Dank für Deine freundliche Antwort.

    Grüße aus Berlin von Jo

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    Antwort von eran85 eran85

    eine kürzung der bezüge um 50% is meines wissen nicht "rechtens" soweit ich weis sind es 30%. aber aus den dir genannten gründen? klingt mir etwas suspekt. und verlorenenes geld vom arbeitsamt "zurück zu holen " kannst du direkt mal vergessen, die kommen eher zu dir und holen sich zuviel gezahltes geld zurück. aber wenn die mal nen fehler machen...

    ich würde das vorm sozialgericht prüfen lassen.

    das problem mit der eingliederungsvereinbarung ist, dass wenn du das teil nich unterschreibst, es passieren kann, dass du gar keinen pfennig siehst. andereseits solltest du immer aufpassen was du da unterschreibst.

    Kommentar von joha65 joha65

    Lieber eran,

    ich bedanke mich für Deine Antwort!

    Freundliche Grüße aus Berlin von Jo

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    Antwort von gerd1011 gerd1011

    es wird schwer zu beweisen, dass die Vermittlerin Dich nicht belehrt hat. Möglicherweise steht das auch im Vertrag drin, den Du unterschrieben hast.

    Kommentar von joha65 joha65

    Vielen Dank für Deine Antwort, Gerd!

    Grüße aus Berlin von Jo

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