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ARGE Erster Termin

Frage von Wechselbalg Wechselbalg

Ich hab nächste Woche einen ersten Gesprächstermin bei der ARGE mit meinem Fallmanager. Hab einen Brief bekommen wo drinne steht es sei ein Gesprächstermin für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Ich solle meinen aktuelle Bewerbungsmappe mitbringen und es soll über meine beruflichen Perspektiven und Eingliederung in Arbeit gesprochen werden. So nun meine eigentliche Frage. Was kommt da auf mich zu? Was wird genau dort besprochen? Ich hab gelesen es gibt eine Eingliederungsvereinbarung. Wird diese mir gleich vorgelegt oder ist dieser Termin nur erstmal quasi zum gegenseitigen kennenlernen????

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Denise180685 Denise180685

    die vereinbarung muss gleich unterschrieben werden, geht nur darum, dass du damt einverstanden bist dich um arbeit zu bemühen, regelmäßig bei der arge melden und ansonsten werden die leistungen gekürzt/gestrichen - deine unterlagen sind nur für die akten. wenn du kein fauler sack bist, ist es halb so wild. ich hatte glück gehabt, einen netten sachbearbeiter zu erwischen und solange du kooperierst und dich an termine etc hälst, tut der auch einiges um dich in arbeit zu bekommen.

    Kommentar von Wechselbalg Wechselbalg

    Danke für die Antwort. Bewerbungen hab ich scon geschrieben und ich werde auch wieder eine Ausbildung beginnen, ich habe zwar schon eine abgeschlossene aber diese Ausbildung wäre besser für mich.

    Kommentar von alterego64 alterego64alterego64

    Wenn Du schon eine Ausbildung hast, weiß ich nicht, ob Du eine 2. bewiligt bekommst. heißt ob Du Unterstützung bekommst...

    Kommentar von Wechselbalg Wechselbalg

    Wieso sollte ich keine 2. Ausbildung bewilligt bekommen? Wenn ich eine Ausbildungsstelle habe und dort einen Ausbildungsvertrag unterschreibe, bekomme ich ja dan auch ALG II mehr.

    Kommentar von Denise180685 Denise180685Denise180685

    kannst du erst nach 3 jahren arbeitslosigkeit, ansonsten gibt es keine unterstützung vom amt

    Kommentar von jumba jumbajumba

    denise absoluter schwachsinn den du von dir gibst. die eingliederungsvereinbarung muss nicht gleich unterschrieben werden, sie kann zum lesen erstmal mit nach hause genommen werden. wenn er ausbildung beginnt, bekommt er kein alg2 mehr. wenn er auch nur ein tag arbeitslos ist bekommt er wieder alg2, da muss er keine 3 jahre warten.

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    Antwort von frexx frexx

    Richtig ist, dass die Eingliederungsvereinbarung nicht vor Ort unterschrieben werden muss. Aber: Gegen diese Vereinbarung kommt man eh nicht an. Laut Gesetz ist sogar vorgegeben, dass die Vereinbarung, wenn sie nicht freiwillig zustande kommt, per Verwaltungsakt angeordnet wird. ->§15 Abs. 1 Satz 6 Dagegen kann man zwar theoretisch Widerspruch einlegen (und später theoretisch klagen), hat aber keinen Sinn, weil es eben gesetzlich festgelegt ist, dass diese Vereinbarung als Voraussetzung für die Unterstützung durch's Amt getroffen werden muss.

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    Antwort von alterego64 alterego64

    Die Vereinbarung wird Dir bei diesem termin vorgelegt, außerdem wird er Dich zu Deiner bisherigen beruflichen Laufbahn befragen & dann Dich fragen, ob er Dein Profil ins Internet stellen kann...dann bekommst Du vorgedruckte Bögen, in denen Du Deine Arbeitsbemühungen eintragen musst, diese Bögen sind bei Deinem nächsten Termin vorzulegen...

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    Antwort von schildi schildi

    "gegenseitigen kennenlernen?" mit Kaffee und Kuchen :-)) nimm alles mit was du hast

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    Antwort von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4

    Du musst Deine Unterlagen mitbringen. Dann wird mit Dir besprochen, welche Arbeit Du machen kannst.

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