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Arge bearbeitungsfrist

Frage von kleinemaus021 kleinemaus021

Hallo habe 2 kinder und einen 400 euro Job. Bekomme den rest von der arge dazu. Mir werden immer erstmal die vollen 400 euro angerechnet.Dann reiche ich meine Lohnabrechnung ein und bekomme die Differenz zurück. Im Dezember habe ich nur 162 euro verdient. Und am 7 Januar meine Lohnabrechnung eingereicht. Bis heute habe ich aber den differenzbetrag nicht zurück bekommen und auch kein änderungsbescheid ist da. am 17 Januar habe ich das erste mal bei dieser Hotline angerufen und nachgefragt da wurde mir gesagt die arge hat 2 wochen zeit diese sachen zu bearbeiten erst dann kann eine Anfrage gestellt werden was los ist. Am 21 rief ich wieder an weil ja 2 wochen rum waren da meinte sie sie leitet es weiter es meldet sich wer. Nachdem heute auch nichts im Briefkasten war.rief ich wieder an. Heute wurde mir gesagt das es eine Bearbeitungsfrist von 3 wochen gibt und sie vorher keine anfrage stellen dürfen. Ich solle freitag wieder anrufen. Gibt es so eine Bearbeitungsfrist wirklich???

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Antworten (3)

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    Antwort von Larah10 Larah10

    http://hartz.info/index.php?topic=10.0

    Wieso rechnen sie dir die vollen 400 € an ? Wenn du "glatte" 400 € verdienen würdest, hättest du 160 € Freibetrag, d.h. sie dürften selbst von vollen 400 € nur 240 € auf deine ALG2- Leistung anrechnen. Wenn dein Verdienst generell nicht über 400 € geht, solltest du einer Anrechnung "im Voraus" in dieser Höhe (nachweislich schriftlich) widersprechen - ansonsten hättest du ja eine chronische Bedarfsunterdeckung, bis sie die Endabrechnung bearbeitet haben. - Anrufe bringen überhaupt nichts. Hingehen und auf Barauszahlung bestehen , ansonsten schriftlich und mit Fristsetzung die Nachzahlung anmahnen. Von 162 € dürfen sie nur 49,60 € auf deine Leistung anrechnen.. dir fehlt da derzeit betragsmäßig der komplette Regelsatz für den ganzen Monat , bis sie in die Pötte kommen !

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    Antwort von mangolecker mangolecker

    ich würde einfach mal hingehen und mit deinem bearbeiter reden. und ich denke es ist sinnvoller wenn du anfragen schriftlich machst, das du im zweifelsfall was zum nachweisen hast.

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    Antwort von francis1505 francis1505

    Klingt eher nach Ausrede. Kannst du nicht deinen Sachbearbeiter direkt anrufen?

    Du musst denen echt auf die Füße steigen, anders kommst du dort nicht zu deinem Recht. Ich weiß das leider aus Erfahrung.

    Kommentar von kleinemaus021 kleinemaus021

    Hi ne leider erreiche ich ihn nicht direkt.ist immer nur diese 0180 nr. find es auch komisch.aber kann ja nix gegen machen.

    Kommentar von francis1505 francis1505francis1505

    Das ist schon echt seltsam. Ich hab meine Sachbearbeiterin zwar nie erreicht, aber immerhin hatte ich eine direkte Durchwahl.

    e-Mail ist auch nicht möglich?

    Dann am besten mal hingehen und Rabatz machen.

    Kommentar von kleinemaus021 kleinemaus021

    ne email ist auch keine vorhanden.Läuft alles über diese blöde hotline. ja werd wohl donnerstag mal hingehen kann ja nicht angehen.

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