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Arge-Geld wurde einbehalten bzw. nicht gezahlt!

Frage von jonask813 jonask813

Ich bin mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft und der Empfänger des Geldes ist meine Mutter. Vor ca. 1 Monat habe ich ein Brief von der Arge bekommen wo drin stande "Laut ihren Unterlagen könnten sie Grundsicherung bzw. Sozialhilfegeld beantragen oder in Anspruch nehmen". Die bei der Arge haben wahrscheinlich falsche Unterlagen bei sich. Es hat sich in den letzten Monaten nichts geändert. Dann stande noch drin , wenn ich bis zu dem gewissen datum nicht Sozialhilfe beantrage oder mich melde, dass die angeblich ersatzweise für mich den Antrag stellen wollen. Ich habe natürlich abgewartet und hatte beim Sozialamt nachgefragt, und die sagten mir dass die Arge keinen Antrag für mich gestellt hat. Die Arge hat mich also reingelegt. Die Arge hatte mich aber nicht über Rechtliche Sachen in den Brief aufgeklärt. Das heißt ohne Ankündigung und ohne eine Meldung wurden für die Bedarfsgemeinschaft über 360 Euro einbehalten bzw. nicht gezahlt! Die Arge hat mich gar nicht über Konsequenzen in den Brief aufgeklärt.

Das heißt einmal Vorspielung falscher Tatsachen z.B. mit dem Antrag!

Keine Rechtlichen Aufklärungen über Geldstreichungen!

Ohne Meldung, ohne Ankündigung über 360 Euro einbehalten bzw. weniger gezahlt!

und das ganze Theater nur wegen wahrscheinlich falsch vorliegenden Unterlagen!

Kann man rechtlich gesehen da was machen?

Vielen Dank im voraus!

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Antworten (9)

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    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Nur, weil die ARGE bisher nix abgezogen hat, heißt das nicht, daß die das jetzt nicht machen durften. Vielleicht wurde das vorher übersehen - das kommt häufiger mal vor. Wenn Du dem Grund nach einen Anspruch auf Grundsicherung haben könntest, dann kann man Dich zwingen, den Antrag zu stellen. Und einfach so tun, als wenn Du das Geld bekommen hättest. Auf den ersten Blick ist da erst mal nix dran auszusetzen. ich vermute, Du bist nicht in der Lage, 3 STunden täglich zu arbeiten?

    Kommentar von jonask813 jonask813

    Ich könnte eigentlich bis zu 8 Stunden arbeiten. Allerdings habe bis jetzt nur im Praktikum 8 Stunden gearbeitet.

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    DANN wüßte ich aber nicht, welches Geld hier noch gemeint sein sollte.... Vielleicht Unterhalt vom Vater? Irgendwas ist Dir fiktiv angerechnet worden. Geld vom Sozialamt kanns eigentlich nicht gewesen sein.

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    Antwort von erfolg61 erfolg61

    ist nicht immer einfach da den richtigen rat zu geben, du bzw. deine mutter sollte nochmal versuchen einen termin zu bekommen und das im ruhigen zu klären funktioniert es nicht gehe zum gericht und holt euch ein beratungsschein für den anwalt der wird euch dann weiter helfen notfalls auch vor gericht und die gerichtskosten werden in euer situation als prozesskostenhilfe gewährt

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    Antwort von YJYjY YJYjY

    "Vor ca. 1 Monat habe ich ein Brief von der Arge bekommen wo drin stande "Laut ihren Unterlagen könnten sie Grundsicherung bzw. Sozialhilfegeld beantragen oder in Anspruch nehmen".

    Was hast du in den letzten Wochen wichtiges zu tun gehabt das du nicht in der Lage warst bei der Arge nachzufragen?

    Sorry, aber kein Verständnis für solch Faulheit... Und erst wenn die Kohle nicht aufs Konto kommt fängst du an den PoPo hochzukriegen kopfschüttel

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    Antwort von derdorfbengel derdorfbengel

    Wenn Du einen Anspruch auf Sozialhilfe hast, musst Du den Antrag darauf stellen. Wenn Du das nicht tust, kann die unzuständige Behörde Dir selbstverständlich das Geld streichen.

    Die Frage wäre hier: warum sollst Du einen Anspruch auf Sozialhilfe haben? Bist Du nicht erwerbsfähig, so dass Du keine 3 Stunden täglich arbeiten könntest? Und warum geht das aus Unterlagen hervor? Hast Du dafür eine Idee? Was hast Du eingereicht?

    Kommentar von jonask813 jonask813

    Ich könnte eigentlich bis zu 8 Stunden arbeiten. Allerdings habe bis jetzt nur im Praktikum 8 Stunden gearbeitet.

    Kommentar von jonask813 jonask813

    Ich habe nichts eingereicht, schon gar nichts über das Thema , das ich nur weniger als 3 Stunden arbeiten könnte

    Kommentar von derdorfbengel derdorfbengelderdorfbengel

    Um es direkt zu sagen: aus Deinen dürren und - sagen wir mal so - laienhaften Darstellungen kann ich nicht erkennen, was wirklich verwaltungstechnisch und sozialrechtlich vorgefallen ist. Ich müsste eigentlich den Originaltext der Schriftsätze des Jobcenters sehen, um dazu was Definitives sagen zu können.

    Du kannst die entweder hier eingescannt und anonymisiert hochladen (z.B. indem Du eine neue Frage stellst und sie als Bild beifügst) oder eintippen.

    Alternativ gehst Du mit der Sache zu einem Sozialrechts-Fachanwalt und lässt den das machen. Vorher holst Du Dir beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein.

  • 1
    Antwort von johnix johnix

    Diese Spielchen haben Methode. Es geht darum, der Bürger Eigentum, in die Staatskasse zu überführen.

    Am Besten nehmen Sie sich einen Anwalt. Oder wenden sich an den Tacheles e.V.

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    Antwort von veraeva12 veraeva12
    1. fristen darf man nicht einfach so verstreichen lassen.
    2. keiner wird für dich einen antrag stellen, es sei denn, du bist unmündig
    3. eine rechtliche belehrung steht immer in deren schreiben

    ....und nu ?

    Kommentar von jonask813 jonask813

    Das einzige was dort annähernd mit rechtlichen Sachen zu tun hat, ist das man innerhalb eines Monats widerspruch einlegen kann, Aber über Geldstreichung nichts!

    Ich weiß, Die Frage klingt so komisch das es unglaubwürdig erscheint! Wenn ich sowas selber hier lesen würde, dann könnte ich das auch nicht glauben.

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    Antwort von Traumfaenger04 Traumfaenger04

    Nee ich glaube nicht das man rechtlich da was machen kann und ich glaube auch nicht, dass Du nicht belehrt worden bist. Die ARGE hat vor einem Monat mitgeteilt, dass Du einen Antrag stellen kannst und mit Sicherheit, war da auch ein Schreiben mit den rechtlichen Grundlagen dabei. Du hast eine Mitwirkungspflicht und wenn Du es nicht schaffst innerhalb eines Monats den Antrag zu stellen, dann mußt Du Dich nicht wundern, wenn das Geld ausbleibt. Genauso wenig glaube ich Dir, das die ARGE mitgeteilt hat, dass sie dann ersatzweise einen Antrag stellen wird, das geht überhaupt nicht, weil so etwas nur der Bedürftige machen kann.

    Kommentar von jonask813 jonask813

    Das einzige was dort annähernd mit rechtlichen Sachen zu tun hat, ist das man innerhalb eines Monats widerspruch einlegen kann, Aber über Geldstreichung nichts!

    Ich weiß, Die Frage klingt so komisch das es unglaubwürdig erscheint! Wenn ich sowas selber hier lesen würde, dann könnte ich das auch nicht glauben.

    Kommentar von letiki05 letiki05letiki05

    Im Rahmen der Anmeldung eines Erstattungsanspruches wird von der Arge immer ein formloser Antrag für den Kunden gestellt.

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    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Was solln wir den sagen.Um Grundsicherung zu bekommen gibt es Vorschriften.um da einen Rat Zu geben fehlen die Fakten.

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    Antwort von Mona1909 Mona1909

    tja man darf sich eben nicht auf seiner haut ausruhen auch wenn die sagen sie stellen den für dich, da die arge das ja ohne deine einwilligung und unterschrift gar nicht dürfen. ich versteh nur nicht warum ihr alle etwas wollt aber nicht selber dafür in die gänge kommt

    sowas muss man persönlich machen und nicht warten bis es erledigt wird also bist du rein rechtlich selber schuld und nicht die arge

    Kommentar von letiki05 letiki05letiki05

    Im Rahmen der Anmeldung eines Erstattungsanspruches wird von der Arge immer ein formloser Antrag für den Kunden gestellt.

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