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ARGE Kaution ?

Frage von Moona54 Moona54

lebe von der arge.bin jetzt umgezogen,habe dadurch die stadt bzw die arge gewechselt.die neue arge möchte nicht die kaution für die neue wohnung für mich und meine zwei kleinen kinder übernehmen.die alte arge hatte das damals übernommen.die neue arge schlug mir vor einen kredit aufzunehmen !!!!?????

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Antworten (13)

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    Antwort von bavariamaus bavariamaus

    Hartz-IV-Empfänger, die eine Wohnung neu beziehen, müssen eine unter Umständen anfallende Mietkaution nicht aus eigener Tasche zahlen. Das entschied das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in seinem kürzlich veröffentlichten Urteil (AZ.: L 6 AS 145/07). Demnach dürfe auch ein vom Staat gewährtes Darlehen nicht mit den Grundsicherungsleistungen verrechnet werden.

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    Antwort von 1hoss43 1hoss43

    Dann solltest Du die Arge mal auf den folgenden Gesetzestext aufmerksam machen und darauf bestehen:

    §22 Abs. 3 SGB 2:

    3)

    1) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden.

    2) Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.

    3) Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.

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    Antwort von biggie55 biggie55

    war der umzug nötig???

    Kommentar von Moona54 Moona54Moona54

    ja,alte wohnung schimmel

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    Antwort von berlinfee berlinfee

    eigentlich müßtest du die alte kaution zurück bekommen. Die mußte eigentlich dem arge wieder zurück geben. nimm doch das geld für die neue wohnung. aber rechtlich steht es dir zu

    Kommentar von Moona54 Moona54Moona54

    bei der alten wohnung,hat die arge eine kaution garantie übernommen,es ist kein geld geflossen.

    Kommentar von berlinfee berlinfee

    dann kannst du es behalten. ist doch eh deins.

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    Antwort von shih69 shih69

    Jetzt hab ich aber auch mal eine frage..... ich wohne noch in der alten wohnung wo das JC damals die mietkaution als Darlehn bewilligt hat, das ich auch mit 50 Euro abzahle. Ich müßte noch bis ende des Jahres bezahlen, dann bin ich fertig. Es ist aber so das ich gerne umziehen möchte oder eher werde. Wie sieht das den da aus, da ich das Darlehn noch nicht ganz abgestottert habe???? Mir wurde gesagt, der alte Vermieter gibt dem JC die Kaution zurück und ich bekomme das schon bezahlte geld zurück???? Kann ich den auch mit dem JC vereinbaren das sie mir die neue Kaution vorstrecken und dann mit dem geld meines Darlehns verrechnen?? Ich ziehe ohne bewilligung um, also auf eigene verantwortung

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    Antwort von Precious195 Precious195

    Ist dein Umzug von der alten Arge bewilligt worden?Wenn nicht kann das sein das die neue die Koution nicht zahlt.Sollte aber alles richtig abgelaufen sein und sie dir erlaubt haben umzuziehen ist die neue arge verpflichtet dir die Kaution zu zahlen allerdings nur auf der basis einen Dahrlen

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    Antwort von Bekmez Bekmez

    Also ich bin auch umgezogen und die ARGE damals hat die Kaution auch nicht übernommen aber die neue schon ich zahle jetzt jeden monat 50,- an die ARGE.Die alte ARGE hat dem Vermieter einen Garantieschein gegeben das falls die Kaution beim Auzug fällig wird.

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    >ich zahle jetzt jeden monat 50,- an die ARGE.<

    Dagegen kannst Du Widerspruch einlegen und die bereits gezahlten Beträge zurück fordern!

    Denn dieser Vertrag ist rechtswidrig!

    Hier hast Du einen Mustertext für der Widerspruch:

    .

    Betreff: Antrag gemäß § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) Widerspruch gegen den Bescheid vom ........

    Sehr gehrte Frau/Herr ....,

    hiermit beantrage ich die Überprüfung der Entscheidung bezüglich der Rückzahlungsvereinbarung der Mietkaution vom gemäß § 44 SGB X und verlange die sofortige Rückzahlung der einbehaltenen Beträge.

    Begründung: Für die bisherige Wohnung Anschrift haben Sie mir die zu zahlende Kautioon in Höhe von ....€ als Darlehen gewährt. Leider haben Sie mich falsch beraten, denn dieses Darlehen hätte nicht monatlich in Raten einbehalten werden dürfen.

    Inzwischen weiß ich: "Die derzeitige Verwaltungspraxis der SGB-II-Träger behandelt die Darlehen für rechtswidrig (!) als Darlehen im Sinne des § 23. Um einen formalen Rechtsbruch zu umgehen, lassen die Träger von den ALG II-Bezieherinnen und -beziehern häufig eine "freiwillige Erklärung" unterschreiben, dass das Darlehen in Raten aus der Regelleistung zurückzuzahlen ist. Die überarbeiteten Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zu § 23 schließen die allerdings deutlich aus (23.1c). ALG II-Leistungsberechtigte,die eine solche "freiwillige Erklärung" unterschrieben haben, um die Kaution zu erhalten, können diese Erklärung anschließend jederzeit mit sofortiger Wirkung und für die Zukunft widerrufen! "

    Das tue ich hiermit!

    Damit wurde bei der Entscheidung als Verwaltungsakt von einem Sachverhalt ausgegangen, der sich als unrichtig erweist. Aus diesem Grund bitte ich die Bescheide seit .......... zu überprüfen. Ich bitte Sie mir Ihre Entscheidung per rechtsmittelfähigem Bescheid umgehend mitzuteilen. Außerdem verlange ich einen nachvollziehbaren Bescheid, (auf den ich ein Anrecht habe),und aus dem ich die Berechnung der KDU ersehen kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Kommentar von Moona54 Moona54Moona54

    und was mach ich,wenn die mich zwingen wollen ein darlehn aufzunehmen für 50 euro ? so ist es mir am montag passiert. die sagten ,entweder darlehn,oder nix.vermieter sitzt mir im nacken,wegen kaution

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Ja, natürlich das Darlehen! Das bekommst Du doch von der Arge und nicht von einer Bank!

    Kommentar von Moona54 Moona54Moona54

    aber du hast das oben BEKMEZ geraten,er soll widerspruch einlegen ? oder hab ich da was falsch verstanden ?

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Ja, weil die Ratenzahlung aus dem Regelsatz rechtswidrig ist, nicht das Darlehen als solches!

    Kommentar von Moona54 Moona54Moona54

    und wenn nicht aus dem regelsatz,wie soll ich das sonst bzw wovon abbezahlen ??

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Garnicht! Dafür unterschreibst Du eine Abtretungserklärung. Somit bleibt die Kaution Eigentum der Arge. Wenn Du dann wieder ausziehst muß die Kaution an die Arge zurück bezahlt werden.

    Kommentar von Moona54 Moona54Moona54

    aber daraufhin sagte die arge,das die grundsätzlich nicht vertragliches mit irgendwelchen vermietern machen,sonst laufen die den vermietern angeblich wegen der kaution hinterher

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Richtig! Vertragspartner mit der Arge bist immer nur Du.

    Kommentar von Moona54 Moona54Moona54

    und was soll ich der arge morgen sagen ? muss morgen dahin wegen der kaution,vermieter sitzt mir im nacken. hast du einen tip ??

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Mach morgen mit der Arge das Darlehen. Sag nix zu denen wegen der rechtswidrigkeit der Rückzahlung. Warte damit, bis das Geld beim Vermieter ist. Dann, wenn das alles durch ist, schreibst Du der Arge den netten Text, den ich da oben geschrieben habe. Morgen also ein braves Gesicht zum bösen Spiel machen, so kommst Du am schnellsten ans gewünschte Ziel!

    Kommentar von Moona54 Moona54Moona54

    ne andere lösung hast du nicht für mich ? gib mal bei google Aktenzeichen L 6 AS 145/07 ein !

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Was glaubst Du, auf was sich mein obiger Text bezieht?? Aber wenn Du das der Arge gleich am Anfang um die Ohren haust, stellen die sich quer und Du hast immer noch kein Geld für die Kaution!

    Ich weiß schon sehr genau, was ich rate! Und wenn Du wissen willst, woher mein Wissen kommt, wirf mal einen Blick in mein Profil!

    Kommentar von Moona54 Moona54Moona54

    ich mach das morgen.aber wenn ich widerspruch eingelegt habe,wie lange dauert sowas in der regel bis man am ziel ist ?

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Wichtig: Leg den Widerspruch erst ein, wenn das Geld beim Vermieter ist!

    Für die Bearbeitung des Widerspruchs "darf" sich die Arge bis zu 3 Monate Zeit lassen. Wenn es länger dauert, ist Untätigkeitsklage anzudrohen bzw. zu erheben.

    Kommentar von Moona54 Moona54Moona54

    widerspruch bei dem sb abgeben ? oder per einschreiben an die arge ?

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Gegen Quittung auf einer Kopie davon beim SB abgeben. Aber zuerst brauchst Du den neuen Berechnungsbescheid in dem die Rate aufgeführt ist, welche vom Regelsatz abgezogen wird, gegen den Du dann Widerspruch einlegst. Melde Dich dann vorher nochmal bei mir, dann bekommst Du weitere Tipps von mir.

    Kommentar von Moona54 Moona54Moona54

    ok ! aber was mach ich wenn die die 50 euro abziehen,mir aber keine bewilligung zuschicken ?

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Die sind dazu gesetzlich verpflichtet Dir einen neuen Bescheid zu schicken, denn durch die Rate ändert sich ja Dein Regelsatz! Und sobald die Änderung eine Höhe von 5,-€ übersteigt, muß ein neuer Bescheid erstellt werden!

    Kommentar von Moona54 Moona54Moona54

    supi ! vielen lieben dank !!!!! ich meld mich bei dir,wenn es soweit ist.schönen abend noch und gute nacht !!!!!

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43
    OK! N8i
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    Antwort von flocke12 flocke12

    Hallo, ich würde der neuen Arge die Vorgehensweise der alten Arge einmal darlegen und mitteilen, daß vorher anders entschieden wurde. Auf keinen Fall einen Kredit nehmen, da das Geld der Arge sowieso nicht noch für ein Darlehen reicht. Sollte diese Bemühung nicht klappen und auch der Vorgesetzte sich nicht positiv äußert, gibt es noch die Möglichkeit, sich an eine Beratungsstellle zu wenden, z.B. das Arbeitslosenzentrum, welches meist auch in Deiner Nähe ist.Viel Glück wünsche ich.

    Kommentar von Moona54 Moona54Moona54

    vielen dank !!

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    Antwort von Diablo69 Diablo69

    ich habe bisher auch nur gehört das die arge ein darlehen orschlägt, das du zurück zahlen musst

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    Antwort von leandra6 leandra6

    Warum hast du dich denn nicht vorher erkundigt ohne wichtigen grund sollte man auch nicht unbedingt umziehen ohne eigenes einkommen

    Kommentar von Moona54 Moona54Moona54

    die alte arge hat gesagt,das die neue arge auch die kaution übernimmt,das wäre bei einer alleinerziehenden mama mit kleinen kids normal

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    Antwort von Engelchen46 Engelchen46

    Das ist aber nun eigentlich keine Frage..nur die ???? zählen nicht.

    Wenn du der Meinung bist, du wirst übers Ohr gehauen, dann geh zum Amtsleiter deiner Abteilung und trage ihm dein Übel vor. Wenn die Arge schriftlich ablehnt, kannst du Widerspruch einreichen.

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    Antwort von frischling frischling

    Wovon sollst du denn einen Kredit bezahlen? Sprich nochmal mit der Arge und/oder der Wohngeldstelle. Es muss zumindest noch ein Gespräch zwischen beiden Agenturen stattfinden, wie zu verfahren ist...

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    Antwort von holsch holsch

    was kannst Du tun?...annehmen

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