Hallo zusammen,
ich habe seit 01.07. meine eigene Wohnung. Leider ist aber keine Heizung vorhanden, sondern nur ein Gasofen. Das Warmwasser wird mit dem Durchlauferhitzer auch mit Gas erwärmt. Gas ist aber nicht in den Nebenkosten enthalten.
Nun fürchte ich, dass die Gaspreise meinen finanziellen Rahmen sprengen, habe aber glaub gestern irgendwo gelesen, dass die ARGE die Heiz- und auch Stromkosten ebenfalls übernimmt.
Kann mir bitte jemand sagen, wo das steht und wo und wie ich das beantragen kann? Wohne in Baden-Württemberg.
Vielen Dank schomal!
Also bei uns in Thüringen übernimmt die ARGE zwar die Heizkosten, aber die Stromkosten werden nicht übernommen. Den Antrag dafür bekommst Du bei der ARGE, wenn Du diese 30 Seiten Hartz-Antrag ausfüllst. Der heißt "Kosten für Unterkunft und Heizung". Ich denke, das wird wohl einheitlich sein in ganz Deutschland.

Wenn das Gas nicht in den Nebenkosten enthalten ist, müsstest Du eine Gasrechnung vom Anbieter erhalten. Du müsstest Abschläge zahlen. Ist das noch nicht der Fall, dann Frage Deinen Vermieter, wie sich das verhält. Vielleicht bist Du noch nicht beim Gasanbieter gemeldet.Hast Du in Deinem Antrag kein Gas gemeldet, dann zahlt die ARGE auch nicht.Also sprich da mal vor.

Hallo Luckygirl,
KdU = Kosten der Unterkunft
-> Kaltmiete incl. der Nebenkosten
(Versicherung, Wasser/Abwasser, Müllentsorgung)
-> Heizkosten
Die Warmwasserversorgung muss aus der Regelleistung erbracht werden, sie wird nicht von der Arge übernommen.
Dies gilt auch für die Stromkosten.
Mach's Gut Pèdà
SZOMM am 14. Juli 2008 09:42 Nachtrag:
Weiterführende Informationen hier ...:
Und wie ist das, wenn ich das Gas zum Heizen und für das Warmwasser brauche? Zahlen die dann nur einen Teil oder wie ist das? Danke für den Link! Werde gleich mal reinschauen
hartzerroller am 14. Juli 2008 09:52 @Luckygirl1985 , es werden vom Gas 18% für Warmwasserzubereitung abgezogen
SZOMM am 14. Juli 2008 09:55 Hallo hartzerroller,
stimmt nicht mehr !!!
Seit 01.07.2008 pauschal €6,33 ...

Hallo Luckygirl,
KdU = Kosten der Unterkunft
-> Kaltmiete incl. der Nebenkosten
(Versicherung, Wasser/Abwasser, Müllentsorgung)
-> Heizkosten
Die Warmwasserversorgung muss aus der Regelleistung erbracht werden, sie wird nicht von der Arge übernommen.
Dies gilt auch für die Stromkosten.
Mach's Gut Pèdà
Hallo,
danke für die Antwort. Ich habe zwar den Antrag ausgefüllt, aber da nix reingeschrieben, weil ich das ja noch nicht wusste. Nur, dass die Heizkosten nicht in den Nebenkosten enthalten sind...