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ARGE: Bescheid rechtens oder Widerspruch einlegen?

gefragt von Rollerfahrer196 am 17.03.2009 um 20:56 Uhr

Folgendes Problem: Die ARGE hat über mehrere Monate einen zu hohen Betrag für ein Kind in einer Familie gezahlt, wodurch eine Überzahlung von 2.327€ Zustande kam. Und von der Mutter 10 Monate lang 80€ Verdienst angerechnet, (also vom Lebensunterhalt abgezogen), den sie aber in der Zeit gar nicht mehr hatte. Diese 800€ wollte die ARGE ihr nun auszahlen.

Stattdessen kam nun folgender Bescheid:

Es ist eine Überzahlung von 2.327 € Zustande gekommen. Da dieses ein Amtsverschulden war, wird von einer Rückerestattung abgesehen.

Dann der nächste Satz : Ungeachtet dessen wird hier die entstande Nachzahlung von 800€ nicht zur Auszahlung gebracht, sondern mit der Überzahlung verrechnet.

Nun meine Frage: Wie kann es sein, daß einerseits von einer Rückzahlung abgesehen wird, andererseits diese im nächsten Satz doch verrechnet wird?

Wer kennt sich hier gut aus und kann sagen, ob es so hinzunehmen ist oder ein Widerspruch eingelegt werden sollte, da die Entscheidung widersprüchlich ist?

Würde mich über eine Antwort sehr freuen!


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Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 17. März 2009 20:58
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Das soll heißen, dass sie dem Amt nichts schuldet. Sie hat 1527 € geschenkt bekommen. Aber weitere 800 € wollen sie ihr nicht mehr schenken. Wie gemein!

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 17. März 2009 21:03

Ja, böses Amt, ganz böses Amt - grins

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 17. März 2009 21:14

Das haben die ja bei Pipilotta wiedergutgemacht. Die behördliche Gerechtigkeit ist schon ganz schön ausgebufft perfekt.


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 17. März 2009 20:58
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Also rein rechnerisch macht er/sie ja eine Menge gut, da würde ich doch nicht rumheulen. Ich finde den Beschluss unheimlich kulant.


sarrex
beantwortet von sarrex am 17. März 2009 20:59
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das amt hat trotzdem den höheren verlust...lass es so sein....denn des amt kann auch noch sagen das hättet ihr merken müssen und dann zahlt ihr


anonym
beantwortet von Pipilotta am 17. März 2009 20:59
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Seid doch froh, dass Ihr die 2.327,- nicht zurück zahlen müsst! Ich hatte das selbe Problem. Allerdings 1000,- weniger. Auch Amtsverschulden. Widerspruch eingelegt...und was kam? Abgeschmettert. Nun dürfen wir das Geld komplett zurückzahlen! Obwohl es ja ( belegbar! ) nicht unser verschulden war.

Kommentar von Rollerfahrer196 am 19. März 2009 10:26

Oha!!! In diesem Fall war es so, daß über sehr lange Zeit ein absolutes Chaos bei der ARGE herrschte. Immer wieder ein Wechsel von Sacharbeitern, immer wieder wurden Bescheide überarbeitet und neu erstellt .... absolut kein Durchblick mehr für die junge Mutti. Dazwischen Arbeitslohn der angerechnet, abgezogen und wieder gut geschrieben wurde etc. Vor kurzem wurde dann "mündlich" zugesagt, daß sie die 800€ ausgezahlt kriegen soll, der Rückzahlungsbetrag fallen gelassen wird. Doch schriftl. im Bescheid sah es nun ganz anders aus und die Mutti steht nun im März ganz ohne Geld da!!! Mit Kind einen Monat lang nun ohne Geld durchzustehen ist absolut der Hammer! Das hätte auch anders geregelt werden können, wenn die schon nicht in der Lage sind, Berechnungen ordnungsgemäß anzufertigen. Naklar kann man bei einem Widerspruch auf die Nase fallen (falls sie tatsächlich im Recht sind, was noch aber gar nicht so sicher ist). Aber aus Verzweiflung denkt man natürlich darüber nach ob es in Frage kommt oder nicht! Aber wenn man solche Erfahrungen erfährt wie Deine ..... ?! Hm, wohl lieber doch lassen. Danke jedenfalls!


Lilly878
beantwortet von Lilly878 am 17. März 2009 21:04
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Also so eine Kulanz habe ich von Amtwegen noch nie gehört ! Also, besser Füße stillhalten und es so akzeptieren !!


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 17. März 2009 20:59
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Ganz einfach, dassamt hat den eigenen Fehelr eingesehen und verzichtet auf eine eigentlich rechtmäßige Forderung von 2.327 Euro.

Die Frau hähee noch 800 Euro rechtmäßig zu bekommen.

Da sie aber 2.327 unrechtmäßig bekommen hat (wenn auch ohne ihr verschulden), wird das saldiert. Ich halte es für rechtmäßig so zu verfahren.


Gadenja
beantwortet von Gadenja am 17. März 2009 20:59
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Die 800 Euro haben ja mit dem eingestellten Verfahren nichts zu tun. Lieber keine schlafenden Hunde wecken, schließlich ist es schon ganz positiv das Du die 2327 Euro nicht zurück zahlen musstest. Sie sagen ja das es Amtsverschulden war, das sie nicht noch einen Fehler unter den Tisch kehren war da zu erwarten.


jackian
beantwortet von jackian am 17. März 2009 21:00
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sei froh, dass du nur 800 zahlen musst lach lass gut sein


kiramarie
beantwortet von kiramarie am 17. März 2009 21:01
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Ich würde es auf jeden Fall so hinnehmen. Denn normalerweise kann die Arge zuviel gezahltes Geld zurück fordern. Von daher würde ich die Füsse stillhalten, schliesslich geht sie plus minus null raus.Finde das schon sehr Entgegenkommend von der Arge.

Kommentar von Simple_avatar3smallCarlotta2009 am 18. März 2009 11:31

Nicht plus minus null, sie macht sogar noch was gut


kara222
beantwortet von kara222 am 17. März 2009 21:02
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Ich wäre erst mal froh, wenn das Amt das Geld nicht zurückverlangt. Was sind 800 Euro gegen 2327. Wenn du versuchst Einspruch zu erheben, kommt das Amt vielleicht doch noch auf den Gedanken und verlangt das zuviel gezahlte Geld zurück. Könnte ich dann auch verstehen.


RedBergfee
beantwortet von RedBergfee am 17. März 2009 21:02
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Konkret müsste man schon mal den Bescheid selbst sehen und sich mit der Sachlage besser vertraut machen.

Widerspruch einlegen und um Überprüfung bitten macht eigentlich immer Sinn. Selbst wenn man nicht Recht bekommt, so bekommt man aber eine ausführliche Erläuterung.

Eine Überzahlung von 2327 Euro müsste aber doch der Familie aufgefallen sein. Insofern ist es kaum ein reines Amtsverschulden und zumindest eine angemessene Mitschuld ist der Familie anzulasten ?!

Ist vor der Aufrechnung der Nachzahlung mit der Rückforderung ein Anhörungsverfahren durchgeführt worden ?


anonym
beantwortet von Rollerfahrer196 am 19. März 2009 10:31
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In diesem Fall war es so, daß über sehr lange Zeit ein absolutes Chaos bei der ARGE herrschte. Immer wieder ein Wechsel von Sacharbeitern, immer wieder wurden Bescheide überarbeitet und neu erstellt .... absolut kein Durchblick mehr für die junge Mutti. Dazwischen Arbeitslohn der angerechnet, abgezogen und wieder gut geschrieben wurde etc. Vor kurzem wurde dann "mündlich" zugesagt, daß sie die 800€ ausgezahlt kriegen soll, der Rückzahlungsbetrag fallen gelassen wird. Doch schriftl. im Bescheid sah es nun ganz anders aus und die Mutti steht nun im März ganz ohne Geld da!!! Mit Kind einen Monat lang nun ohne Geld durchzustehen ist absolut der Hammer! Das hätte auch anders geregelt werden können, wenn die schon nicht in der Lage sind, Berechnungen ordnungsgemäß anzufertigen. Naklar kann man bei einem Widerspruch auf die Nase fallen (falls sie tatsächlich im Recht sind, was noch aber gar nicht so sicher ist). Aber aus Verzweiflung denkt man natürlich darüber nach ob es in Frage kommt oder nicht!


anonym
beantwortet von LENA30 am 24. November 2009 09:53
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Ich helfe dir sehr gerne. Bleibe bitte ganz ruhig. Am besten du gehst zum Anwalt und beantragst Prozesskostenhilfe die steht dir auf jeden Fall zu und dann legst du Wiederspruch ein denn die ARGE ist NICHT im Recht auf keinem Fall. LENA


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