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ARGE - Bewilligungszeitraum

Frage von Blueeyes1407 Blueeyes1407

Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Bewilligungszeitraum von Harz 4. Wenn man Ende Mai Harz 4 beantragt, weil der Job gekündigt ist, bekommt man doch auch ab dem Zeitpunkt Geld, oder? Im Folgenden ist es so gelaufen, dass zum 25.05.09 die Kündigung wirksam war. Lohn für Mai kam noch im Mai. Also gibts für Mai schon mal kein Harz 4. Ist soweit logisch, oder? Aber für Juni müsste es doch volles Geld geben?! In unserem Bescheid gilt es aber erst ab 01.07.2009? Von Mai oder Juni ist nicht die Rede. Auch der Mai wurde nicht verrechnet und der Juni auch überhaupt nicht erwähnt. Ist da was schiefgelaufen?

LG M*

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Antworten (6)

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    Antwort von jannette1983 jannette1983

    anrufen und nachfragen

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    Antwort von SibTiger SibTiger

    Geld gibt es in jedem Fall ab Tag der Antragstellung. Es kann sich aber verzögern, bis die Auszahlung erfolgt

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    Antwort von Schnuffduff Schnuffduff

    Ihr solltet sofort zur Arge persönlich und dies abklären. Ihr müßtet dann spätestens für Juni Geld bekommen. Geh mal hier ins Forum... http://www.elo-forum.org/

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    Antwort von RaPiDrummer RaPiDrummer

    da Du Ende Mai Deine Abrechnung erhalten hast kann es sein, das die Arge davon ausgeht Du hättest für Juni ja genug Geld zur Verfügung. Dein Lohn wird also angerechnet, bei Hartz4. Hast Du evtl. eine anteilige Nachzahlung erhalten ab den Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung?Und bist Du beim Jobcenter oder hast Du Anspruch auf Arbeitslosengeld? Macht einen Unterschied

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    Antwort von PeterTheodor PeterTheodor

    Du solltest diese Frage mal sicherheitshalber in einem Hartz 4 Forum stellen. Findest Du über Google

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    Antwort von Sanja2 Sanja2

    Kann sein, dass du zuviel Vermögen hast, das erst aufgebraucht werden muss.

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