wohne schon seit über 2jahren in meiner wohnung und würde jetzt gerne umziehen! Meine alte wohnung ist kleiner und günstiger, die fenster sind undicht (Dachgeschosswohnung), vorschäden vom vormieter etc..... Meine bearbeiterin meinte ich würde nur die alte miethöhe für die neue wohnung bekommen, doch das ist grad mal die hälfte! Alte 181,- € kalt Neue 290,- € kalt in beiden sind die kalten nebenkosten enthalten!
Arge darf ich umziehen in die selbe Stadt???
Antworten (3)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
Sally2809Sally2809
Du hast doch schon eine Antwort der Sachbearbeiterin. Die fällt die Entscheidung und nicht wir. Du musst schon gute, nachweisbare Argumente für den Umzug haben und eine ebenso günstige Wohnung wieder beziehen. Schließlich kostet die neue Wohnung fast 100 Euro mehr.
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In der Tat bedarf es eines besonderen Grundes, um im ARGE-Bezug umziehen zu dürfen.
Schäden in der Wohnung, kaputte Fenster sind Sache des Vermieters, d.h. hier darfdie ARGE erwarten, dass du dich mit dem rechtlich auseinandersetzt.
Liegt kein hinreichend wichtiger Grund vor, wird neue Miete höchsten in Höhe der alten getragen und auf den Umzugskosten bleibst du auch sitzen.
Die Gründe, die du hier vorgebracht hadt, werden in keiner ARGE ausreichen. -
0Antwort von
TschijTschij
Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Du hast ja ein Recht auf eine intakte Wohnung und die Miete is doch nicht übertrieben. Ich weiß nicht, wie das bei Euch ist, aber in MuC (München) gibt´s eine Mietobergrenze für Alleinstehende. Aber da sind die Mieten ja viel höher. Ansonsten wirst Du ein Attest brauchen, daß die jetztige unzumutbar geworden ist. Dein Ex stalkt Dich oder so was. ;-)
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