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Arge kann Haus versiegeln???

Frage von puprh puprh

Hallo, ich habe eine rechtliche Frage. Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte. Unser Teil der DHH ist immer gut gepflegt worden und auch ständig renoviert. Auf der anderen Seite hat eine ältere Frau mit großen Alkohol und Finanzproblemen in Ihrem Eigentum. Diese will nun, da monatelang keine Rechnungen wegen Harz 4 bezahlt worden sind schnellstens ausziehen. Diese Hälfte des Doppelhauses ist über Jahre wirtschaftlich vernachlässigt worden. Da Ihre DHH so nicht verkauft werden kann wegen diversen Grenzüberbauungen und Schäden hat Ihr jetzt ein Makler geraten das Haus von der Arge versiegeln zu lassen. Denn dann würde Ihr eine Sozialwohnung von der ARGE zustehen...

Meine Frage: Stimmt das bzw. geht das so einfach? Wer schützt dann meine Hälfte vor dem Verfall der anderen Hälfte? Schätze nach 2 Wochen liegen die Scheiben drin und Wind und Wetter tuen Ihr übriges, von Schimmel ganz zu schweigen... Müssen die von der Arge das Haus nicht erst zur Versteigerung anbieten???

Also ich habe persönlich von so etwas noch nicht gehört und vermute eine priv. Insolvenz dahinter wobei ich dann selbst schon 1000 Euro Schulden von Ihr nie wieder sehe. Nun wird sogar mein Eigentum damit angegriffen...????

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Antworten (7)

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    Antwort von holgerholger holgerholger

    Weshalb sollte die ARGE ein HAus versiegeln und dem Besitzer eine Wohnung zahlen? Kommt Dir das glaubhaft vor? Mir auch nicht. Die Hütte wird verkauft, der Erlös für den Lebensunterhalt aufgezehrt und dann... steht ihr vielleicht eine Wohnung zu.

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Grundsätzlich hat das Jobcenter keinerlei direkten Zugriff auf das Eigentum der Nachbarin.
    Allerdings besteht in besonderen Fällen die Möglichkeit, als Darlehen erbrachte Leistungen dinglich absichern zu lassen. Und hier käme z.B. eine Sicherungshypothek, eine Verpfändung, Grundschuld oder Sicherungsübereignung in Frage.
    Insgesamt wird es an dieser Stelle aber so kompliziert, dass von einem einfachen versiegeln lassen kaum gesprochen weden kann.

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    Antwort von puprh puprh

    Hi, Ich nochmal. Wollte nicht ausdrücken dass die Dame raus muss aus dem Haus!!! Sie will es freiwillig verlassen... Kann es aber nicht verkaufen wegen einiger Überbauungen auf unser Grundstück und Anschluss an unserer Kleinkläranlage (illegal aber Bestand aus alten Verwandschaftszweigen)... Sie bekommt es auf jedem Fall soo nicht los...

    Nun kam halt der Rat von dem Makler und wir haben Angst um unser Eigentum...

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    Antwort von findesciecle findesciecle

    Nein das stimmt so nicht:

    Die Arge kann sie erstmal zu gar nichts zwingen. Nur wenn sie will, dass sie Leistungen (ALG2 samt VErsicherungsbeiträgen) erhält, dann:

    a) darf sie in der Regel trotzdem in ihrer DHH wohnen bleiben. Nur wenn die DHH unbewohnbar ist - das muss ein Gutachter feststellen) dann hätte sie einen Anspruch auf eine andere Wohnung, die ihr die ARGE bezahlt. Dann könnte die DHH auch vom Bauordnungsamt, nicht von der ARGE (die hat damit nichts zu tun) versiegelt werden. Aber das wird nicht passieren. Glaubst du, dass die andere DHH unbewohnbar ist????? D.h. unbewohnbar ist nicht, dass sie vermüllt oder verschimmelt ist , das ließe sich beseitigen!

    b) Die Eigentümerin der DHH auch wenn sie Hartz4 (ALG2) bezieht, hat weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass Eure DHH nicht beeinträchtigt wird. Wenn ihr das Gefühl habt, das ist der Fall, könnt ihr eure Forderung an sie richten. Wichtig ist für Euch, ob sie schon einen ANtrag auf Privatinsolvenz gestellt hat - das erfahrt ihr beim Amtsgericht! Dort erfahrt ihr auch, wer der VErwalter ist.

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    Antwort von heinboed heinboed

    sowas habe ich noch nie gehört...das bedeutet natürlich nicht,das es sowas nicht gibt!

    rechtsschutz vorhanden?dann ab zum anwalt.

    wenn nicht:evtl. kann der verband der haus- und grundstückseigentümer weiterhelfen.die haben eine eigene rechtsabteilung mit echten profis,die wirklich alles zu diesen und anderen ähnlichen fragen wissen.

    mitgliedschaft ist nicht sehr teuer und sollte eigentlich jeder haben,der immobilien besitzt.

    vielleicht gibt es auch auskunft bei der örtlichen arge-da bin ich mir aber nicht sicher.

    gruß und daumendrück...

    Kommentar von heinboed heinboedheinboed
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    Antwort von kiss4roses kiss4roses

    Hm, man kann ihr ihr Eigentum nicht weg nehmen. Wie es mit Restaurierund/Sanierung aussieht, weiß ich nicht. Schaue hier mal, die Seite ist eigentlich recht informativ : http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/vermoegen.html

    L.G. + Gute Nacht ;-)

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    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Hab ich noch nie gehört. Jade Hütte kann verkauft werden, dann eben billiger.

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