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Arge bezahlt keine Fahrtkosten, Unterkunft und Ernährungskosten, was tuen?

Frage von Jacuzzi24 Jacuzzi24

Hallo, ich habe ein problem. Die Arge hat mir ein Bildungsgutschein für eine Schulung zum Flugsicherheitsassistent verweigert mit der begründung ich würde die Voraussetzungen nicht erfüllen (in den letzten 3 Jahren keine steuern bezahlt unter anderem).
Dann habe ich geschafft durch eine bekannte das ich so eine Schulung kostenfrei machen darf, mit sicherheit auf übernahme nach erfolgreiche beendigung der Schulung( habe alles schriftlich). Mein Berater beim Jobcenter hat mir versichert das in dem fall die Arge mir fahrtkosten, unterkunft usw. erstatten würde da die Schulung im Frankfurt am Main stattfindet und ich aus NRW komme. Als ich heute mein brief mit der einladung mein Berater geben wollte sagte er mir das die Arge doch nicht bezahlt weil diese Kosten im Zusammenhang mit der Schulung sind die ich ja nicht die Voraussetzungen erfülle. Ich habe noch 20 Tage dann fängt die Schulung an Was soll ich tuen? Es kann doch nicht sein das die mir gar nicht entgegen kommen, ich möchte ja Arbeiten, vorher sagten sie keine chance weil solche schulungen sehr teuer sind und die mir keine bildungsgutschein geben, jezt wo ich ein platz gefunden hab wo ich nichts für die Schulung bezahlen muss sagen die auch nein! Es kann doch nicht sein das die mir sowas verweigern, schließlich wollen die das es weniger arbeitslose gibt, oder auch nicht? bitte antworten leute, vielen dank im vorraus

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von HBResult HBResult

    Also, auch die Kosten für nicht-förderfähige Weiterbildungen können u.U. nach § 45 SGB III erstattet werden, wenn dies für die Aufnahme der Beschäftigung erforderlich ist - wichtig: sie KÖNNEN erstattet werden

    dass die erste Zusage mündlich erfolgte, ist Pech, würde dies in der Eingliederungsvereinbarung stehen, würde aus dieser KANN-Leistung eine Verpflichtung der ARGE werden

    ich empfehle: schreibe formlos einen Antrag auf Übernahme der "nebenkosten", begründe dies mit der Einstellungszusage, die Du in Kopie beilegt und gib das Ganze MORGEN z.Hd. des Teamleiters ab, schreibe rein, dass du binnen 1 Woche eine Antwort brauchst und ganz wichtig, lass Dir den Empfang des Schreibens quittieren - dann MUSS die ARGE schriftlich bescheiden, da eine Einstellung winkt, möchte ich die Ablehnung sehen - fast undenkbar

    Kommentar von Jacuzzi24 Jacuzzi24

    Wow, das war echt hilfreich, vielen vielen dank! =) Ich wusste z.B. gar nicht das man den Empfang des Schreibens quittieren kann! Ich werde es genauso machen und hoffe das das ganze klappt, die schulung fängt ja am 21.02 an Vielen dank nochmal. =)

    Kommentar von HBResult HBResultHBResult

    Gerne geschehen - Betreff des Schreibens:

    Antrag auf Förderung aus dem besonderen Vermittlungsbudget nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III

    DAS muss drauf stehen

  • 2
    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Wenn die Schulung nicht förderungsfähig ist bzw. du die persönlichen Voraussetzungen für eine Förderung nicht erfüllst, dann betrifft das natürlich auch die mit der Schulung verbundenen Kosten über die reinen Maßnahmekosten hinaus.
    Du kannst dennoch mit dem Vorgesetzten des Sachbearbeiters sprechen und solltest die Kostenübernahme auf jeden Fall schriftlich (Nachweis) beantragen, damit du gegen die Ablehnung ggf. mit Widerspruch und Klage vorgehen kannst. Viel Hoffnung solltest du dir allerdings nicht machen, denn grundsätzlich sind solche fast Förderungen immer Kann-Leistungen.

    Kommentar von Jacuzzi24 Jacuzzi24

    Genau, das habe ich mir auch gedacht, also das ganze Schriftlich nochmal schicken damit ich ja eine schriftliche Antwort bekomme. Aber ist das wirklich so bitter? Das die mir sogar mit eine zusage auf ein Job mir das nicht gewähren?

    Kommentar von HBResult HBResultHBResult

    Du hast natürlich recht, mit der Ermessens-Leistung, aber wenn wirklich eine Einstellungszusage vorliegt, wird wohl kein Teamleiter einen Negativ-Bescheid ausstellen, für solche Fälle sollte man immer einen Kontakt in der Lokal-Redaktion haben :-)

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Eine Einstellungszusage ist letztlich genau einen einzigen Arbeitstag wert.
    Wenn man dagegen hohe Kosten von möglicherweise mehreren Tausend Euro rechnet, wird sich auch ein Teamleiter bei einem knappen Budget trotz Zusage nicht zur Finanzierung hinreißen lassen.

    Kommentar von HBResult HBResultHBResult

    aber er wird sich u.U. bei einem Widerspruch/Klage rechtfertigen müssen, wer mag da schon - aber warten wir doch mal ab

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Da lässt sich in der Regel problemlos haushaltsrechtlich argumentieren, denn - wie du selbst schreibst - sind es Kann-Leistungen.
    Wenn ein SB oder Teamleiter Angst vor Widersprüchen und Klagen hat - die letztlich ohne Auswirkung auf seine berufliche Karriere sind -, macht er den falschen Job.

  • 1
    Antwort von Thunder1262 Thunder1262

    Du hattest 3 Jahre zeit einen Job zu finden und hast es nicht getan. Was hast du die letzten 3 Jahre gemacht? Wenn der Berater in deinem Vorhaben wenigstens noch eine Tendens sehen würde das du diese Schulung nicht abbrichst. Du erzählst hier auch nur soviel wie die Leute wissen müssen um Mitleid mit dir zu haben und zu sagen: och das können die aber nicht machen. Du sagst hier nicht ganz die Wahrheit, sonst würde die Arge schon bezahlen, wenigstens Anteilig.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    "Du hattest 3 Jahre zeit einen Job zu finden und hast es nicht getan"
    bla .. bla .. bla ..

    Kommentar von Jacuzzi24 Jacuzzi24

    Ich bin seit November/2010 Arbeitslos Ich bin nicht seit 3 Jahren Arbeitslos sondern habe nicht in den Letzten vollen 3 Jahren eine steuerpflichtige Arbeit gehabt, ich habe auch geschrieben das das EINE von anderem Vorraussetzungen waren wie z.B das ich noch 24 Jahre alt bin.

    Kommentar von HBResult HBResultHBResult

    Ob und wieviel Steuern Du bezahlt hast, hat mit Leistungen ach dem SGB II NICHTS zu tun, die Begründung soll er Dir mal schriftlich geben :-)

  • 1
    Antwort von macbes macbes

    Hast Du eine gegenseitige Vereinbarung mit der ARGE? Wennn ja, dann lies Dir mal die Punkte durch, wozu sich die ARGE im Zuge dieser gegenseitigen Vereinbarung verpflichtet. Und dann legst Du dieses Schreiben Deinem "Fallmanager" vor und bestehst auf Einhaltung der Vereinbarung. Du musst sie ja auch einhalten.

    Kommentar von Jacuzzi24 Jacuzzi24

    Nein, noch nichts, es wurde ja alles Mündlich bestätigt. Mein Berater hat mir ja bestätigt das die Arge mir alles bezahlen würde. Er hat ja nur auf meine schriftliche einladung gewartet, wo es ja drauf steht das die Schulung kostenfrei ist und das die mir keine Fahrtkosten bezahlen. Und als ich Ihn das heute zum kopieren geben wollte sagte er das die das doch nicht Bezahlen. Also würde keine schriftliche vereinbarung gemacht.

    Kommentar von Thunder1262 Thunder1262Thunder1262

    Wahrscheinlich hat er das in den letzten Jahren eben nicht gemacht.

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    Antwort von Jacuzzi24 Jacuzzi24

    Also, ich habe mein Berater beim Jobcenter einen Brief geschickt so wie HBResult es vorgeschlagen hat, und den selben Brief zum Teamleiter, das war am Donnerstag. Am freitag rief mich mein Berater auf mein handy an, und sagte er hätte sich nochmal umgehört und ich werde demnächst eingeladen zum Psychologischen-Dienst damit die gucken können ob ich für diese Schulung geeignet bin, er sagte noch er bräuchte die Maßnahme Nr von der Schulung und müsse wissen ob die Schulung Zertifiziert ist und das solle ich ihn dann bitte Telefonisch sagen nicht schriftlich. Ich finde der will mich verarschen und bei diesen Tests kann ich sowieso nicht mein ergebnisse sehen, finde das ganze unverschämt denn ich habe wie gesagt wenig Zeit. Was meint Ihr?

    Kommentar von HBResult HBResultHBResult

    Das mit dem Test ist mittlerweile bei längeren und kostspieligen Weiterbildungen üblich - man will verhindern, Geld rauszuhauen, was dann möglicherweise nicht fruchtet, weil der Teilnehmer es nicht schafft

    Die Maßnahme muss zertifiziert sein, wenn sie mit dem Bildungsgutschein bezahlt werden soll - in Deinem Fall kostet ja aber die Weiterbildung nichts - das würde ich nochmal erklären

    der will Dich nicht verarschen - wenn er jeden seiner Kunden verarschen wolle, hätte er viel zu tun - er macht nur seinen Job - ich finde, das ist durchaus ein Erfolg - sei kooperativ, dann klappt das auch

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    Antwort von Jacuzzi24 Jacuzzi24

    Leute, an alle die Geantwortet haben, vielen vielen dank! Sogar an die Person die mich kritisiert hat, danke, den auch Kritik muss man annehmen können! Ich weiss das ich Grammatik-Fehler habe das liegt daran das ich seit 9 jahren in Deutschland lebe. Nochmals vielen vielen dank das ging so schnell mit den Antworten, hätte ich echt nicht gedacht!! =)

    Kommentar von HBResult HBResultHBResult

    Viel Erfolg und es wäre schön, wenn Du das Ergebnis mal posten könntest, denn in Ermessensfragen sind bestimmt viele an Entscheidungen und vor allen Dingen Begründungen interessiert

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