kurze frage:
die arge sagt mir das ich ca. 2400 eu inform von bausparverträgen zu viel habe was ich verleben solle, kann ich das schützen mit einem bestehenden privaten darlehensvertrag mit einem onkel.
dankea

Na Bravo genau das ist es warum anderen der Korb so hoch hängt!
Nein das ist nicht in Ordnung!Du verlangst das Dir ein Amt hilft weil Du Mittellos bist in finanzieller Not aber hast 2400 Euro.Damit Du Dir ein feinen Lenz machst gehen andere nicht arbeiten ist nicht faire.Komm erst mal damit einige Monate aus und bis da hin bemühe Dich um eine Vollzeitarbeit damit Du wieder Einkünfte hast durch ehrliche Arbeit und damit Du weißt was Du alles vollbracht hast.
BlackSun1 am 15. September 2009 15:04 DDH..!!!
Er hat Schulden! Ob er die jetzt von den 2400 der Bausparverträge abzahlt oder vom geringen A-losengeld abstottert sollte dann wohl egal sein.
Wenn der Antrag schon gestellt wurde schauts da ganz schlecht aus. Geld musst du zur Seite schaffen bevor du den Antrag stellst.
Du kannst den Darlehensvertrag zurückdatieren, das ist deine einzige Möglichkeit.
Das ist strafbar! Hoffentlich erwischen sie dich. Wer solche Tipps gibt, der ist für mich / nein ich sags nicht.
Jetzt sowieso nicht mehr. Das kaufen die dir nicht mehr ab
warum jetzt nicht mehr das brief ist echt vom notar
Dann geht das natürlich, es ist ja notariell beglaubigt. Leg den Wisch vor. Warum hast du das nicht gleich bei Antragstellung gesagt? Dann wärst du um einiges glaubwürdiger rübergekommen.
Weils Hinterher zu spät ist.
Nicht zwangsläufig. Wenn der Privatkredit schon vor der Arbeitslosigkeit bestand und notariell beglaubigt ist hat ja alles seine Richtigkeit.
auch nicht,denn die fordern das Geld dann ein.Ist genauso wenn man eine Schenkung machte bis zu 10 Jahre zurück liegend!
Genau das war sicher nicht der fall, sonst hätte er dies jar vorher vorgelegt. Deswegen ja
Nein kannst Du nicht. Die nehmen die 2400 Euro und sagen Dir dann wie lange Du damit hinkommen darfst. Ab der Zeiteinheit X darfst Du dann wieder betteln kommen.
nein das geht nicht du kannst kein geld verleihen wenn du selber keins zum leben hast.

als empfänger von leistungen der arge solltest du unter der pfändungsgrenze liegen. die arge kommt natürlich nicht für deine schulden auf und nimmt darauf auch keinerlei rücksicht. von daher wirst du schon die 2400 euronen für deinen lebensunterhalt verwenden müssen. alles andere würde ja auch dem sinn der hilfe zum lebensunterhalt widersprechen.