Folgendes Problem: Die ARGE hat über mehrere Monate einen zu hohen Betrag für ein Kind in einer Familie gezahlt, wodurch eine Überzahlung von 2.327€ Zustande kam. Und von der Mutter 10 Monate lang 80€ Verdienst angerechnet, (also vom Lebensunterhalt abgezogen), den sie aber in der Zeit gar nicht mehr hatte. Diese 800€ wollte die ARGE ihr nun auszahlen.
Stattdessen kam nun folgender Bescheid:
Es ist eine Überzahlung von 2.327 € Zustande gekommen. Da dieses ein Amtsverschulden war, wird von einer Rückerestattung abgesehen.
Dann der nächste Satz : Ungeachtet dessen wird hier die entstande Nachzahlung von 800€ nicht zur Auszahlung gebracht, sondern mit der Überzahlung verrechnet.
Nun meine Frage: Wie kann es sein, daß einerseits von einer Rückzahlung abgesehen wird, andererseits diese im nächsten Satz doch verrechnet wird?
Wer kennt sich hier gut aus und kann sagen, ob es so hinzunehmen ist oder ein Widerspruch eingelegt werden sollte, da die Entscheidung widersprüchlich ist?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen!
Ja, böses Amt, ganz böses Amt - grins
Das haben die ja bei Pipilotta wiedergutgemacht. Die behördliche Gerechtigkeit ist schon ganz schön ausgebufft perfekt.