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ARGE Irsinn...bitte um Rat

Frage von Meli8677 Meli8677

Hallo, also ich bin bei der ARGE, habe im Dezember 2009 eine halbtagsstelle angefangen(hab eine 4 jährige Tochter), habe auch alles angemeldet und meine Arbeitsnachweise der ARGE geschickt. Daraufhin habe ich auch die Änderungsbescheide bekommen. Also habe ich meine Pflicht erfüllt. Nun bekomme ich heite Post das ich von Dez. 2009 und Februar 2010 (weshalb Febr. kann ich mir nicht erklären, denn ich arbeite immer noch in der selben Firma) über 1000€ zurück zahlen soll, weil mir das Geld angeblich nicht zu gestanden hätte.

Ist sowas wirklich rechtens???? Mir ist doch schon Geld abgezogen worden! Kann ich da was für wenn die ARGE mir das angeblich nicht abgezogen hat????

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Antworten (7)

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    Antwort von subsi75 subsi75

    Erstmal Wiederspruch einlegen... Sollte es ein BEscheid sein. Ist es nur ein Anschreiben, so ist dies kein Verwaltungsakt und nicht Rechtsmittelfähig....

    Schreibe denen zurück, mit der bitte Dir alle abgeänderten Bescheide zu schicken, mit Aufstellung der Berrechnung. Diese sollten Wiederspruchsfähig sein. Dann sofort einen Wiederspruch einlegen..

    Sollten Sie Dir drohen das Geld zu sperren, dann kannst Du beim Sozialgericht einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen. Dadurch müssen die erstmal weiter bezhalen bis das alles geklärt ist.

    Doch eines ist klar, wenn das Amt zuviel bezahlt hat, dann mußt Du auch zurück bezahlen..

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    Antwort von derdorfbengel derdorfbengel

    Du hast die Rechtslage intuitiv schon richtig eingeschätzt.

    Da Du nach Deiner Aussage alle Angaben richtig gemacht hast, lag es an der Arge, richtig zu berechnen.

    Rückforderungsbescheide hätten sie zeitnah nach Kenntnisnahme versenden müssen. Da nun nahezu ein Jahr um ist, ist das nicht mehr der Fall. Sie bauen dabei auf Dein Unwissen und das Prinzip: "aber man kann es ja mal versuchen..."

    Die Argumentation hierzu sollte jedoch bei geringem bisherigen Kenntnisstand ein versierter Fachanwalt für Dich machen. Das kostet Dich gar nichts.

    Ein Widerspruch und eine Klage sollten schon in der ersten Instanz für Dich erfolgreich sein.

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    RatgeberHelden Antwort von skyfly71 skyfly71

    Wenn sich die Sache nicht klären läßt und die ARGE auf einer Rückforderung besteht, solltest Du Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen und Dich dann an einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden. WICHTIG: Versuche unbedingt, die Sache noch dieses Jahr zu klären, ab dem nächsten Jahr ändert sich genau an diesem Punkt einiges.

    Kommentar von subsi75 subsi75subsi75

    Wasändert sich den nächstes Jahr an diesem Punkt ?

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Da fehlte die Hälfte... Du mußt das Geld nur zurück zahlen, wenn die Überzahlung aufgrund vorsätzlich oder grob fahrlässig gemachter falscher Angaben zustande gekommen ist. Insbesondere, wenn Du das Geld nicht mehr hast, kannst Du es behalten. Nachlesen kann man das hier: http://dejure.org/gesetze/SGB_X/45.html

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Soweit ich mich erinnere, wird der § 45 SGB X im SGB II einfach abgeschafft^^

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Es kommt auch darauf an, wann das Geld zugeflossen ist. Wenn es einmal zu Verzögerungen kam, und du zwei Gehälter in einem Monat ausgezahlt bekommen hast, kann das passieren.

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    Antwort von Katzevadder Katzevadder

    Leider ist es nicht mehr so, dass sich der Bürger auf mündliche Aussagen von Beamten verlassen darf. Früher war das mal gesetzlich geregelt. Wenn du aber den Vorgang schriftlich vorliegen hast solltest du auf jeden Fall bei der Arge vorsprechen und, falls dein Gegenüber dumm macht, die vorgesetzte Person einschalten und zu dem Gespräch hinzu ziehen. Es ist schließlich nicht deine Schuld wenn die Damen und Herren vom Amt zu blöd sind ihre Arbeit zu machen

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    Antwort von stella78 stella78

    Du sagst sie haben dir Geld abgezogen , ab wann haben sie dir denn weniger überwiesen??

    Kommentar von Meli8677 Meli8677

    ab januar, noch im Dezember hab ich den Änderungsbescheid bekommen

    Kommentar von stella78 stella78stella78

    Das kann dann ja nicht stimmen , wenn sie ab Januar schon alles angerechnet haben , warum dann Februar. Ich würde schriftlich einen Widerspruch fertig machen ,alle Unterlagen dazu und dann am besten einen termin bei der Arge holen und alles persönlich klären und abgegeben.

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    Antwort von Michel76 Michel76

    Ja, auch wenn das ein Fehler der ARGE war, musst du das Geld trotzdem zurück geben.

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